Wie werden die Negativzinsen berechnet?
Was müssen Kunden letztendlich bezahlen, wenn ihr Guthaben höher ist als die Freibetragsgrenze? Die genaue Summe hängt vom Prozentsatz ab. Für diesen orientiert sich die Deutsche Bank am Einlagenzins der Europäischen Zentralbank. Dieser liegt bei -0,5 Prozent pro Jahr, wird aber Ende Juli 2022 auf 0 Prozent angehoben. Die Deutsche Bank berechnete entsprechend dazu Strafzinsen in Höhe von jährlich 0,5 Prozent.
Weiterhin wird das Verwahrentgelt tagesgenau berechnet. Daran zeigt sich dann auch am deutlichsten, dass es sich um Zinsen handelt und nicht um ein festes Entgelt oder eine Gebühr.
Die Formel für die Berechnung der monatlichen Minuszinsen lautet:
(Guthaben minus Freibetrag) x Negativzins : 360 x 30 = monatlicher Negativzins
Wichtig sind zwei Dinge: In dieser Form der Zinsrechnung werden für einen Monat pauschal 30 Tage veranschlagt. Ein Jahr hat demnach 360 Tage.
Dazu ein Beispiel mit Zahlen:
Kehren wir noch einmal zu dem oben genannten Beispiel zurück: Ein Kunde der Deutschen Bank lässt 30.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto verwahren. Das Guthaben übersteigt die Freibetragsgrenze um 5.000 Euro. Folgende Strafzinsen waren im Monat dafür fällig:
5.000 Euro x 0,5% : 360 x 30 = 2,08 Euro
Das Kapital verringerte sind also in einem Monat um 2,08 Euro.
Pro Tag wurden rund 0,07 Euro an Strafzinsen fällig (2,08 : 30 = 0,07). Auf das ganze Jahr gerechnet summierte sich dieser Centbetrag auf 25 Euro.