Auto vor Einfamilienhaus
Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Hohe Baukosten machen Wohngebäudeversicherung 2024 teurer

Auch 2024 wird die Wohngebäudeversicherung wieder teurer. Die gute Nachricht ist: Die Kosten steigen nicht so stark wie 2023. Für 2024 meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einen Anstieg von 7,5 Prozent. Das ist nur noch die Hälfte der Anhebung von 2023 (14,7 Prozent).

  • Der Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung wird jährlich in Bezug auf Kosten und Löhne im Baugewerbe angepasst.
  • Dies wirkt sich auf die Höhe der Versicherungskosten aus. Ein Sonderkündigungsrecht wegen der Änderung gibt es jedoch nicht.
  • Durch die Anpassung wird sichergestellt, dass die Wohngebäudeversicherung im Fall eines Totalschadens den kompletten Neuaufbau des Gebäudes abdeckt.

Bauen ist nach wie vor teuer. Dies bekommen nicht nur Personen zu spüren, die sich ein Haus kaufen oder bauen wollen. Auch Immobilienbesitzer, die eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, mussten in den letzten Jahren immer höhere Prämien zahlen. Der Grund für den Kostenanstieg ist der sogenannte Anpassungsfaktor.

Nach Angaben des GDV liegt der Anpassungsfaktor für die Wohngebäudeversicherung 2024 bei 7,5 Prozent. Die Versicherungskosten steigen um diesen Wert an. Dies übersteigt den Mittelwert von 4,3 Prozent, den die Versicherer aufgrund der Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre anvisieren.

Gebäudeversicherung 2024 wird um 7,5 Prozent teurer

Blickt man jedoch nur auf das Vorjahr, ergibt sich ein anderes Bild. 2023 erreichte der Faktor mit 14,7 Prozent einen bisherigen Höchstwert. Im Vergleich dazu wirken 7,5 Prozent moderat. Die Kosten für Versicherte steigen aber trotzdem an, aber nicht mehr ganz so stark wie letztes Jahr.

Für Eigentümer von Wohngebäuden sei dies „in Zeiten großer Sorge um die Bezahlbarkeit von Wohnraum ein wichtiges Signal“, erklärt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.

Prämienanpassung als Schutz vor Unterversicherung

Weil die Kosten im Baugewerbe so stark schwanken, wird beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung oft keine konkrete Versicherungssumme festgelegt. Denn dann besteht das Risiko, dass entstandene Schäden nicht ausreichend abgedeckt sind. Daher entwickelten die Anbieter das System einer „Versicherung zum gleitenden Neuwert“. Immobilienbesitzer haben damit das beruhigende Gefühl, dass ihr Wohngebäude immer so abgesichert ist, dass im Fall eines Totalschadens auch ein kompletter Neuaufbau von der Versicherung bezahlt wird.

Dafür sind sie damit einverstanden, dass sich die Versicherungskosten aufgrund des Anpassungsfaktors jährlich ändern. Der Faktor wird mit Blick auf die Kosten im Baugewerbe angepasst. Dazu gehören die Preise für Baumaterialien sowie die Entwicklung der Löhne. Die hohe Inflation hat in einigen dieser Sektoren ihre Spuren hinterlassen, was sich in einer steigenden Versicherungsprämie zeigt.

Anbieterwechsel wegen Kostenanpassung?

Mit der Erhöhung des Beitrages für die Wohngebäudeversicherung ist auch eine höhere Leistung im Schadensfall verbunden. Versicherungsnehmer können sich daher auf kein Sonderkündigungsrecht berufen, das normalerweise mit einer Kostenänderung einhergeht. Sie haben die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen die Beitragsanpassung einzulegen. Dann müssen sie jedoch mit dem Risiko leben, dass ihr Haus möglicherweise unterversichert ist und sie im Leistungsfall anfallende Reparaturen und andere Rechnungen aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Preisbewusste Versicherte können sich den Jahreswechsel und die kommende Kostenänderung dennoch als Anlass nehmen, um Versicherungsangebote zu vergleichen und bestenfalls doch einige Beträge zu sparen.

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