Ältere Frau spielt im Pflegeheim
Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Pflege wird 2023 immer teurer: Wer kann das noch bezahlen?

Die Kosten für die Pflege im Heim steigen schon wieder. Das verwundert insofern, da seit letztem Jahr die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen durch einen Leistungszuschuss von der Pflegekasse entlastet werden sollten. Wie kommt es zu dem Kostenanstieg 2023? Und können Verbraucher die Pflegekosten überhaupt noch bezahlen?

  • Trotz der Entlastungszuschläge steigt der Eigenanteil der Pflegekosten, den Senioren selbst stemmen müssen, rapide an.
  • Die Gründe dafür liegen unter anderem an der Inflation und Gesetzesänderungen zur Bezahlung von Pflegekräften.
  • Auch mit 70 Prozent Zuschlag liegt der monatliche Eigenanteil im vierstelligen Bereich.

 

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Pflegebedürftige für das erste Jahr im Pflegeheim bundesweit durchschnittlich 2.411 Euro selbst zahlen. Dies ermittelte der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek). Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 278 Euro.

Die Gründe für die gestiegenen Preise sieht der Verband in erster Linie in den höheren Löhnen für die Pflegekräfte. Aber auch die Mehrausgaben für Lebensmittel machen sich in der Rechnung bemerkbar.

Bessere Löhne lassen Pflegekosten steigen

Die Kosten für die vollstationäre Versorgung im Pflegeheim umfassen zum einen die reine Pflege und Betreuung sowie einen Anteil für Unterkunft, Verpflegung und die Ausstattung der Einrichtung.

Die reinen Pflegekosten haben sich nach Angaben vom vdek unter anderem erhöht, weil Mitarbeitende in Pflege und Betreuung seit September 2022 pflichtgemäß nach Tarif bezahlt werden. Was für Pflegepersonen ein Pluspunkt ist, schlägt sich jedoch auf den Eigenanteil nieder, für den Pflegebedürftige aufkommen müssen. Während 2022 noch durchschnittlich 912 Euro reichten, erhöhte sich der Preis für die Personalkosten 2023 auf 1.139 Euro.

Die Inflation sorgte wiederum dafür, dass die Preise für Unterkunft und Verpflegung in die Höhe schossen. In der Auswertung stiegen die Kosten im bundesweiten Durchschnitt von 801 Euro auf 857 Euro an.

Wie hoch sind die Kosten, die Pflegebedürftige zahlen müssen?

Eigentlich sollte der 2022 eingeführte Leistungszuschlag für die stationäre Pflege Entlastung bringen. Über ihn beteiligt sich die Pflegekasse seit letztem Jahr am Eigenanteil. Wie hoch dieser Entlastungszuschlag ist, hängt davon ab, wie lange der Pflegebedürftige bereits im Heim wohnt.

Ohne Zuschlag liegt der Eigenanteil laut vdek im bundesweiten Durchschnitt bei 2.468 Euro pro Monat. Der Anteil der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde aus dieser Summe schon herausgerechnet.

Die folgende Übersicht zeigt, wie viel Prozent Leistungszuschlag berechnet wird und welche Kosten Pflegebedürftige beziehungsweise deren Angehörige pro Monat zusätzlich aufbringen müssen.

Aufenthalts­dauerEntlastungs­zuschlag*Zuschuss (Bund) durch PflegekasseRestlicher Eigen­anteil (Bund)
Ein Jahr5 Prozent57 Euro2.411 Euro
Ab dem zweiten Jahr25 Prozent285 Euro2.183 Euro
Ab dem dritten Jahr45 Prozent513 Euro1.955 Euro
Ab dem vierten Jahr70 Prozent797 Euro1.671 Euro

*für die Pflegegrade 2 bis 5
Quelle: vdek

Selbst mit einem Zuschuss in Höhe von 70 Prozent bleiben noch rund 1.700 Euro pro Monat, die pflegebedürftigen Senioren selbst zahlen müssen.

Wie soll man die Pflegekosten bezahlen?

Die erste Option ist immer das eigene Vermögen, ein Einkommen oder die Ersparnisse der pflegebedürftigen Person.

Reichen Rente und das gesparte Geld nicht mehr aus, springt das Sozialamt ein. Dieses prüft die finanziellen Verhältnisse der pflegebedürftigen Person. Auch Angehörige wie Ehepartner oder Kinder müssen dabei ihre Einkommensverhältnisse offenlegen. Laut Angehörigen-Entlastungsgesetz müssen nur Kinder, die ein Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro erzielen, für den Unterhalt der Eltern aufkommen. Dazu zählen auch die Pflegekosten.

Angehörige entlasten mit einer privaten Pflegeversicherung

Manche Eltern wollen ihre Kinder nicht belasten und zu einem Elternunterhalt verpflichten. In diesem Fall lohnt sich die Vorsorge mit einer privaten Pflegezusatzversicherung. Dabei gibt es unterschiedliche Varianten der Auszahlungsform: von der Pflegerente über die Absicherung der Pflegekosten bis hin zu einem Pflegetagegeld. Letztere bietet sich für die vollstationäre Betreuung in einem Heim an.

 

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