
Entlastungspaket „wichtiger Schritt zur Entlastung der Haushalte“
Angesichts immenser Preiserhöhungen vor allem im Energiebereich will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger mit sehr viel Geld entlasten. Den eingeschlagenen Weg mit den Entlastungspaketen hält Frank Bsirske von den Grünen für insgesamt ausreichend. Gleichzeitig warnt der Sozialexperte vor einer Neiddebatte, wer welche Zuwendungen bekommt.
Eine geringere Energiesteuer auf Kraftstoffe, eine einmalige Energiepauschale für alle Erwerbstätigen, ein Kinderbonus, eine Einmalleistung für Sozialhilfeempfänger, das 9-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, ein höherer Grundfreibetrag, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag, eine höhere Entfernungspauschale – die Liste der Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die finanzielle Mehrbelastung für Verbraucher auffangen will, ist lang.
Während Befürworter wie Frank Bsirske von den Grünen die Maßnahmen als guten und wichtigen Schritt zur Entlastung der Haushalte einordnen, stören sich andere an der Verteilung der Leistungen. So kritisiert beispielsweise Jörg Schindler, Bundesgeschäftsführer der Linkspartei, dass Erwerbstätige pauschal 300 Euro bekommen, während es für Sozialhilfeempfänger 100 Euro sind. Zusammen mit dem bereits im ersten Entlastungspaket beschlossenen Bonus summiert sich die Einmalzahlung auf 200 Euro.
Angesichts der Kritik warnt Bsirske vor einer Neiddebatte. Im Interview mit finanzen.de erläutert der Leiter der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der Grünen im Bundestag zudem, warum die Ampel bald über einen Gaspreisdeckel und das Bundesfinanzministerium über ein Energiegeld reden müsste.
Herr Bsirske, wie bewerten Sie das zweite Entlastungspaket vor allem mit Blick auf die einkommensschwachen Haushalte?
Frank Bsirske: Das zweite Entlastungspaket ist ein guter und wichtiger Schritt zur Entlastung der Haushalte. Gut ist, dass nicht nur Sozialleistungsbeziehende von dem Paket profitieren, sondern auch Haushalte, die nur über kleine Einkommen verfügen.
Jetzt gilt es, die Preissteigerungen zu beobachten und gegebenenfalls im Herbst nachzusteuern. Sollte die durchschnittliche Inflationsrate, übers Jahr gerechnet, weiterhin hoch bleiben, dann wäre es angebracht, über ein weiteres Entlastungspaket nachzudenken.
Bereits jetzt steht fest, dass bei den Regelsätzen in der Grundsicherung akuter Handlungsbedarf besteht. Diese waren bereits in den Jahren vor der starken Inflationsentwicklung völlig unterdeckt.
Die Linke kritisiert, dass die Energiepauschale von 300 Euro allen Erwerbstätigen unabhängig vom Einkommen zugutekommt, Sozialhilfeempfänger aber nur 100 Euro erhalten. In der Vergangenheit hat sie eine Soforthilfe von 200 Euro für alle gefordert, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beziehen. Finden Sie die Kritik angemessen?
Frank Bsirske: Die Kritik finde ich nicht angemessen. Betrachtet man die beiden Entlastungspakete zusammen, erhalten Menschen im Grundsicherungsbezug demnächst insgesamt 200 Euro Zuschuss. Dieser Personenkreis bekommt die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung voll erstattet. Erwerbstätige, die nicht im Leistungsbezug sind, müssen Heizkostensteigerungen aus der eigenen Tasche bezahlen.
Vor diesem Hintergrund finde ich die Neiddebatte, die die Linke versucht anzuzetteln, nicht gerechtfertigt. Auch die Kritik, dass die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro unabhängig vom Einkommen gezahlt wird, stimmt so nicht. Denn der Betrag muss versteuert werden. In der Konsequenz erhalten Haushalte mit kleinen Einkommen mehr Unterstützung als Haushalte im höheren Einkommenssegment.
