Reicht das Einkommen nicht zum Leben aus, bleibt vielen Menschen nur noch die Grundsicherung. Sie soll gewährleisten, dass Bedürftige die grundlegenden Lebenshaltungskosten zahlen können und beinhaltet viele verschiedene Bausteine. Wir erklären dir alles, was du rund um die Grundsicherung wissen musst.
Angebot erhaltenDas 1x1 der Mindestsicherung Grundsicherung: Wann, wie viel und wie lange?
Die Grundsicherung verstehen
Grundsicherung als Rettungsanker für Bedürftige
Ernährung, Kleidung, Miete und Strom: Wer zu alt oder zu krank ist, um genügend eigenes Einkommen zu verdienen oder einfach keine Arbeit findet, braucht finanzielle Unterstützung, um die Alltagskosten zu bezahlen. Diese gewährt der Staat in Form der sogenannten Grundsicherung. Dabei handelt es sich um Sozialleistungen, die Bedürftigen finanziell unter die Arme greifen.
Die Grundsicherung setzt sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammen und wird anhand diverser Faktoren berechnet. Wer aber kommt für diese Hilfen in Frage, wie hoch ist die Grundsicherung und wie wird sie beantragt?
- Die Grundsicherung richtet sich an Arbeitssuchende, Erwerbsunfähige und Rentner, die sich ihren Lebensunterhalt nicht selbst leisten können.
- Die Leistungen der Mindestsicherung umfassen den Grundbedarf für Essen, Kleidung und Körperhygiene sowie Mietzahlungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
- Die Sozialhilfen müssen beantragt werden und Antragsteller müssen dem Antrag zahlreiche Nachweise beilegen.
Fürs Alter vorsorgen und den Lebensabend genießen
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Was möchtest du zum Thema wissen?
Was ist das überhaupt?
01. Die Grundsicherung verständlich erklärt
Als Grundsicherung (auch Arbeitslosengeld II, Mindestsicherung, Hartz IV, Bürgergeld) werden bestimmte Sozialleistungen bezeichnet, die Bedürftigen dabei helfen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Es gibt verschiedene Arten der Grundsicherung, wobei die persönlichen Lebensverhältnisse der Bedürftigen dabei entscheidend sind, um welche Hilfen es sich genau handelt:
- Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe (SGB XII) für Ältere und dauerhaft Erwerbsunfähige
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) in Form von ALG II und Sozialgeld für Nichterwerbstätige wie Kinder und Partner der Bezugsberechtigten
Diese Leistungen bekommen alle, die ihre Alltagskosten nicht selbst tragen können. Sie werden aus Steuergeldern finanziert und werden beim zuständigen Jobcenter beantragt.
Was bekommen Empfänger?
02. Die Leistungen der Grundsicherung
Es gibt verschiedene Lebensbereiche, die die Grundsicherung abdecken soll. Zu den Teilbereichen der Sozialleistungen zählen unter anderem die folgenden:
- Kosten für Unterkunft, Strom und Heizung
- Notwendiger Lebensunterhalt für Dinge wie Lebensmittel und Kleidung
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Kosten für Vorsorge
Zudem gehört zur Grundsicherung der Mehrbedarf für bestimmte Personen, zu denen Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche gehören, ebenso wie Erziehungsberechtigte Minderjähriger, Menschen mit einer Behinderung sowie diejenigen, deren Erkrankung beispielsweise besondere Ernährung notwendig macht.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, finanzielle Hilfen für die Erstausstattung an Möbeln und weiteren Einrichtungsgegenständen zu bekommen. Nicht zuletzt bekommen einige Empfänger der Grundsicherung Geld für persönlichen Schulbedarf.
Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung?
03. Voraussetzung für die Sozialhilfen
Nach einer Kündigung bekommen Arbeitnehmer zunächst bis zu zwölf Monate lang Arbeitslosengeld I (ALG I). Anschließend besteht ein Anspruch auf die Grundsicherung, wenn noch keine neue Arbeitsstelle gefunden wurde und wenn das eigene Vermögen oder Einkommen nicht ausreicht.
Die Grundsicherung im Alter steht Bedürftigen zu, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, also das Alter, zu dem sie die reguläre Altersrente beziehen. Die Grundsicherung gibt es, wenn die Rente zu niedrig ist.
Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt ist, hat ebenfalls ein Anrecht auf die Grundsicherung.
Grundsätzlich: Liegt das monatliche Einkommen unter dem Betrag von 924 Euro, lohnt es sich, einen Anspruch auf die Mindestsicherung prüfen zu lassen.
Das bekommen Bedürftige
04. So hoch ist die Grundsicherung
Es gibt keinen festgelegten Betrag, den jeder Berechtigte einheitlich bekommt. Die monatliche Höhe der Grundsicherung bei niedriger Rente, Arbeitslosigkeit oder voller Erwerbsminderung hängt von individuellen Gegebenheiten der Antragsteller ab. Die Summe setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Einer davon ist der Regelsatz entsprechend der Regelbedarfsstufe.
Der Regelsatz deckt den Bedarf an Lebensmitteln, Kleidung, Körperpflege und Hausrat ab. Der Gesetzgeber hat sechs Regelbedarfsstufen definiert und entsprechende Beträge für den jeweiligen Regelbedarf festgelegt.
