
Zählt geringfügige Beschäftigung für die Rente? Rentenversicherung bei einem Minijob: Alles, was du wissen musst
Kurzübersicht
Minijobs bei der Rentenversicherung: Diese Regeln gelten
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung lohnt sich jeder Beitragsmonat. Um das Meiste aus den Möglichkeiten herauszuholen, solltest du wissen, welche Zeiten in deinem Leben anrechnungsfähig sind und wie sie sich auf deine spätere Altersrente auswirken.
Nachfolgend zeigen wir dir, was ein Minijob für die Rentenversicherung bringt, wie eine solche Beschäftigung überhaupt definiert wird und ob sich Minijobber von der Versicherungspflicht befreien lassen können.
- Minijobs haben Auswirkungen auf die Rente – und zwar sowohl bei der Wartezeit als auch bei der Rentenhöhe. Wie geringfügig entlohnte Arbeit bei der Rentenversicherung gewertet wird, kommt auf die Art der Beschäftigung an.
- Unterschieden werden dauerhafte Minijobs, kurzfristige Beschäftigungen sowie Minijobs in Privathaushalten und Selbstständigen-Jobs.
- Auf Wunsch kannst du dich als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, solltest aber darüber nachdenken, ob es sich lohnt, auf die Beitragszahlungen zu verzichten.
- Um im Alter finanziell unabhängig zu sein, reicht die gesetzliche Rente in vielen Fällen nicht aus. Private Altersvorsorge ist die Lösung.
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Was möchtest du zum Thema wissen?
Auf die Art der Beschäftigung kommt es an
01. Minijob bei der Rentenversicherung: Alle wichtigen Regelungen
Zunächst einmal gilt es, den Begriff „Minijob“ zu definieren. Ist von Minijobs die Rede, dann sind damit sogenannte geringfügige Beschäftigungen gemeint. Es werden zwei Arten unterschieden:
- Dauerhafte geringfügig entlohnte Beschäftigungen mit einem monatlichen Höchstverdenstgrenze.
- Kurzfristige Beschäftigung ohne Verdienstgrenze.
Für beide Arten der Minijobs gelten in der Rentenversicherung eigene Regeln, die du kennen solltest. Zudem nehmen die Arbeit in Privathaushalten sowie Minijobs bei Selbstständigen eine Sonderstellung ein.
Grundsätzlich sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen nicht versicherungspflichtig. Das bedeutet, sie sind für Arbeitnehmer beitragsfrei. Zugleich besteht kein Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen. Für die Rentenversicherung gilt dies allerdings nicht immer.
Dauerhafter Minijob
Bei Minijobs mit Verdienstgrenze dürfen Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mit ihrem durchschnittlichen Monatsgehalt im die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten. Diese Grenze richtet sich nach dem aktuellen Mindestlohn und liegt aktuell (2023) bei 520 Euro.
Für dauerhaft beschäftigte Minijobber gilt die Rentenversicherungspflicht. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag, während der Arbeitgeberanteil deutlich höher ist.
Der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers beträgt 15 Prozent des Bruttoverdienstes. Arbeitnehmer zahlen den Eigenbeitrag von 3,6 Prozent.
Übst du als Minijobber mehrere Beschäftigungen aus, dann gelten die folgenden Regelungen bei der Rentenversicherung:
- Mehrere Minijobs: Der Verdienst aus allen geringfügig entlohnten Beschäftigungen wird zusammengerechnet. Liegt der Gesamtverdienst unter der 520 Euro Grenze, ändert sich nichts im Vergleich zu einem Minijob. Übersteigt der Verdienst diesen Maximalbetrag, bist du in allen Jobs in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig. Du und deine Arbeitgeber müssen die Beiträge in der Regel zu gleichen Teilen tragen.
- Minijob neben einer Hauptbeschäftigung: Wenn du einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehst, kannst du nebenbei nur einen geringfügig entlohnten Job haben. Alle anderen Minijobs werden zu deinem Hauptverdienst hinzugerechnet.
Nicht nur für die Rentenversicherung ist ein Minijob relevant, sondern auch für die Steuer. Die Lohnsteuer wird dabei entweder pauschal oder entsprechend den individuellen Steuerklassen erhoben.
Kurzfristige Beschäftigung
Eine Beschäftigung wird als kurzfristig angesehen, wenn sie im Laufe eines Jahres auf maximal drei Kalendermonate oder auf höchstens 70 Arbeitstage begrenzt ist. Solche Jobs sind grundsätzlich beitragsfrei – und zwar sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.
