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Frage der Woche: Was tun gegen eine Rückstufung der Kfz-Versicherung?

Unfallfreies Fahren zahlt sich aus. Denn die Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung wird jährlich hochgestuft. Doch wenn es plötzlich knallt, kann das für Versicherte teuer werden. Wer einen Unfall verursacht, wird von der Versicherung zurückgestuft und muss anschließend tiefer in die Tasche greifen. Diese Rückstufung lässt sich allerdings auf verschiedenen Wegen umgehen.

Veröffentlicht am 16. Februar 2018

  • Wer jahrelang unfallfrei fährt, darf sich über eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und damit über günstigere Tarife für die Kfz-Versicherung freuen.
  • Nach einem Unfall wird der Fahrer meist nicht nur um eine, sondern gleich um mehrere Klassen zurückgestuft und muss mit einer erheblichen Beitragserhöhung rechnen.
  • Versicherte können eine Rückstufung bei der Kfz-Versicherung über verschiedene Möglichkeiten vermeiden.

Viele Autofahrer freuen sich regelmäßig über ihre sinkenden Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Denn je länger sie ohne Unfall durch den Verkehr kommen, umso günstiger wird ihre Police durch die hohe Schadenfreiheitsklasse. Dass sich dieses Blatt jedoch sehr schnell wenden kann, bestätigt die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe der „Finanztest“ (03/2018).

Wer regelmäßig Auto fährt, sollte künftig seine Möglichkeiten abwägen und überlegen, ob und wann er seine Versicherung zur Schadensregulierung nach einem Unfall einschaltet. Sobald sie einspringt, wird der Kunde in der SF-Klasse häufig um mehrere statt um eine Stufe abgestuft. Das bedeutet für ihn einen enormen Anstieg der jährlichen Kosten. Doch wie können Autofahrer diese Rückstufung bei der Kfz-Versicherung umgehen?

Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für alle Autofahrer

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Autofahrer Pflicht und deckt potenzielle Kosten ab, die beim Unfall entstehen. Wie hoch der Beitrag für die Versicherung ausfällt, ist zum Beispiel abhängig vom Fahrzeugtyp und Wohnort des Fahrers. Aber auch Alter, Beruf und die jährlichen Fahrleistung bestimmen, wie viel der Kunde für seine Versicherung ausgibt. Für jedes unfallfreie Jahr wird er zudem in der Schadenfreiheitsklasse hochgestuft und profitiert von einem steigenden Schadenfreiheitsrabatt.

Vorsicht: Rückstufung verursacht höhere Jahresbeiträge

Die Beiträge der Kfz-Haftpflichtversicherungen variieren stark. Bei der Wahl des optimalen Tarifs sollte der Fahrer immer darauf achten, um wie viele Stufen er bei einem Unfall herabgestuft wird. Erkennt er, dass er bei einer Rückstufung mit einer deutlichen Erhöhung der Beitragskosten rechnen muss, ist ein Wechsel sinnvoll. Diesbezüglich hat auch Stiftung Warentest aktuell 163 Tarife von 64 Kfz-Versicherungen geprüft. Das Ergebnis: Die meisten Versicherer nutzen die Rückstufung der SF-Klasse und kürzen den lang angesparten Rabatt ihrer Kunden erheblich.

Tipp: Wer sich nicht durch die Vertragsunterlagen quälen möchte, kann den Rückstufungsrechner von Stiftung Warentest nutzen. Er zeigt, ab welchem Betrag es sich lohnt, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.

Ein Kunde, der 15 Jahre unfallfrei gefahren ist, kann je nach Tarif um bis zu neun Klassen von der Versicherung abgestuft werden, so Stiftung Warentest. Damit braucht er ganze neun Jahre, bis er wieder bei seinem ursprünglichen Schadenfreiheitsrabatt angelangt ist. Bis die günstigste SF-Klasse 35 erreicht ist, summieren sich die durch die Rückstufung verursachten Mehrausgaben merklich. Denn im Vergleich zum Beitrag vor dem Unfall können diese nun vier bis fünfmal so hoch sein.

Rückstufung bei der Kfz-Versicherung lässt sich auf drei Wegen vermeiden

Sollte trotz jahrelanger, problemloser Fahrt dennoch ein Unfall geschehen, verfällt der Fahrer meist in Unsicherheit und Hektik. Der Wunsch nach sofortiger Absicherung verleitet dazu, dass der Betroffene umgehend seine Versicherung verständigt. Diese handelt unmittelbar und es folgt die Rückstufung in der SF-Klasse, die ab dem darauffolgenden Jahr greift. Im Voraus bieten sich dem Versicherten drei Möglichkeiten an, wie er den Prozess umgehen oder die Kosten senken kann.

Mehrkosten einsparen durch Schadenrückkauf

Die erste Möglichkeit ist der Schadenrückkauf. Dies ist auch dann noch möglich, wenn der Fahrer die Schadensregulierung bereits beantragt hat. Das ist vor allem bei kleineren Unfällen die oftmals vorteilhaftere Variante. Der Autofahrer kommt dabei aus eigener Tasche für den Schaden auf und spart so die Mehrkosten, die entstehen würden, wenn die Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt senkt. Bestenfalls wartet der Kunde ab und lässt die Versicherung in Vorkasse gehen, bis eine Endsumme feststeht. Bei einigen Versicherungen bleiben ihm dann sechs Monate für die Rückzahlung des Schadens.

Rabattschutz sorgt für Absicherung der SF-Klasse

Der Abschluss eines Rabattschutzes ist die zweite Möglichkeit, die sich dem Kfz-Besitzer bietet. Er sorgt für die Absicherung der Schadenfreiheitsklasse des Kunden. So wird beim Unfall die SF-Klasse nicht herabgestuft und der Beitrag bleibt bestehen. Zusätzlich zum üblichen Tarif zahlt der Fahrer dafür bis zu 25 Prozent des Jahresbeitrags. Möchte der Fahrer den Versicherungsanbieter wechseln, bleibt der Rabattschutz  jedoch nicht bestehen. Gab es in den vergangenen Jahren einen Unfall, wird dieser bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigt.

Bei älteren Policen greift der Rabattretter

Wer einen älteren Vertrag hat, kann von einer dritten Möglichkeit profitieren. Der sogenannte Rabattretter zahlt sich allerdings nur in den höchsten SF-Klassen aus. Hier gilt: Der Fahrer wird zwar abgestuft, ist aber vor der Senkung des Schadenfreiheitsrabatts geschützt und zahlt damit weiterhin seinen üblichen Beitrag. Der Rabattretter kann nur einmalig angewendet werden. Daher ist es ratsam vorher abzuwägen, ob sich dieser Einsatz lohnt oder ob der Schaden doch selbst gezahlt werden kann.