Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Corona: Patienten in Hessen müssen Impfung vorerst selbst zahlen

Wer sich in Hessen noch einmal gegen Corona impfen lassen möchte, muss dies vorerst aus eigener Tasche bezahlen. Grund ist eine Uneinigkeit zwischen den hessischen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) des Bundeslandes. Dabei geht es um die Vergütung der Ärzte. Eine Rückerstattung durch die Krankenkassen soll später erfolgen.

  • Ab Mitte September 2023 können Ärzte einen neuen Covid-19-Impfstoff von Biontech bestellen, der an die Omikron-Variante angepasst ist.
  • In Hessen müssen sich Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung auf ein Honorar für die Ärzte einigen.
  • Personen, die ihren Impfschutz gegen Corona auffrischen wollen, müssen die Impfung daher vorerst selbst zahlen.

Update 22. September 2023: Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat sich mit den Krankenkassen geeinigt, sodass Patienten nicht mehr in Vorkasse gehen müssen.

Seit im April 2023 die bundesweite Corona-Verordnung ausgelaufen ist, zahlt der Bund nur noch für die Corona-Impfstoffe, nicht jedoch für die Impfleistung der Ärzte.

Corona-Schutzimpfungen können Interessierte mittlerweile nur noch beim Hausarzt bekommen. Die Bezahlung der Arztleistung ist eine Sache, die die Kassenärztlichen Vereinigungen der einzelnen Bundesländer jeweils mit den Krankenkassen abstimmen müssen. In Hessen sind sich die Kassen und Kassenärztliche Vereinigung jedoch noch nicht über die Arztvergütung für die neue Corona-Impfung einig geworden.

Für Patienten bedeutet dies: Sie müssen die Auffrischimpfung gegen Covid-19 selbst bezahlen und danach einen Rückerstattungsantrag bei ihrer Krankenversicherung stellen.

Kassenärzte warten auf eine bessere Vergütung für Covid Impfungen

Aus Sicht der Kassenärztevertretung liegt der Ball im Feld der gesetzlichen Krankenversicherungen. Deren Verantwortung sei es, den Ärzten ein angemessenes Angebot zur Vergütung zu machen. Weil dieses noch nicht vorliegt, gibt es in Hessen noch keine Einigung.

Ein Sprecher der KV versicherte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass die Gespräche weiterlaufen und ein positiver Ausgang in Aussicht steht. Weiterhin erklärte die KV gegenüber der Presse, dass die Covid-Impfung eine aufwendigere Logistik und Dokumentation erfordert. Dies sollte sich entsprechend in der Ärztevergütung niederschlagen.

In anderen Bundesländern hätten die Kassen diesen Mehraufwand anerkannt. Teilweise gab es Lösungen, wonach andere Impfungen – wie etwa die Grippeimpfung – höher vergütet werden.

Das Thema gewinnt aktuell an Interesse, weil den Hausärzten ab Mitte September eine neue Form des Biontech-Impfstoffs zur Verfügung steht, der an die Omikron-Variante angepasst ist. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Auffrischungsimpfung für Personen über 60 Jahren sowie für Menschen, die in Pflegeeinrichtungen betreut werden.

Covid-Schutzimpfung: Was kostet dies für Selbstzahler?

Nach Schätzung der Kassenärzte müssen Patienten für die Covid-Impfung mit Kosten von etwa 35 Euro rechnen. Hausärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Die Praxen haben dadurch einigen Spielraum bei der Abrechnung. Eine genaue Angabe lässt sich daher nicht machen.

Zugleich rechnet die Kassenärztliche Vereinigung jedoch nicht mit einer hohen Nachfrage, da die Auffrischungsimpfung nur für wenige Personen notwendig ist und nicht mehr den Großteil der Bevölkerung betrifft.