Friedhofsgebühren: Was kostet ein Grabplatz in Deutschland?

Wenn ein Todesfall in der Familie aufgetreten ist, müssen sich Angehörige um eine Grabstelle auf dem Friedhof kümmern. Für die Bestattung erwerben sie ein Nutzungsrecht für das Grab, dafür zahlen sie Friedhofsgebühren. Diese Kosten unterscheiden sich je nach Grabart, aber auch je nach Gemeinde oder Stadt.

Grabnutzung, Bestattungsleistungen, Grabpflege – rund um eine Beerdigung gibt es jede Menge zu organisieren, aber auch zu bezahlen. Dazu gehören die Friedhofsgebühren, die anfallen, wenn eine Bestattung auf dem Friedhof erfolgt. Bundesweite Regelungen zu den Gebühren gibt es nicht. Jede Gemeinde legt diese Kosten in der Friedhofsgebührenordnung fest. Daher gibt es von Ort zu Ort deutliche Unterschiede.

Welche Kostenpunkte zu den Friedhofsgebühren zählen, wie teuer die Gebühren in Deutschlands größten Städten sind und welche Kostenfaktoren die Höhe der Friedhofskosten beeinflussen, erfahren Interessierte auf dieser Seite.

Inhaltsverzeichnis

Welche Leistungen zählen zu den Friedhofsgebühren?

Die Friedhofsgebühren sind ein Teil der Bestattungskosten. Sie umfassen die Leistungen der Friedhofsverwaltung, die bei einer Bestattung nötig sind. Mehrere Kostenpunkte fließen darin ein:

Bei einer Feuerbestattung (Urnenbestattung) kommen noch Ausgaben hinzu, unter anderem für die zweite Leichenschau, die Einäscherung und die Übersendung der Urne.

Genaue Preise lassen sich schwer angeben. Sie unterscheiden sich je nach Region und je nach Friedhof. Gemeinden und Städte sind dazu verpflichtet, die Gebühren zu veröffentlichen. In der Gebührensatzung, die Interessierte bei der örtlichen Friedhofsverwaltung erhalten oder auf der Website finden, stehen die geltenden Gebühren aufgelistet.

Wie hoch sind die Friedhofsverwaltungsgebühren?

Experten geben als grobe Richtlinie an, dass die Kosten für den Friedhof etwa einem Drittel der Gesamtkosten einer Beerdigung entsprechen. Geht man davon aus, dass eine Beerdigung in Deutschland durchschnittlich zwischen 6.000 Euro und 8.000 Euro kostet, dann liegen die Friedhofsgebühren bei 2.000 Euro bis 2.700 Euro.

Wer zahlt die Friedhofsgebühren?

Die Kosten für die Bestattung tragen die Angehörigen der verstorbenen Person. In der Regel wird dafür das hinterlassene Vermögen des Verstorbenen genutzt. Sind die Beerdigungskosten höher, müssen die Hinterbliebenen die Rechnung bezahlen. Um die Familie vor solchen Ausgaben zu schützen, schließen immer mehr Menschen eine Sterbegeldversicherung ab.

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Würdevoll und günstig: Möglichkeiten, um Friedhofsgebühren zu senken

Ein wesentlicher Faktor, der die Höhe der Friedhofsgebühren beeinflusst, ist die Grabart. Diese hängt einerseits von der Begräbnisart ab. Ein Erdgrab für eine klassische Bestattung im Sarg ist teurer als ein kleines Urnengrab, wie es bei einer Feuerbestattung üblich ist.

Andererseits spielt es eine Rolle, ob es sich um ein Wahlgrab oder ein Reihengrab handelt.

Die folgende Übersicht zeigt, welche Kostenunterschiede die Grabart bei den Friedhofsgebühren ausmacht:

Vergleich der Friedhofskosten für Berlin nach Grabart - Gesamtkosten für 20 Jahre Nutzung
  • Erdwahlgrab - 1.016 Euro
  • Erdreihengrab - 939 Euro
  • Urnenwahlgrab - 828 Euro
  • Urnenreihengrab - 798 Euro
  • Anonymes Urnengrab - 863 Euro

Quelle: Berliner Verwaltung, Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe

In den Gesamtkosten sind Verwaltungsgebühr (Grabnutzungsgebühr), Friedhofsgrundgebühr, Gebühr für die Trauerfeier sowie weitere Kosten zur Pflege und Instanthaltung der Grabstätte und des Friedhofes enthalten.

