Hausbau Dachstuhl
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Endspurt beim Baukindergeld: Frist endet am 31. März 2021

In Deutschland stehen verschiedene Förderungen für Personen bereit, die sich ein Eigenheim kaufen wollen. Das Baukindergeld zählt dabei zu den lukrativsten. Denn Familien erhalten für jedes Kind 12.000 Euro Zuschuss. Wer davon noch profitieren will, muss sich jedoch beeilen. Denn die Frist für das Baukindergeld läuft Ende März 2021 aus.

  • Das 2018 eingeführte Baukindergeld sieht einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind für zehn Jahre vor.
  • Es steht Interessierten nur noch wenige Wochen zur Verfügung.
  • Wer bis Ende März keinen Kaufvertrag abgeschlossen oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann das Baukindergeld nicht mehr beantragen.

Familien, die heutzutage ein Haus bauen oder kaufen, müssen dafür oft mehrere hunderttausend Euro in die Hand nehmen. Da kommt jede staatliche Förderung recht, um die eigene finanzielle Belastung so klein wie möglich zu halten – wie das Baukindergeld. Für jedes Kind zahlt der Staat über zehn Jahre einen Zuschuss von 1.200 Euro jährlich aus. Eine vierköpfige Familie kann so mit zusätzlichen 24.000 Euro für ihre Hausfinanzierung planen.

Doch nun läuft künftigen Eigenheimbesitzern die Zeit für das Baukindergeld davon. Um sich die Förderung zu sichern, muss bis zum 31. März 2021 entweder die Baugenehmigung für das neue Haus vorliegen oder der notarielle Kaufvertrag vereinbart worden sein. Geschieht beides später, gibt es keinen Anspruch mehr auf das Baukindergeld.

Baukindergeld kann erst nach Einzug beantragt werden

Ursprünglich war geplant, dass sich Familien nur bis Ende letzten Jahres das Baukindergeld sichern können. Durch die Corona-Pandemie hat das Bundesinnenministerium allerdings eine Verlängerung bis Ende des ersten Quartals 2021 bewirkt.

Wichtig:

Die Frist bedeutet nicht, dass das Eigenheim bis zum 31. März 2021 stehen muss beziehungsweise Familien eingezogen sind. Es geht lediglich um das Datum auf dem Kaufvertrag beziehungsweise der Baugenehmigung. Den Antrag selbst können Eigenheimbesitzer noch bis Ende 2023 stellen. Das ist ohnehin erst nach Einzug ins Haus möglich.

Sobald dies geschehen ist, muss der Antrag binnen sechs Monaten eingereicht werden. Dazu brauchen Antragsteller verschiedene Nachweise, etwa:

  • Einkommensteuerbescheid
  • Grundbuchauszug
  • Meldebescheinigung
  • Kaufvertrag/Baugenehmigung

Entscheidend für den Ablauf der Sechs-Monats-Frist ist das Datum auf der Meldebescheinigung.

Tipp:

Da die Förderung erst nach Abschluss der Baufinanzierung fließt, sollten Verbraucher auf Angebote Wert legen, die Sondertilgungen in Form des Baukindergelds ermöglichen.

Baukindergeld: Fördertopf ist endlich

Auch wenn Baukindergeld-Berechtigte noch fast zwei Jahre Zeit haben, ihren Eigenheimwunsch komplett umzusetzen, sind sie gut beraten, nicht allzu lange mit dem Einzug zu warten. Denn der staatliche Zuschuss kommt aus einem Fördertopf mit festgelegter Höhe. Ist diese erreicht, werden keinen neuen Auszahlungen mehr genehmigt. Liegt der Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) jedoch schon vor, ist das Geld reserviert.

Quelle Infografik: https://www.arrivato.de/

Baukindergeld erreicht vor allem drei- und vierköpfige Familien

Das Baukindergeld ist an bestimmte Voraussetzungen wie das Einkommen der Familie geknüpft. Dieses darf nicht mehr als 90.000 Euro betragen, wobei sich die Grenze mit jedem Kind erhöht. Statistiken zeigen, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen bei zwei von drei Antragstellern zwischen 20.000 Euro und 60.000 Euro liegt. Zudem hat die Mehrheit ein bis zwei Kinder.

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