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Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Neuer Höchstrechnungszins ab 2025 – ein Comeback für Riester & Co?

Ab 1. Januar 2025 soll der Höchstzinssatz von aktuell 0,25 auf 1 Prozent steigen. Diese Neuigkeiten aus dem Bundesfinanzministerium bringt Bewegung in die Versicherungswelt. Mit höheren Zinsgarantien wird eine klassische Rentenversicherung wieder lukrativer für Interessierte. Gleiches gilt für die Riester-Rente.

  • Ab Januar 2025 wird der Höchstrechnungszins von 0,25 Prozent auf 1 Prozent angehoben.
  • Dies ist die erste Anhebung des Höchstrechnungszinses seit 1994.
  • Sie ermöglicht attraktivere Konditionen für neue Verträge bei Renten- und Lebensversicherungen.

Der Höchstrechnungszins soll ab Januar 2025 von 0,25 auf 1 Prozent angehoben werden. Dies hat das Bundesfinanzministerium (BFM) nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) am Montag entschieden.

Das ist die erste Erhöhung des Höchstrechnungszinses seit mehr als 30 Jahren. Zuletzt wurde der Wert 1994 angehoben, damals von 3,5 auf 4 Prozent.

Die Versicherer reagieren positiv auf diesen Beschluss. So bewertete GDV-Chef Jörg Asmussen in einer Pressemitteilung die Erhöhung als „angemessene Reaktion auf das seit 2021 stark gestiegene Zinsniveau“.

Bessere Kondition bei Lebensversicherungen erwartet

Auch für Verbraucher, die mit Renten- oder Lebensversicherungen für das Alter vorsorgen wollen, ist die Anhebung des Höchstrechnungszinses eine gute Nachricht. Der Grund: Versicherer haben durch den höheren Zins die Chance, den Kunden im Neugeschäft attraktivere Garantien anzubieten.

Für Verträge, die ab Januar 2025 geschlossen werden, können Versicherer beispielsweise einen Garantiezins bis zu einem Prozent vereinbaren. Für bestehende Verträge greifen die geplanten Anpassungen jedoch nicht. Wer innerhalb der letzten zwei Jahre eine klassische Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, muss weiterhin mit dem geringen Zinssatz von derzeit 0,25 Prozent leben.

Der Höchstrechnungszins ist außerdem ein wichtiger Faktor für die Beitragsberechnung von Risikoversicherungen, etwa bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen. Die Kosten für die Policen könnten sinken.

Riester-Rente: Sind bessere Rentenleistungen möglich?

Ein höherer Höchstzinssatz hätte auch Auswirkungen auf die Riester-Rente.
Bei der geförderten Altersvorsorge ist der Versicherer aufgrund der Beitragsgarantie verpflichtet, dem Kunden mindestens den Beitrag als Rente auszuzahlen, den dieser im Laufe der Zeit eingezahlt hat plus alle staatlichen Zulagen und Förderungen. Ein steigender Höchstzins bringt für Versicherungsnehmer die Garantie, dass die Zinsen für das eingezahlte Kapital höher ausfallen. Auch die Rentenleistung von Riester würde damit wieder steigen.

Asmussen dämpft die Euphorie für ein Riester-Comeback aus Sicht der Anbieter jedoch etwas. Seiner Meinung nach müsse „die Mindestbeitragsgarantie in der geförderten Altersvorsorge abgesenkt werden, damit mehr Geld in renditeträchtige Anlagen investiert werden kann.“

Was ist der Höchstrechnungszins?

Der Höchstzinssatz markiert die Obergrenze für den maximal zulässigen Garantiezins bei klassischen Renten- und Lebensversicherungen. Er zeigt also, mit welchem Zinssatz der Sparanteil des Kunden maximal verzinst wird. Somit ist er eine Art Sicherheitsschild für Verbraucher, der dafür sorgt, dass ein Versicherer nicht mit Zinsversprechen lockt, die sich auf dem Kapitalmarkt nicht erfüllen lassen. Ein extrem niedriger Höchstzinssatz bewirkt jedoch auch, dass die Vorsorgeversicherungen nur wenig an Rendite einbringen.

Wer bei der Altersvorsorge flexibler sein will und sich mehr Rendite wünscht, sollte sich über weitere Möglichkeiten einer privaten Rentenversicherung, etwa einer fondsgebundenen Rentenversicherung informieren.