Haftpflichtversicherung Schaden

Haftpflicht-Schäden richtig melden.

  • Fotos vom Schaden machen & Vorfall dokumentieren
  • Nach Schadensfall besteht Sonderkündigungsrecht
  • Wechseloption nutzen & besseren Haftpflicht-Schutz finden

Haftpflichtversicherung: Schaden richtig melden

Wer durch einen Unfall oder ein Missgeschick anderen Personen einen Schaden zufügt, ist mit einer privaten Haftpflichtversicherung finanziell abgesichert. Auch bei unberechtigten Forderungen steht die Privathaftpflicht den Versicherten zur Seite. Doch auf was sollten Versicherungsnehmer achten, wenn es zu einem Schaden kommt? Wie muss der Schaden der Haftpflichtversicherung gemeldet werden und welche Dokumentations­pflichten bestehen?

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Jeden Haftpflicht-Schaden melden?

Wenn es zu einem Schaden kommt, ist es sinnvoll zunächst zu prüfen, ob dieser überhaupt über die Haftpflichtversicherung abgewickelt werden muss. Fällt der Schaden nur minimal aus oder haben Versicherte einen Selbstbehalt vereinbart, kann es ratsam sein, diesen selbst zu zahlen. Wenn beispielsweise beim Fußballspiel im Garten der Ball im Fenster des Nachbarn landet, sind die Kosten für den Glaser vielleicht geringer als ein vereinbarter Selbstbehalt von 200 Euro.

Darüber hinaus kann es vorkommen, dass die Haftpflicht­versicherung Kunden kündigt, die mehrere Schäden nacheinander melden. Liegt nur ein kleiner Schaden vor, ist es daher empfehlenswert, diesen ohne die Versicherung abzuwickeln.

Tipp:

Nicht nur der Versicherer darf Versicherten nach einem Schadensfall kündigen. Auch die Kunden selbst haben ein Sonderkündigungsrecht, nachdem ein Schaden reguliert wurde. Sind sie beispielsweise mit den Leistungen ihrer Haftpflichtversicherung unzufrieden, können sie binnen eines Monats ab Erhalt der Information zur Schadens­regulierung kündigen.

Vorgehen bei einem Schaden mit Haftpflicht­versicherung absprechen

Ist der Sachschaden kostenintensiv, beispielsweise wenn durch das eigene Verhalten Menschen einen körperlichen Schaden erlitten haben, gilt es die Haftpflicht­versicherung umgehend darüber zu informieren. Versicherungsnehmer sollten ohne Abstimmung mit der Versicherungsgesellschaft keine Zahlungen an den Geschädigten vornehmen. Es obliegt vielmehr dem Versicherer, den entstandenen Schaden beziehungs­weise die Ersatz­forderungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu regulieren. Stellt der Versicherer fest, dass die Schadensersatzforderungen nicht berechtigt sind, wehrt die Gesellschaft diese für den Versicherten ab. Er selbst muss sich dabei um nichts kümmern.

Wie sollen Schäden dokumentiert werden?

Bei Sachschäden empfiehlt es sich, die Art und den Umfang des Schadens mittels Foto- oder Videoaufnahmen zu dokumentieren. Zuweilen verlangen die Versicherer, dass nichts an der Sachlage verändert wird, sodass ein Gutachter gegebenenfalls eine eigene Einschätzung abgeben kann.

Dies ist allerdings nicht immer möglich. So kann man vom geschädigten Nachbarn aus dem obigen Beispiel nicht verlangen, dass er die Glasscherben nicht beseitigt und das Fenster zumindest notdürftig ersetzt. Anders verhält es sich, wenn beispielsweise die teure Kamera eines Bekannten fallengelassen und dadurch zerstört wurde. Die Versicherung kann in diesem Fall verlangen, dass das beschädigte Gerät eingesandt oder zu einem Gutachter gebracht wird.

Neben der Bild- und Videodokumentation empfiehlt es sich gerade bei Personenschäden auch nach Zeugen zu suchen. Wenn man beispielsweise als Fußgänger einen Verkehrsunfall verursacht hat, kann sich aus den Zeugenaussagen unter Umständen ergeben, dass man nicht allein die Schuld trägt. In so einem Fall werden die Kosten entsprechend dem Umfang der Teilschuld auf die verschiedenen Parteien – beziehungsweise deren Haftpflichtversicherer – aufgeteilt.

Bei Ausfalldeckung liegt Beweisführung im eigenen Interesse

Manche Tarife zur Haftpflicht­versicherung umfassen eine sogenannte Ausfalldeckung. Diese kommt dann zum Tragen, wenn der Versicherte selbst der Geschädigte ist, der Verursacher aber weder für die entstandenen Schäden aufkommen kann noch eine eigene Haftpflichtversicherung besitzt.

Der Versicherer zahlt bei einer Ausfalldeckung allerdings in der Regel nur, wenn ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel oder ein notarielles Schuldanerkenntnis vorliegt. Deshalb ist es für Versicherungsnehmer mit diesem zusätzlichen Schutz besonders wichtig, den Schaden so gut wie möglich zu dokumentieren.

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