
Ist eine Versicherung gegen Impfschäden sinnvoll?
Jeden Tag erhalten mehr und mehr Menschen ihre Corona-Impfung. Viele von ihnen machen sich vor dem Stich in den Oberarm mit den Nebenwirkungen und möglichen Impfschäden vertraut. Gegen letztere können Interessierte eine private Unfallversicherung abschließen. Die Verbraucherzentrale findet sie nur wenig sinnvoll und empfiehlt einen anderen Schutz.
Veröffentlicht am 25. Februar 2021
- Bei einer Corona-Impfung sind schwere Impffolgen nur sehr selten.
- Wer dennoch Angst vor schwerwiegenden Impfschäden hat, kann sich mit einer Unfallversicherung schützen.
- Verbraucherschützer raten allerdings vor dem Abschluss allein aus diesem Grund ab.
Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen – je nach verabreichtem Impfstoff geht die Corona-Impfung bei manchen Personen mit Nebenwirkungen einher. Dem Paul-Ehrlich-Institut zufolge gehören die folgenden Begleiterscheinungen nach einer Impfung zu den fünf häufigsten:
Biontech/ Pfizer | Moderna | AstraZeneca |
Kopfschmerzen | Ausschlag | Grippeähnliche Erkrankung |
Fieber | Schmerzen an der Impfstelle | Fieber |
Schmerzen an der Impfstelle | Schmerzen in einer Extremität | Schüttelfrost |
Schüttelfrost | Fieber | Gliederbeschwerden |
Ermüdung | Schüttelfrost | Kopfschmerzen |
„Diese Reaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und sind nicht mit schwereren oder länger andauernden Erkrankungen verbunden“, so das Institut.
In sehr seltenen Fällen kann es auch zu einer anaphylaktischen Reaktion kommen. Studien aus den USA berichten beispielsweise für den Impfstoff von Biontech/Pfizer von 4,7 Fällen pro einer Million Impfdosen, für Moderna von 2,5 Fällen.
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit einer schweren Impfreaktion sehr gering ist, haben einigen Menschen Angst davor. An sie richtet sich derzeit die Werbung mancher Versicherer, Impfschäden über eine private Unfallversicherung abzusichern. Die Verbraucherzentrale NRW hält davon allerdings wenig.
Wie sind Verbraucher bei Impfreaktionen versichert?
Sollte es zu einer Erkrankung im Zuge der Corona-Impfung kommen, sind Betroffene generell über ihre Krankenversicherung abgesichert – egal ob gesetzlich oder privat. Da es sich bei der Impfung zudem um eine empfohlene Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit handelt, können Geimpfte Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz geltend machen, so die Verbraucherschützer. Es besteht zudem die Möglichkeit, Ärzte und Pharmaunternehmen zu belangen.
Warum eine private Unfallversicherung gegen Impfschäden nicht sinnvoll ist
Wer sich privat mit einer Unfallversicherung absichert, muss wissen, dass diese oftmals nur Impfschäden im Rahmen bestimmter Impfungen übernimmt. Interessierte sollten daher die Versicherungsbedingungen genau prüfen. Zudem leistet die Versicherung nur bei dauerhaften Schäden der Gesundheit. Wer zwar lange krank ist, sich aber wieder vollständig erholt, bekommt keinen Cent ausgezahlt.
Bei dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung hängt die Höhe der Leistungssumme davon ab, wie stark Versicherte eingeschränkt sind. Je kleiner ihre Invalidität ist, desto geringer ist die Auszahlung.
Die Verbraucherzentrale kommt daher zu folgendem Fazit: „Da es äußerst selten zu schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen infolge einer Impfung kommt und diese mitunter nur schwer nachweisbar ist, ist es nicht empfehlenswert, nur für diesen speziellen Fall eine Versicherung abzuschließen.“
Tipp:
Nur wegen der Impfschäden lohnt sich der Abschluss zwar nicht. Dennoch ist die Unfallversicherung gerade für ältere Menschen interessant. Für sie können Stürze schnell im Krankenhaus enden. Bei den über 65-Jährigen zählen diese zu den häufigsten Ursachen für die Einlieferung.
Spezielle Senioren-Unfallversicherungen bieten dabei nicht nur eine Einmalzahlung, wenn ein Unfall bleibende Schäden nach sich zieht. Sie bieten auch wichtige Assistenz-Leistungen wie Unterstützung im Haushalt, die gerade alleinlebenden Menschen den Alltag nach dem Unfall erleichtern. Mehr erfahren
Besser mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen
Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung einen wesentlich wichtigen Schutz als die private Unfallversicherung dar. Denn sie zahlt schon dann eine vereinbarte Rente, wenn Versicherte ihren aktuellen Beruf nicht mehr oder nur noch zu 50 Prozent ausüben können.
Dabei ist der Grund unerheblich. Während die Unfallversicherung nur für Unfallfolgen aufkommt, leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Berufsunfähigkeit infolge einer Erkrankung, egal ob körperlich oder psychisch. „Wer zum Beispiel von seinem Erwerbseinkommen abhängig ist und sich umfassend gegen existenzbedrohende Risiken absichern möchte, ist gut beraten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu prüfen“, erläutert die Verbraucherzentrale.