Studenten und die Altersvorsorge Rentenversicherung während des Studiums: Alles Wichtige
Was gilt für Studierende?
Als Student in die Rentenversicherung einzahlen? Das musst du wissen
Wer studiert, sorgt für die eigene Zukunft vor. Auch für die gesetzliche Rente spielt die Studienzeit eine wichtige Rolle. Nachfolgend findest du heraus, inwiefern die Zeiten des Studiums für die Altersrente zählen und was es zu beachten gibt. Wir erklären dir außerdem, welche Regelungen du kennen solltest, wenn du nebenbei arbeitest oder Praktika absolvierst.
- Ab dem 17. Lebensjahr gehört der Besuch einer Fachhochschule oder Universität zu den Anrechnungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung – selbst, wenn du das Studium nicht beendest.
- Jobbst du nebenbei, bist du unter Umständen rentenversicherungspflichtig. Welche Regelungen gelten, hängt von der Art deiner Tätigkeit ab und davon, wie viel du verdienst.
- Willst du deine spätere Rente aufbessern, kannst du bereits im Studium über eine private Altersvorsorge nachdenken.
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Anrechnungszeiten sammeln
01. So wirken sich Studienzeiten auf die Rente aus
Die Zeit, die du als Student verbringst, wirkt sich positiv auf deine Rentenversicherung aus. Ab einem Alter von 17 Jahren gilt der Besuch einer Universität oder einer Fachhochschule als Anrechnungszeit. Maximal acht Jahre lassen sich anrechnen und es ist kein Nachweis eines Abschlusses notwendig.
Als Anrechnungszeiten wirken sich Studienzeiten sowohl auf die Rentenberechnung als auch auf die große Wartezeit von 35 Jahren aus. Es lohnt sich also, die Rentenkasse über diese Zeiten zu informieren. Das Studium wird nämlich nicht automatisch angerechnet, sondern muss der Deutschen Rentenversicherung mitsamt den Nachweisen mitgeteilt werden.
Studieren und arbeiten
02. Nebenjob als Student: Dauerbeschäftigung
Grundsätzlich gilt für dich als Student ebenfalls die Renten- und Sozialversicherungspflicht. Allerdings wird bei der Rentenversicherung zwischen verschiedenen Arten der Beschäftigung unterschieden. Wer regelmäßig neben dem Studium jobbt, geht einer Dauerbeschäftigung nach.
Hier unterscheidet die Deutsche Rentenkasse zwischen Minijobs und Jobs, bei denen Beschäftigte mehr als geringfügig verdienen:
Minijob
Als Minijobber giltst du, wenn du im Monat nicht mehr als 520 Euro verdienst. Ab dem 1. Januar 2013 sind auch Minijobs rentenversicherungspflichtig. Selbst als geringfügig Beschäftigter verdienst du damit vollwertige Beitragszeiten. Die Beiträge trägst du dabei nur zu einem kleinen Teil.
Als Student zahlst du aktuell (2023) lediglich 3,6 Prozent deines Bruttoverdienstes an die Rentenversicherung. Dabei handelt es sich um die Differenz zum aktuellen Beitragssatz von 18,6 Prozent.
Den Rest, in diesem Fall also 15 Prozent, zahlt der Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin.
Schon gewusst? Als Student kannst du eine Befreiung von der Rentenversicherung beantragen, wenn du einem Minijob nachgehst. Beachte aber, dass du damit auch keine Beitragszeiten sammelst.
Verdienst über der Minijob-Grenze
Erhältst du bei deiner Arbeit, zum Beispiel als Werkstudent, mehr als den Pauschalbetrag von 520 Euro im Monat, dann besteht keine Sozialversicherungspflicht, wenn dein Studium Vorrang hat. Dies bedeutet, dass die Arbeitszeit bei nicht mehr als 20 Wochenstunden liegt. Andernfalls musst du Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Für sogenannte Midi-Jobs mit einem monatlichen Höchstbetrag von 2.000 Euro gelten reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung. Während Arbeitgeber pauschal 9,3 Prozent bezahlen, steigt bei Studenten der Beitragssatz je nach Verdienst ebenfalls auf bis zu 9,3 Prozent (Höchstsatz ab einem Verdienst von 1.300 Euro im Monat).
Zeitlich befristete Beschäftigung
03. Aushilfsjob im Studium
Gehst du einem Aushilfsjob nach, gilt die Versicherungs- und Beitragsfreiheit. Die Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr dauert. Die Arbeit muss also von Anfang an befristet sein. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.
Beachte: Wenn du mehrere Aushilfsjobs hast und bei ihnen insgesamt mehr als die Höchstanzahl an Arbeitstagen sammelst, kannst du rentenversicherungspflichtig werden. In diesem Fall tragen Arbeitgeber und Beschäftigter jeweils die Hälfte des aktuell geltenden Beitragssatzes.
Freiwillig oder vorgeschrieben?
04. Praktikum in der Studienzeit
Ob für ein Praktikum Sozialversicherungspflichten anfallen, hängt von der Art des Praktikums ab – genau genommen davon, ob es vorgeschrieben oder freiwillig ist:
Es ist nie zu früh, sich abzusichern
05. Rechtzeitig vorsorgen und sorgenfrei in den Ruhestand gehen
Möchtest du dich später nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen und den Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen, ist private Altersvorsorge die perfekte Möglichkeit, dich abzusichern. Um Altersarmut und finanzielle Engpässe musst du dir mit der richtigen Vorsorge keine Gedanken machen.
Du hast diverse Optionen, Anbieter und Tarife zur Auswahl, sodass du dir die perfekte private Altersvorsorge zusammenstellen kannst. Lasse dir von erfahrenen Versicherungsexperten bei deiner Suche behilflich sein, um das Meiste aus den Möglichkeiten herauszuholen. Eine professionelle Beratung kann Gold wert sein und wir helfen dir gerne bei der Suche nach den besten Vorsorge-Tarifen.
Wir behalten deine Daten für uns, versprochen.
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