Die folgenden beiden Übersichten zeigen Preisspannen der Friedhofsgebühr, wie sie bundesweit üblich sind. Sie geben ergänzend dazu noch einen Eindruck, wie hoch die einzelnen Kostenanteile ungefähr sind:

Friedhofs­gebühren (Erdwahlgrab für 20 Jahre)VonBis
Beisetzungs­gebühren400 Euro1.500 Euro
Grabnutzungs­kosten1.050 Euro3.500 Euro
Nutzung der Trauerhalle100 Euro500 Euro
Summe1.550 Euro5.500 Eur

 

Friedhofs­gebühren (Urnenwahlgrab für 20 Jahre)VonBis
Beisetzungs­gebühren400 Euro1.500 Euro
Grabnutzungs­kosten600 Euro2.200 Euro
Nutzung der Trauerhalle100 Euro500 Euro
Summe1.100 Euro4.200 Euro

Quelle: todesfall-checkliste.de

Weitere Kostenfaktoren

Bestimmte Gebühren, etwa die Nutzung der Trauerhalle mit entsprechender Ausschmückung, Sargträger oder Musikanlage fallen nur an, wenn diese Leistungen in Anspruch genommen werden. Hierbei haben Hinterbliebene also auch die Möglichkeit, die Kosten der Friedhofsgebühren zu beeinflussen. Oft ist es beispielsweise für Familienmitglieder eine Ehrensache, den Sarg zum letzten Geleit zu tragen.

Wie lange müssen die Friedhofsgebühren bezahlt werden?

Friedhofsgebühren werden im Voraus für die gesamte Nutzungsdauer gezahlt. Je nach Grabart ist eine Ruhezeit von 20 bis 30 Jahren vorgesehen. Mit der Grabnutzungsgebühr erwirbt man ein Nutzungsrecht für diese Zeit. Bei Wahlgräbern ist eine Verlängerung dieser Ruhefrist möglich. Auch dann wird die entsprechende Gebühr für den vereinbarten Zeitraum im Voraus gezahlt.

Friedhofsgebühren in Deutschland – die zehn größten Städte

Die Kosten für den Friedhof sind in jeder Gemeinde unterschiedlich. Einen Eindruck über diese regionalen Preisunterschiede zeigt die Übersicht unten. Verglichen werden jeweils die Kosten für ein Wahlgrab, einmal für eine Sargbestattung (Erdwahlgrab) und eine Feuerbestattung (Urnenwahlgrab).

StadtErdwahl­grabUrnen­wahl­grab
Berlin964 Euro776 Euro
Frankfurt am Main3.201 Euro2.632 Euro
Hamburg3.145 Euro2.230 Euro
Köln2.918 Euro2.452 Euro
München2.476 Euro1.486 Euro
Stuttgart3.527 Euro2.420 Euro
Düsseldorf2.573 Euro1.902 Euro
Dortmund3.550 Euro2.400 Euro
Essen2.779 Euro1.630 Euro
Leipzig1.792 Euro1.233 Euro

Quelle: Gebührendatenbank bei Aeternitas e.V. Verbraucherinitiative Bestattungskultur

Angeben ist jeweils die Gesamtgebühr, die sich aus Grabnutzung, Beisetzungsgebühr und Kosten für die Trauerhalle zusammensetzt. Bei der Nutzungsdauer gibt es kleinere Unterschiede zwischen den Städten. Üblich ist die 20-Jahre-Frist. Die Stadt Dortmund räumt bei einem Wahlgrab beispielsweise ein Nutzungsrecht von 25 Jahren ein.

Alternative Bestattungen

Die Friedhofsgebühren sind in den letzten Jahren spürbar angestiegen. Daher werden alternative Bestattungsformen interessanter. An Popularität gewinnen beispielsweise Varianten wie die Seebestattung oder die Waldbestattung. Beide Formen sind Möglichkeiten, um die in Deutschland geltende Friedhofspflicht zu umgehen.

Bei einer Seebestattung entfallen die Kosten für die Grabnutzung. Dafür muss die Urne zu einem Hafen und auf See gebracht werden.

Auch eine Waldbestattung ist häufig günstiger im Vergleich zu einer klassischen Friedhofsbestattung, aber dennoch genauso würdevoll. Vor allem wenn die verstorbene Person sehr naturverbunden war. Grabpflegekosten fallen dort beispielsweise nicht an.