Eine Reha kann nach schweren Krankheiten, Verletzungen oder Operationen eine entscheidende Rolle bei der Genesung spielen. Dabei musst du als Patient in der Regel eine Zuzahlung leisten. Es gibt allerdings Ausnahmen, die dich von der Zuzahlungspflicht befreien oder durch die sich der Selbstbehalt deiner Rehabilitierung reduziert. Mit dem richtigen Tarif bekommen privat Versicherte die kompletten Kosten erstattet.
Zum PKV-AngebotKostenbeteiligung bei der Rehabilitation Was du über die Zuzahlung zur Reha wissen solltest
Rehabilitation
Reha Zuzahlung auf einen Blick
Bei der Reha-Zuzahlung geht es darum, dass Patienten einen Teil der Kosten für ihre Rehabilitation selbst bezahlen müssen. In der Regel läuft die Reha über die gesetzliche Rentenversicherung. Seltener ist die Krankenversicherung dafür zuständig. Privat Versicherte beteiligen sich dabei in Form des Selbstbehalts je nach Tarif an den Rehabilitationskosten.
Gesetzlich Versicherte zahlen ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung, deren Höhe von der Art und Dauer der Reha abhängt. Die Höhe der Zuzahlung ist begrenzt. Unter bestimmten Umständen kannst du von der Zuzahlung befreit werden.
Wir haben die wichtigsten Fakten zur Reha Zuzahlung für dich aufgelistet, wenn die gesetzliche Krankenversicherung oder die Rentenversicherung die Kosten für deine Rehabilitation übernimmt.
Vier Fakten zur Reha Zuzahlung:
- Solltest du Sozialhilfe, Übergangsgeld oder andere Leistungen zur Grundsicherung erhalten, musst du prinzipiell keine Zuzahlung leisten.
- Erst ab einem Alter von 18 Jahren ist es notwendig, eine Zuzahlung zur Rehabilitation zu leisten.
- Maximal zehn Euro pro Tag musst du für deine Rehabilitationsmaßnahme zahlen.
- Reha Zuzahlungen sind steuerlich absetzbar. Du kannst sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung eintragen.
Rehabilitation einfach erklärt
01 Was genau ist eigentlich eine Reha?
Eine Rehabilitation, kurz Reha, hilft dir – ganz einfach gesagt – bei deiner Genesung oder zumindest dabei, dass es dir gesundheitlich nicht schlechter geht. Konkret ist die Reha ein medizinisches Verfahren zur Wiederherstellung, Förderung oder Erhaltung deiner Gesundheit, die aufgrund einer Erkrankung, Verletzung oder Behinderung eingeschränkt ist.
Eine Reha kann unterschiedlich ablaufen – sie beinhaltet unter anderem physikalische Therapie, soziale Unterstützung und berufliche Rehabilitation. Je nach deinen individuellen Bedürfnissen erfolgt die Reha auch in einer Rehabilitationsklinik oder einer ambulanten Praxis.
In Deutschland gibt es für Reha-Maßnahmen eine gesetzliche Zuzahlungspflicht. Das bedeutet, dass Patienten einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Die Höhe der Zuzahlung variiert je nach Art der Reha-Maßnahme und individueller Situation.
Rehabilitations-Zuzahlungen im Fokus
02 Wer entscheidet über die Zuzahlung zur Reha?
Die Entscheidung über deine Zuzahlung zur Rehabilitation wird vom jeweiligen Kostenträger getroffen, der für deine Rehabilitierungsmaßnahme zuständig ist. Die Deutsche Rentenversicherung bietet Rehabilitationsleistungen an, die auf die berufliche Wiedereingliederung und die Erhaltung der Erwerbsfähigkeit abzielen und ist häufig die erste Anlaufstelle für Reha. Bei der Bemessung deiner Zuzahlungen spielen dein Einkommen und die Art der Behandlung eine wesentliche Rolle.
Zuzahlungsregelung
03 Wie hoch ist die Zuzahlung für eine Reha?
In Deutschland gibt es für die Reha eine Zuzahlungspflicht. Die Höhe deiner Zuzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter dein Einkommen und dein Familienstand. Im Allgemeinen musst du damit rechnen, für jeden Tag der Reha zehn Euro Zuzahlung zu leisten.
