Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Cannabis-Legalisierung: Diese Regeln gelten künftig beim Kiffen

Noch sieht das Betäubungsmittelgesetz vor, dass der Besitz von Cannabis strafbar ist. Doch das wird sich in den nächsten Monaten ändern. Denn der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis wurde nun vom Bundeskabinett beschlossen. Künftig sind sowohl der Besitz als auch der Anbau unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

  • Das Bundeskabinett hat den Weg für das Cannabisgesetz freigemacht.
  • Für Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) stellt dies einen „Wendepunkt einer leider gescheiterten Drogenpolitik“ dar.
  • Schon zum Ende des Jahres könnte es legal sein, eine gewisse Menge Cannabis zu besitzen, zu konsumieren und anzubauen.

4,5 Millionen Menschen haben im letzten Jahr Cannabis konsumiert, obwohl der Besitz strafbar ist. Um den Stoff für ihre Joints zu bekommen, weichen nicht wenige auf Drogendealer aus. Doch auf dem Schwarzmarkt besteht die Gefahr, dass der Cannabis durch Beimischungen zu einer schnelleren und höheren Abhängigkeit führt.

Um genau dies sowie die wachsende Drogenkriminalität einzudämmen, will Gesundheitsminister Karl Lauterbach das Kiffen legalisieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett nun beschlossen.

Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften sieht den Besitz von 25 Gramm Cannabis als erlaubt vor. Auch der Anbau von drei Pflanzen ist künftig möglich. Allerdings darf „niemand das Gesetz missverstehen. Cannabiskonsum wird legalisiert. Gefährlich bleibt er trotzdem“, mahnt der SPD-Politiker.

Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) ergänzt: „Das Gesetz sorgt für eine überfällige Entkriminalisierung der zahlreichen Menschen, die Cannabis lediglich zum Eigenbedarf nutzen.“

Cannabis-Legalisierung: Was ist jetzt erlaubt?

Mit dem Gesetz und auch der Diskussion darüber wird das Thema Kiffen und Joint enttabuisiert. Konkret dürfen Verbraucher künftig:

  • Bis zu 25 Gramm besitzen, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind. Der Verkauf läuft über sogenannte Anbauvereinigungen
  • Drei Pflanzen pro volljährige Person anbauen
  • In sogenannten Anbauvereinigungen mehr Pflanzen ziehen. Das gewonnene Cannabis darf an die Mitglieder abgegeben werden, jedoch nicht mehr als 50 Gramm im Monat. Für 18- bis 21-Jährige sind nur 30 Gramm mit einem THC-Maximalgehalt von 10 Prozent erlaubt

Wer gegen die Neuregelungen verstößt, muss mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Nicht erlaubt ist, dass

  • Die Vereine mehr als 500 Mitglieder haben
  • Personen in weniger als 200 Meter Entfernung zu Kindertagesstätten, Schulen, Spielplätzen und öffentlichen Sportplätzen kiffen. Gleiches gilt für die Standorte der Cannabis-Vereine
  • In Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr konsumiert wird

Im kommenden Jahr soll außerdem ein Gesetz folgen, das den Verkauf von Cannabis in Apotheken oder staatlich lizenzierten Geschäften auf Modellbasis erlaubt.

Wer in der Vergangenheit wegen Besitz, Kauf oder Anbau von Cannabis verurteilt wurde, kann nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Löschung des Eintrags im Bundeszentralregister erwirken – sofern die Straftat nach künftiger Gesetzesregelung straffrei ist. Darüber informiert das Bundesgesundheitsministerium.

Legaler Cannabiskonsum ab Ende des Jahres?

Begleitet werden soll die Legalisierung von Cannabis durch Aufklärungskampagnen über die Risiken des Konsums. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens wird damit dem Eindruck entgegengetreten, der Konsum von Cannabis sei ungefährlich, so das Gesundheitsministerium.

Dem Cannabis-Gesetz muss der Bundestag noch zustimmen. Auch der Bundesrat ist an der Gesetzgebung beteiligt, seine Zustimmung ist allerdings nicht zwingend notwendig. Lauterbach rechnet damit, dass Cannabis noch Ende des Jahres legalisiert werden könnte.

Fahren unter THC-Einfluss bleibt strafbar

Noch angepasst werden muss das Verkehrsrecht. Aktuell ist das Fahren unter Cannabis-Einfluss verboten und zieht ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten mit sich. Dabei gilt der Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Nach einmaligem Kiffen raten Experten daher dazu, mindestens 24 Stunden zu warten, bis sich Konsumenten hinter das Steuer setzen. Aktuell wird zudem diskutiert, ob der Grenzwert nach oben angepasst werden muss.

Kritik an Cannabis-Freigabe für Heranwachsende

Neben ablehnenden Stimmen zur allgemeinen Legalisierung konzentriert sich die Kritik vor allem auf die Freigabe für 18-Jährige. Bis zum Alter von 25 Jahren befinden sich die Menschen in der Entwicklung, die Cannabis stören kann. Der Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) kann als psychoaktiver Stoff hirnschädigend wirken.

Lauterbach argumentiert, dass dieses Problem bereits jetzt besteht. Durch die Freigabe könnte zumindest sichergestellt werden, dass Heranwachsende Cannabis konsumieren, der keine Beimischungen enthält, die die Abhängigkeit fördern.