Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Neue Gesetze im Juni 2023: Bahnreisen, Bauförderung, EU-Verbandsklage

Die Deutsche Bahn hat nicht den besten Ruf, wenn es um Pünktlichkeit geht. Ab Juni 2023 werden die Fahrgastrechte verschärft – leider zum Nachteil für Bahnreisende. Freuen dürfen sich hingegen Familien mit Eigenheim-Wunsch. Und für Verbraucherverbände wird es nun leichter, vor Gericht für Verbraucher zu kämpfen.

Neu im Juni: Aus dem Baukindergeld wird die Bauförderung für Familien

Familien, die eine Immobilie für den eigenen Bedarf erwerben oder bauen wollen, konnten in Deutschland bis zum letzten Jahr mit dem Baukindergeld eine Förderung vom Staat erhalten. Dieser Zuschuss lief allerdings im Dezember 2022 aus. Seit 2023 waren keine Anträge mehr möglich. Das ändert sich im Juni.

Denn nun startet das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF 300) der KfW-Bank. Profitieren können davon Familien mit niedrigem Einkommen bis 60.000 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird die Förderung um 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind erhöht. Voraussetzung ist aber, dass das Haus ein Neubau nach aktuellen, klimafreundlichen Standards ist.

Ab Juni 2023: Entschädigung bei Zugverspätung wird schwieriger

Bis jetzt gelten noch folgende Regelungen der Bahn, was die Fahrgastrechte betrifft: Hat der Zug 60 Minuten Verspätung, können Fahrgäste 25 Prozent des Ticketpreises als Erstattung einfordern. Ab zwei Stunden muss die Bahn bereits die Hälfte des Fahrpreises erstatten.

Am 7. Juni 2023 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die diese Kostenerstattung bei Zugverspätung schwerer macht. Demnach besteht kein Erstattungsanspruch, wenn besondere Umstände zu der Zugverspätung geführt haben, etwa extreme Witterungsbedingungen, Personen auf dem Gleis, Notfälle im Zug, Polizeieinsätze, Sabotage (Stichwort Kabeldiebstahl) oder Terrorismus.

Besserer Verbraucherschutz: Umsetzung der EU-Verbandsklage

Für Verbraucher in Deutschland soll es in Zukunft leichter sein, Sammelklagen anzustrengen. Bisher ist es über die Musterfeststellungsklage möglich, dass Verbraucher, die ähnliche Beschwerden im Gericht vorbringen wollen, sich zusammenschließen. Über Verbraucherverbände klagen sie dann gemeinsam. Der Nachteil bei diesem Verfahren ist jedoch, dass dabei die Ansprüche nur festgestellt werden. Die Betroffenen erhalten keinen vollstreckbaren Titel. Um die festgestellten Ansprüche schließlich gerichtlich durchzusetzen, müsste jeder dies noch einmal gesondert vor Gericht geltend machen.

Mit der neuen EU-Verbandsklage beziehungsweise der Abhilfeklage wird dieser Prozess vereinfacht. So können Verbraucherverbände direkt die Forderungen nach Schadenersatz oder Rückzahlung für die Betroffenen einklagen.
Die neue EU-Regelung soll ab dem 25. Juni 2023 angewendet werden.

Bis Ende Juni: Neue Entscheidung über den Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wurde ab dem 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde angehoben. Ob es weitere Anhebungen geben wird, entscheidet die Mindestlohnkommission. Bis zum 30. Juni 2023 muss sie ihren Vorschlag vorbringen. Bei ihrer Entscheidung, ob eine Erhöhung nötig ist, orientiert sie sich an der Lohnentwicklung. Die Umsetzung einer möglichen Anpassung erfolgt ab dem 1. Januar 2024. Sozialverbände fordern eine deutliche Anhebung auf 14 Euro.

Was ist noch neu im Juni 2023?

Die Corona-Warn-App wird ab Juni 2023 endgültig in den Ruhestand versetzt. Updates gibt es keine mehr. Die Zertifikate können Nutzer noch einsehen.

Viele kulturinteressierte 18-Jährige in Deutschland können sich im Juni auf ein Geschenk freuen. Die Rede ist vom Kulturpass. Damit erhalten sie 200 Euro Guthaben, das sie für Tickets für Konzerte, Bücher, Kino und andere Kulturveranstaltungen ausgeben können. Wer dies gleich für den Sommer nutzen will, muss den Kulturpass unter www.kulturpass.de beantragen.