Frau nimmt eine Tablette
Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Heilung oder Hokuspokus? Homöopathie vor dem Aus in der Krankenkasse

Die Politik muss sparen – so auch das Bundesgesundheitsministerium. Lauterbach setzt nun den Rotstift bei der Homöopathie an und plant, diese Leistung aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Das soll unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden. Die Einsparungen sind vergleichsweise gering.

  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant die Finanzierung von Homöopathie durch die gesetzlichen Krankenkassen zu beenden.
  • Leistungen, die aus wissenschaftlicher Sicht keinen medizinischen Nutzen haben, sollen nicht länger aus Beitragsmitteln bezahlt werden.
  • Die erwarteten Einsparungen belaufen sich auf rund zehn Millionen und sind damit relativ gering.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach beabsichtigt, homöopathische Behandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. Aus wissenschaftlicher Sicht kann kein medizinischer Nutzen von homöopathischen Arzneimitteln und Verfahren nachgewiesen werden. Für Lauterbach ergibt die weitere Unterstützung von Homöopathie aus Beitragsmitteln daher keinen Sinn.

Auf der Online-Plattform X (ehemals Twitter) erklärt der Politiker: „Die Grundlage unserer Politik muss die wissenschaftliche Evidenz sein“. Bei homöopathischen Mitteln wie den Zuckerkügelchen, den sogenannten Globuli, die mit einer Verdünnung aus pflanzlichen, mineralischen oder tierischen Extrakten versehen sind, sieht die Wissenschaft hingegen nicht mehr als einen Placebo-Effekt.

Homöopathie als Kassenleistung ist nicht sinnvoll

Lauterbachs Sparpläne gehen laut einem Bericht des Magazins Spiegel aus einem Empfehlungspapier hervor, das das Bundesgesundheitsministerium an andere Ministerien schickte. In dem Dokument sind mehrere Vorschläge ausgeführt, an welchen Stellen die gesetzliche Krankenversicherung sparen könnte. Unter anderem heißt es darin:
„Leistungen, die keinen belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden.“

Um unnötige Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen zu vermeiden, sollen homöopathische Medikamente und anthroposophische Heilmethoden in Zukunft nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

Kein großer Einspar-Effekt erwartet

Groß sind die erwarteten Einsparungen durch die Maßnahme jedoch nicht. Der Spiegel spricht von etwa zehn Millionen Euro. Zum Vergleich: Das Defizit der Krankenkassen für 2024 wird auf etwa 3,2 Milliarden geschätzt.

Der Vorschlag, die Homöopathie als Kassenleistung zu streichen, ist aber nur einer von vielen Ansätzen aus dem Empfehlungspapier.

Homöopathie nur noch als Zusatzleistung zu bekommen

Wegen der Corona-Pandemie sind die Ausgaben der Krankenkassen für die Krankenversorgung stark gestiegen. Der Staat springt daher mit Zuschüssen ein und finanziert auch die Behandlung mit homöopathischen Mitteln.

Gesetzlich Versicherte, die auf anthroposophische Verfahren bei der Heilbehandlung setzen, können in Zukunft über Zusatzversicherungen auf eine finanzielle Unterstützung erhalten. Dafür ist jedoch ein eigenständiger Versicherungsvertrag erforderlich, der für den Versicherten zusätzliche Kosten verursacht.

Privatpatienten müssen sich keine Gedanken über gestrichene Versicherungsleistungen machen. Sie vereinbaren den Versicherungsschutz individuell nach Bedarf und Budget. Für Verbraucher, die bisher darüber nachgedacht haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln und Homöopathie als Heilmethode zu nutzen, kann dies nun ein weiterer Grund sein, um sich für den hochwertigen Schutz der PKV zu entscheiden.