Die genauen Beträge für die Zuzahlung zur Reha über die gesetzliche Rentenversicherung regelt das Sechste Sozialgesetzbuch (§ 32 SGB VI). Aktuell gelten folgende Richtwerte:
- Bei stationärer Rehabilitation: Die Zuzahlung beträgt zehn Euro pro Tag für höchstens 42 Tage pro Jahr. Bei längerem Rehabilitationsbedarf entfällt die Zuzahlung.
- Anschlussheilbehandlung: Schließt die Reha direkt an einen Krankenhausaufenthalt an, beträgt die Zuzahlung zehn Euro pro Tag für höchstens 14 Tage pro Jahr.
- Bei ambulanter Rehabilitation: Die Zuzahlung entfällt.
Läuft die Rehabilitation über die gesetzliche Krankenversicherung, gelten andere Grenzen (Fünftes Sozialgesetzbuch § 40 SGB V). Das Bundesgesundheitsministerium gibt folgenden Überblick:
- Bei stationärer Rehabilitation: Maximal zehn Euro pro Tag.
- Anschlussheilbehandlung: Maximal zehn Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Jahr.
Rehabilitationsmaßnahmen auf einen Blick
04 Leistungsumfang und Dauer der Reha
Wenn du dich mit der Reha Zuzahlung beschäftigst, sind für dich auch die Rehabilitationsmaßnahmen interessant. Im Folgenden zeigen wir dir die gängigen Leistungen einer Reha und erläutern die übliche Dauer von Rehabilitierungsmaßnahmen.
Voraussetzungen für weniger Zuzahlung
05 So reduzierst du den Zuzahlungsbetrag deiner Reha
Wenn die Rentenversicherung deine Rehabilitation abgewickelt, gelten folgende Regelungen: Eine komplette Reha-Zuzahlungsbefreiung ist einerseits an die Voraussetzung geknüpft, dass dein monatliches Nettoeinkommen die Befreiungsgrenze in der untenstehenden Tabelle unterschreitet. Andererseits musst du ein Kind mit Anspruch auf Kindergeld haben oder du beziehungsweise dein Lebens- oder Ehepartner auf Pflege angewiesen sein.
Sollten die Punkte auf dich zutreffen, kannst du folgende Tabelle als Hilfe nutzen.
Monatliches Einkommen (Netto) | Zuzahlungsbetrag pro Tag |
unter 1.415,00 Euro | Keine Zuzahlung |
ab 1.415,00 Euro | 5 Euro |
ab 1.555,40 Euro | 6 Euro |
ab 1.696,80 Euro | 7 Euro |
ab 1.838,20 Euro | 8 Euro |
ab 1.979,60 Euro | 9 Euro |
ab 2.121,00 Euro | 10 Euro |
Antragstellung: Befreiung oder Reduzierung der Reha Zuzahlung
Wichtig ist, dass zur Befreiung oder Reduzierung vom Selbstbehalt der Rehakosten unbedingt ein Antrag notwendig ist. Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, musst du deinem Antrag in jedem Fall alle erforderlichen Einkommensnachweise beifügen, zum Beispiel deinen Gehaltsnachweis.
Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenkasse
Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Zuzahlungsbefreiung an dein Einkommen gekoppelt. Liegen deine Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres bei mehr als zwei Prozent deines Bruttoeinkommens, kannst du die Befreiung bei der Krankenkasse beantragen. Bist du chronisch krank, ist es nur ein Prozent.
Die Zuzahlung zur Reha ist übrigens steuerlich absetzbar. Die Ausgaben musst du natürlich belegen können und dem Finanzamt zusätzlich nachweisen, dass deine medizinische Behandlung notwendig war. Hierzu reicht ein Attest des Amtsarztes über die Reha Verordnung oder eine Bescheinigung von der Kostenübernahme durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Die wichtigsten Anlaufstellen
06 Wo kann ich mich über Reha Maßnahmen informieren?
Wir haben für dich die wichtigsten Anlaufstellen aufgeführt, bei denen du dich über Reha-Zuzahlung informieren kannst. Hier findest du auch alle Infos zur Reha Zuzahlung:
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