Regelbedarfsstufe | Betrag ab 01.01.2023 | Gilt für |
Stufe 1 | 502 Euro | Alleinstehende, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung |
Stufe 2 | 452 Euro | Paare und Bedarfsgemeinschaften je Partner |
Stufe 3 | 402 Euro | Erwachsene in stationären Einrichtungen und ohne eigenen Haushalt |
Stufe 4 | 420 Euro | Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren |
Stufe 5 | 348 Euro | Kinder zwischen 6 und 13 Jahren |
Stufe 6 | 318 Euro | Kinder bis 5 Jahre |
Hinzu kommen die weiteren Leistungen, die mit der Grundsicherung zusammenhängen:
- Durchschnittliche Aufwendung für die Warmmiete
- Strom- und Heizkosten
- Eventuelle Mehrbedarfe
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Willst du also die Grundsicherung beantragen, solltest du dich mit den Leistungen und Möglichkeiten auskennen, um das Maximum an finanziellen Hilfen herauszuholen.
Wichtige Einflussfaktoren
05. Berechnung der Grundsicherung
Um die genaue Höhe der Grundsicherung zu berechnen, spielen bestimmte Faktoren eine Rolle. Dazu gehören Einkünfte und Vermögen des Antragstellers. Zudem werden Einkünfte und Vermögenswerte des Ehepartners sowie des Partners in einer lebenspartnerschafts- oder eheähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt.
Das zählt zum Einkommen | Und das nicht |
Erwerbseinkommen | 30% des Einkommens aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit (max. 50% d. Regelbedarfsstufe 1) |
Renten und Pensionen im In- und Ausland | Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz |
Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen | Leistungen aus zusätzlicher Altersvorsorge |
Unterhaltszahlungen von Eltern und Kindern | Unterhaltsansprüche ggü. Eltern oder Kindern mit Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro |
Kindergeld | Pflegegeld |
Elterngeld über 300 Euro | Elterngeld bis 300 Euro |
Krankengeld | Bis zu 250 Euro aus gewissen steuerfreien Tätigkeiten |
Anhand dieser Einkünfte erfolgt die Berechnung der monatlichen Grundsicherung. Während früher außerdem das Einkommen der Eltern eine Rolle spielte, ist dies inzwischen nicht mehr so. Die Grundsicherung wird unabhängig davon berechnet, wie viel die Eltern des Antragstellers verdienen.
Bevor Anspruch auf den Grundbedarf besteht, muss nicht nur das Einkommen gering sein – zudem müssen Antragsteller zunächst das vorhandene Vermögen aufbrauchen. Zu den berücksichtigten Vermögenswerten zählen:
Das zählt zum Vermögen | Und das nicht |
Bargeld | Schonvermögen (Freibetrag für Alleinstehende: 5.000 Euro, Ehe- oder Lebenspartner: 10.000 Euro) |
Haus- und Grundvermögen | Erbstücke mit höherem ideellem Wert als dem Verkaufswert |
Kraftfahrzeug | Angemessenes selbstgenutztes Wohneigentum |
Wertpapiere wie Aktien und Fonds | Angemessener Hausrat |
Sparguthaben | Vermögen aus einer Riester-Rente |
Grundsicherung beantragen
06. So gehst du bei der Antragstellung vor
Um die Grundsicherung zu bekommen, musst du die finanziellen Hilfen zunächst beantragen. Der Beginn der Zahlungen ist das Antragsdatum. Du solltest daher nicht zu lange warten, wenn es absehbar ist, dass du auf die Hilfen angewiesen bist. Du kannst die Grundsicherung beim Sozialamt beziehungsweise beim Jobcenter beantragen. Alternativ schickst du den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung, die diesen anschließend an die zuständige Stelle weiterleitet.
Dem Antrag musst du zahlreiche Nachweise beilegen und verschiedene Auskünfte erteilen. Dazu zählen unter anderem die folgenden:
- Angaben zur Person, Anmeldebescheinigung vom Meldeamt, Personalausweis, Sozialversicherungsausweis, Rentennummer, Geburtsurkunden aller Personen im Haushalt sowie gegebenenfalls Nachweise über stationäre Unterbringung.
- Lückenlose Kontoauszüge der vergangenen drei Monate, Verdienstabrechnungen der letzten sechs Monate, letzter Einkommenssteuerbescheid, Kündigungsschreiben des letzten Arbeitgebers, Kindergeldnachweis, Nachweis über Unterhaltsansprüche, Kinderzuschlag, Wohngeld und Elterngeld sowie Pkw-Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Vermögensnachweise, Nachweise über Mietzahlungen der vergangenen drei Monate, die letzte Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung sowie Grundbuchauszug bei Wohneigentum.
Achte darauf, dass alle notwendigen Dokumente beiliegen, um den Bearbeitungsprozess nicht unnötig zu verlängern. Ist die Bearbeitung abgeschlossen, bekommst du einen entsprechenden Bescheid und kannst zeitnah mit dem Eingang der Grundsicherung rechnen.
Die Bewilligung des Grundsicherungsantrags gilt in der Regel für zwölf Monate. Anschließend musst du die Hilfen erneut beantragen. Rückwirkende Leistungen sind ausgeschlossen. Wenn du dich länger als vier Monate im Ausland aufhältst, werden die Zahlungen eingestellt.
Finanziell abgesichert
07. Richtig fürs Alter vorsorgen
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