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Lebensversicherung: Garantiezins sinkt offiziell 2017

Das Finanzministerium hat entschieden, den Garantiezins in der Lebensversicherung Anfang 2017 abzusenken. Die entsprechende Änderung wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist der neue Garantiezins von 0,9 Prozent ab dem 1. Januar 2017 offiziell. Dieser betrifft auch andere Versicherungen wie eine Riester-Rente.

Veröffentlicht am 3. Januar 2017
Wer in der Vergangenheit eine Versicherung abgeschlossen hat, die mit dem Garantiezins rechnet, etwa eine Lebens- oder klassische Riester-Rentenversicherung, erhielt kaum noch einen nennenswerten Zins. Zuletzt waren es gerade einmal maximal 1,25 Prozent. Zum 1. Januar 2017 wurde der auch unter Höchstrechnungszins bekannte Wert erneut anpasst zum Leidwesen der Verbraucher, die sich für eine Versicherung mit Garantieverzinsung entscheiden. Denn der Sinkflug des Zinssatzes der letzten Jahre setzt sich damit fort: Mit dem Jahreswechsel dürfen Versicherungsunternehmen noch nur eine garantierte Maximalverzinsung von 0,9 Prozent anbieten. Den Schritt hatte das Finanzministerium im Mai 2016 in den Raum gestellt. Mit der Veröffentlichung der dazu notwendigen Änderung im Bundesgesetzblatt im Juni 2016 wurde die Absenkung des Garantiezinses offiziell.

Service: Viele Versicherer verabschieden sich von Angeboten mit Garantiezins. Fordern Sie daher ein unverbindliches Altersvorsorge Angebot an, um herauszufinden, wo Sie noch sehr sicher für das Alter vorsorgen können.

Garantiezins in der Lebensversicherung immer unwichtiger

Der Garantiezins in der Lebensversicherung galt lange Zeit als verkaufsträchtiges Argument. Denn bis zum Jahr 2000 betrug dieser bis zu vier Prozent und ermöglichte Versicherten eine gut verzinste Altersvorsorge. Doch aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wurde der Höchstrechnungszins sukzessive gesenkt, zuletzt zum 1. Januar 2015 von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent. Viele Versicherer haben sich mittlerweile von Lebensversicherungen und Co. mit Garantieverzinsung verabschiedet und versuchen mit flexibleren Produkten Verbrauchern den Aufbau eines finanziellen Polsters für das Alter zu ermöglichen.

Garantiezins: Senkung zum 1. Januar 2017 mit Zeitdruck verbunden

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kritisierte die Entscheidung des Finanzministeriums. Die Garantiezinssenkung zum 1. Januar 2017 setze die Unternehmen unnötig unter Zeitdruck. Sie müssten nicht nur „die meisten Tarife mit Zinsgarantien anpassen, sondern parallel dazu auch die Produktinformationsblätter für Riester- und Basisrenten einführen“, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.