Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Gutschein einlösbar bis: Gültigkeit, Verjährung und Bedingungen

Gutscheine als Weihnachtsgeschenk werden von Jahr zu Jahr beliebter. Auch 2012 werden viele Menschen nach den Feiertagen in die Geschäfte laufen, um ihre Gutscheine für Kino, Klamotten oder DVDs einzulösen. Doch wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig und wann dürfen Händler die Annahme verweigern?

Gutscheine gelten mittlerweile nicht mehr nur als Last-Minute-Geschenk. Stattdessen bieten sie dem Beschenkten die Möglichkeit, sich etwas ganz nach dem persönlichen Geschmack zu kaufen. Der Nachteil ist jedoch, dass meistens vergessen wird,  dass man einen Gutschein zu Weihnachten oder zum Geburtstag bekommen hat. Wenn er dem Beschenkten nach einem Jahr wieder in die Hände fällt, beginnt das große Rätselraten: Kann der Gutschein noch eingelöst werden?

Gutscheine meist drei Jahre gültig

Generell verfallen Gutscheine erst nach drei Jahren. Sofern kein genaues Gültigkeits- bzw. Ausstellungsdatum vermerkt ist, kann der Gutschein noch drei Jahre nach Ablauf des Jahres eingelöst werden, in dem er ausgestellt wurde. Das bedeutet, ein Gutschein vom 21.12.2021 ist bis zum 31.12.2024 gültig. Gleiches gilt, wenn der Gutschein im Januar oder Juli 2020 geschenkt wurde.

Die Gültigkeitsdauer eines Gutscheins kann in Einzelfällen auch kürzer als drei Jahre sein, wenn die Befristung, beispielsweise auf zwei Jahre, angemessen ist. Muss der Gutschein in weniger als einem Jahr eingelöst werden, ist dies in der Regel unzulässig. Dann kann sich Zeit gelassen werden – erst nach drei Jahren verfällt der Gutschein.

Keine Barauszahlung bei Gutscheinen

Gutscheine können von jeder Person eingelöst werden – unabhängig davon, auf welchem Namen sie ausgestellt wurden. Gemäß Paragraf 807 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ein Gutschein ein sogenanntes kleines Inhaberpapier. Jeder, der es in den Händen hält, darf es geltend machen. Gutscheinbesitzer haben jedoch nicht das Recht, eine Barauszahlung zu verlangen. Zudem haben sie keinen Anspruch darauf, dass ihnen der Restwert des Gutscheins nach dessen Einlösung ausgezahlt wird. Händler dürfen so einen neuen Gutschein über das verbleibende Guthaben ausstellen – selbst wenn es sich dabei nur noch um wenige Cents handelt.

Gutscheine verfallen nach Verjährungsfrist

Nach Ablauf der gesetzlichen Gültigkeitsdauer von drei Jahren verfallen unbefristete Gutscheine und das Geld ist weg. Handelt es sich jedoch um Gutscheine mit Ablaufdatum, etwa von einem Jahr, muss der Händler innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist den Geldwert nach Ende der Gutscheingültigkeit erstatten. Dabei bekommen Kunden jedoch nicht die volle Summe des Gutscheins wieder. Vielmehr darf der Händler einen Teil des Geldes behalten. Wie viel am Ende ausgezahlt wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.