Die Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis von Anfang an vertraglich befristet ist oder die Befristung aufgrund der Eigenart der Arbeit gegeben ist. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle. Gehst du mehreren kurzfristigen Beschäftigungen innerhalb eines Jahres nach, werden die Arbeitstage addiert.
Beschäftigung in Privathaushalten
Als diese Art der Beschäftigung zählt Arbeit wie zum Beispiel putzen, kochen und Rasen mähen. Wer einen Minijob in einem Privathaushalt erledigt, kann ebenfalls Beitragszeiten sammeln. Für Arbeit in Privathaushalten musst du als Minijobber eine höheren Anteil an die Rentenversicherung zahlen – und zwar liegt dein Eigenanteil bei 13,6 Prozent.
Minjobs bei Selbstständigen
Grundsätzlich unterliegen selbstständig Tätige nicht der Sozialversicherungspflicht. Allerdings können Selbstständige, die per Gesetz rentenversicherungspflichtig sind, wie beispielsweise Hebammen, Erzieher und Lehrer, ihre Beschäftigung rentenversicherungsfrei ausüben, wenn sie kurzfristig oder geringfügig entlohnt ist.
Dabei werden die verschiedenen Minijobs nicht addiert und können anrechnungsfrei nebeneinander bestehen. Des Weiteren kannst du neben einem Hauptberuf einen Minijob bis 520 Euro und eine selbstständige Tätigkeit bis zu dieser Verdienstgrenze ausüben. Während für die Hauptbeschäftigung und den Minijob die üblichen Beiträge fällig werden, gilt dies nicht für die selbstständige Beschäftigung.
Wartezeit und Rentenhöhe
02. Das bringt der Minijob für die spätere Rente
Gehst du einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach, erwirbst du die gleichen Rentenansprüche wie bei einer anderen Beschäftigung. Du erwirbst Pflichtbeitragszeiten in der Deutschen Rentenversicherung und kannst mithilfe dieser Versicherungsjahre verschiedene Wartezeiten erfüllen. Zudem sind diese Beitragszeiten Voraussetzungen für:
- Vorzeitige Altersrente
- Leistungen für Rehabilitation
- Übergangsgeld bei Reha-Maßnahmen
- Erwerbsminderungsrenten-Ansprüche
- Zugang zur staatlich geförderter Altersvorsorge wie die Riester-Rente
Je nach Verdienst kannst du maximal ein Drittel eines Arbeitsmonats als Wartezeitmonat bekommen. Du müsstest also drei Jahre arbeiten, um eine ähnliche Wartezeit zu sammeln, wie bei einem Versicherungsjahr mit vollen Beitragszahlungen.
Auch auf die Höhe deiner späteren Altersrente wirken sich die Beitragszahlungen des Minijobs aus. Würdest du durchgehend 520 Euro im Monat verdienen und gemeinsam mit deinem Arbeitgeber die Beitragszahlungen leisten, würde ein Jahr Arbeit eine Rentenerhöhung von rund 5,21 Euro bedeuten.
Keine Beiträge mehr zahlen
03. Minijob: Befreiung von der Rentenversicherung
Mit einem Minijob hast du die Möglichkeit, bei der Rentenversicherung eine Befreiung von den Beitragszahlungen zu beantragen. Dazu musst du bei deinem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag stellen.
Hast du mehrere Minijobs mit einem monatlichen Durchschnittsverdienst von unter 520 Euro, kannst du für sie alle eine Befreiung beantragen oder nur für einige von ihnen.
Durch die Befreiung zahlst du keine Beiträge mehr, dein Arbeitgeber trägt seinen Teil von 15 Prozent aber weiterhin.
Nimmt man das oben beschriebene Beispiel, würde die Rentensteigerung nicht bei 5,21 Euro, sondern nur noch rund 4,20 Euro betragen. Überlege also, ob es sich für dich lohnt, auf die Rentenbeiträge zu verzichten und dich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Es ist nie zu spät
04. Fürs Alter vorsorgen und den Ruhestand genießen
Ja, bei der Rentenkasse zählt jeder Monat. Doch selbst bei lückenlosen Beitragszahlungen reicht die gesetzliche Altersrente vielen Menschen nicht für einen komfortablen Ruhestand. Willst du später finanziell unabhängig sein und deine wohlverdiente Rente genießen, lohnt es sich, über private Altersvorsorge nachzudenken.
Ein Versicherungsexperte hilft dir dabei, die beste Vorsorgevariante zu finden und das beste Tarif ganz nach deinen Vorstellungen zu entdecken. Wir helfen dir gerne dabei, eine private Altersvorsorge zusammenzustellen, die zu dir und deinem Leben passt.
Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.
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