Annabell Meyer
Annabell Meyer

Redakteurin

Tipps von Stiftung Warentest: Vor dem Hausbau Bauvertrag prüfen

Immer mehr Menschen möchten sich den Traum vom Leben in den eigenen vier Wänden erfüllen und entscheiden sich für den Bau eines Hauses. Doch bevor künftige Eigenheimbesitzer ein Bauunternehmen beauftragen, sollten sie den entsprechenden Bauvertrag genau prüfen. Wer Häuslebauern dabei hilft und welche Stolperfallen lauern, berichtet aktuell Stiftung Warentest.

Veröffentlicht am 18. Januar 2018

  • Egal ob ein maßgeschneidertes Eigenheim oder der Kauf eines Fertighauses – Viele Menschen träumen von einem eigenen Haus.
  • Die Stiftung Warentest rät jedoch, den jeweiligen Bauvertrag vor der Unterschrift genau zu prüfen.
  • Neben dem Bauvertrag sollten Häuslebauer auch bei der Baufinanzierung nicht voreilig entscheiden, sondern sich persönlich dazu beraten lassen.

Während die anhaltende Niedrigzinsphase für Anleger und Sparer oftmals ein großes Ärgernis darstellt, bietet sie Bauherren die Möglichkeit, eine günstige Finanzierung für ihr Eigenheim zu bekommen. Daher möchten viele Häuslebauer keine Zeit verlieren und den Hausbau so schnell wie möglich angehen. Bei zahlreichen Bauunternehmen stapeln sich die Aufträge bereits. Davon sollten sich Bauherren jedoch nicht unter Druck gesetzt fühlen.

Die Stiftung Warentest warnt aktuell davor, einen Vertrag mit einem Bauunternehmen voreilig zu unterschreiben. Stattdessen raten die Verbraucherschützer in der neuen Finanztest (02/2018) dazu, sich Unterstützung von Experten einzuholen, die den Bauvertrag prüfen. Hierfür gibt es verschiedene Anlaufstellen, die nicht einmal teuer sein müssen.

Für den Hausbau stehen Bauherren zahlreiche Möglichkeiten offen

Personen, die sich ihren Wunsch von einem eigenen Haus erfüllen möchten, haben dafür verschiedene Möglichkeiten. Sie können dieses mithilfe eines Architekten ganz nach ihren persönlichen Vorstellungen planen und sich selbst um die Umsetzung kümmern. Das bedeutet in der Regel, dass Bauherren zuvor einen Bauplatz erwerben und anschließend verschiedene Firmen mit dem Bau des Hauses beauftragen. So haben sie viel Einfluss auf den Bauprozess, tragen allerdings auch die komplette Verantwortung dafür, wenn etwas schiefgeht.

Alternativ entscheidet sich rund die Hälfte aller Häuslebauer für den Hauskauf über einen sogenannten Generalunternehmer beziehungsweise -übernehmer. Dabei schließen sie einen Vertrag mit einem Unternehmen, welches die Verantwortung für den Bau übernimmt und dem Bauherrn das fertige Haus zu einem vereinbarten Festpreis übergibt. Dies heißt für künftige Hausbesitzer weniger Verpflichtungen, jedoch auch weniger Einflussnahme.

Bauvertrag prüfen: Keine schwammigen Formulierungen unterschreiben

Ganz gleich, ob sich Bauherren für ein maßgeschneidertes Wunschhaus oder ein schlüsselfertiges Eigenheim entscheiden – zuvor sollten sie sich Zeit nehmen und den jeweiligen Bauvertrag prüfen. Denn dabei lauern zahlreiche Stolperfallen. Während beim selbstgeplanten Architektenhaus eine große Herausforderung darin liegt, die Übersicht über die anfallenden Kosten zu behalten, gibt es beim Bau mit Generalunternehmer und -übernehmer andere Punkte zu beachten.

So sollten Häuslebauer genau darauf achten, welche konkreten Leistungen im vereinbarten Festpreis enthalten sind. Unklare Formulierungen wie die Verwendung von „Markenfabrikaten von führenden Herstellern“ lassen Bauherren beispielweise im Dunkeln darüber, welche Produkte zum Einsatz kommen, so Stiftung Warentest.

Häuslebauer sollten Bauvertrag genau prüfen: Achtung bei Vorkasse

Häufig enthalten die Verträge eine Klausel, mit der sich künftige Eigenheimbesitzer verpflichten, die letzte Rate für das Haus bereits vor der Übergabe zu zahlen. Hat das Haus anschließend noch Mängel, bleibt der Eigentümer selbst darauf sitzen. Seit diesem Monat schreibt der Gesetzgeber jedoch vor, dass Bauherren maximal 90 Prozent des Kaufpreises vor der Wohnungsabnahme zahlen müssen, die restlichen zehn Prozent dürfen sie bis zur mängelfreien Übergabe zurückhalten.

Geht der Generalunternehmer oder-übernehmer vor Vertragsende insolvent, müssen Häuslebauer die übrigen Kosten für die Fertigstellung des Hauses meist selbst tragen. Dies gilt jedoch nur, wenn in den Unterlagen keine Klausel festgehalten ist, wonach das Bauunternehmen Bauherren eine Sicherheit von fünf Prozent der Kaufsumme bietet. Daher lohnt es sich, vorab den Bauvertrag zu prüfen.

Experte hilft bei Finanzierungsfragen

Viele Menschen, die ein Eigenheim bauen möchten, brauchen jedoch nicht nur bei der Vertragsunterzeichnung Hilfe, sondern auch bei Finanzierungsfragen. Hier ist es wichtig, gemeinsam mit einem Finanzexperten verschiedene Optionen zur Baufinanzierung zu prüfen.

Bauvertrag prüfen: Diese Anlaufstellen bieten Bauherren Unterstützung

Um bei der Vertragsunterzeichnung keine teuren Fehler zu begehen, haben Häuslebauer verschiedene Anlaufstellen, die gemeinsam mit ihnen den Bauvertrag prüfen. Zu den wichtigsten Adressen gehören die Verbraucherzentralen, bundesweite Vereine wie der Bauherren-Schutzbund sowie TÜV-Süd und Dekra.

Von einer allgemeinen Bauberatung bis hin zur persönlichen Begleitung bei der Vertragsverhandlung können sich Bauherren in verschiedenen Bereichen Unterstützung einholen. Die Kosten variieren dabei je nach Region und Vertragsart. Eine Bauträgervertragsprüfung kostet beispielsweise bei den Verbraucherzentralen zwischen 30 Euro (Thüringen) und 350 Euro (Bremen und Nordrhein-Westfalen), beim Bauherren-Schutzbund zwischen 250 und 450 Euro.