Die Idee, allen Menschen Geld auszuzahlen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt, finde ich charmant. Allerdings gäbe es eine sehr scharfe Abbruchkante. Diejenigen, deren Einkommen nur unwesentlich über dieser Schwelle liegen würde, bekämen überhaupt nichts. Hinzu kommt, dass die Idee administrativ nicht umsetzbar ist. Dem Staat fehlt derzeit noch der Auszahlungsweg. Er wäre nicht in der Lage, alle Personen beziehungsweise Haushalte zu identifizieren, deren Einkommen derzeit unter der 60-Prozent-Schwelle liegen.
Die Maßnahmen sind zeitlich begrenzt. Sie haben bereits angedeutet, dass weitere Schritte nötig sind und einen Preisdeckel für Gas ins Gespräch gebracht. Könnten Sie diese Idee weiter ausführen?
Frank Bsirske: Die Gaspreise sind seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine explodiert. Studien rechnen beim Gaspreis mit verschiedenen Szenarien, bei denen für durchschnittliche Haushalte die Kosten um mehrere hundert Euro im Jahr steigen. Im Extremfall könnte die Kilowattstunde Gas, die 2021 sieben Cent gekostet hat, dieses Jahr auf über 20 Cent steigen. Dann sind wir bei Mehrbelastungen von 2.500 Euro im Jahr pro Haushalt.
Das wäre eine Größenordnung, bei der Geringverdienende, aber auch viele durchschnittlich verdienende Haushalte in ernsthafte Schwierigkeiten geraten könnten. Falls dieses Szenario eintreffen sollte, würde der Handlungsbedarf auf die Regierung stark zunehmen, die Mehrbelastungen beim Gas abzufedern.
Denkbar wäre es, den Gaspreis für einen noch zu definierenden Grundbedarf zu deckeln. Diesen Vorschlag hat Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung unterbreitet. Das würde bedeuten, dass der Preis für eine Gasmenge, die ein Durchschnittshaushalt pro Jahr verbraucht, gedeckelt würde. Die Kostendifferenz zwischen Marktpreis und gedeckeltem Gaspreis müsste der Staat übernehmen.
Was könnte noch in einem dritten Entlastungspaket stecken, um einkommensschwache Haushalte zu entlasten?
Frank Bsirske: Die Instrumente aus den beiden Entlastungspaketen reichen meines Erachtens weitgehend aus. Wir müssten nur erneut über den Empfängerkreis und die Höhe weiterer Entlastungen diskutieren. Hier denke ich insbesondere auch an die Rentner*innen.
Gut fände ich, wenn es das Bundesfinanzministerium hinbekommen würde, bis Ende des Jahres das sogenannte „Energiegeld“ auf den Weg zu bringen. Es müsste nur sichergestellt werden, dass der Staat von allen Bürger*innen eine Kontonummer hat. Dann könnten die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung und die Steuermehreinnahmen, die aufgrund hoher Energiepreise zustande gekommen sind, über das Energiegeld an die Bürger*innen zurückgezahlt werden. Auch das würde die Bürger*innen entlasten.
Finanzminister Lindner denkt über eine Anpassung bei der Einkommensteuer nach, um die kalte Progression zu bekämpfen. Wie bewerten Sie dies?
Frank Bsirske: Es gibt derzeit in der Koalition keine konkreten Beschlüsse über eine Anpassung der Einkommensteuer – über die jetzt im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 geplante Anhebung des Grundfreibetrags hinaus. Wir werden im Herbst, wenn der Existenzminimumsbericht und der Steuerprogressionsbericht 2022 vorliegen, gemeinsam in der Ampel diskutieren, wie wir einen angemessenen Ausgleich hinbekommen, um Menschen zielgenau zu entlasten.
Vielen Dank für das Interview, Herr Bsirske.