20 Euro Schein in der Hand
Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Krankenversicherung: Droht ein Bußgeld für versäumte Arzttermine?

Wer einen Arzttermin vereinbart hat und dann einfach nicht erscheint, sollte eine Geldstrafe zahlen. Dies fordert der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die Ausfallgebühr soll jedoch nicht die einzelne Person zahlen, sondern die jeweilige Krankenversicherung des säumigen Patienten. Die Kassen weisen dies entschieden zurück.

  • Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert eine Ausfallgebühr, wenn Patienten nicht zu ihrem vereinbarten Arzttermin erscheinen.
  • Die Krankenkassen sollen diese Strafe für ihren säumigen Versicherten bezahlen.
  • Verbände der Krankenkassen und der Patienten lehnen diese Forderung ab und verweisen auf den mangelhaften Service der Arztpraxen bei der Terminvergabe.

Der Termin steht im Kalender, doch der Arzt oder der Therapeut wartet vergebens auf den Patienten. Nicht abgesagte Arzttermine bedeuten für manche Mediziner einen Verdienstausfall. Denn nicht immer können sie einfach den nächsten Patienten im Wartezimmer aufrufen.

Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), machte nun seinem Ärger darüber stellvertretend für die Kassenärzte Luft. Er fordert eine Ausfallgebühr, wenn Patienten einmal gebuchte Behandlungstermine verstreichen lassen. Die Forderung richtet er an die Krankenkassen. Sie sollten dafür zahlen, wenn ihre Versicherten Termine nicht absagen. Mit einem solchen Verhalten verhindern sie, dass andere Patienten einen Termin erhalten können.

Krankenversicherungen pochen auf besseren Service in der Arztpraxis

Der GKV-Spitzenverband lehnt die Forderungen der KBV ab. Sprecher Helge Dickau antwortet mit Ironie, indem er die Idee einer Ausgleichszahlung für Patienten vorschlägt, die ihre Zeit in Telefonschleifen oder im Wartezimmer verbringen.

Er verweist zudem darauf, dass Arztpraxen ihren Teil dazu beitragen können, damit Patienten Termine leichter und schneller absagen könnten – etwa, indem sie eine digitale Terminbuchung nutzen.

Die mangelhafte Erreichbarkeit, die in Arztpraxen herrscht, führte auch Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, als Argument gegen die Forderung nach der Terminausfallgebühr an.

Ein leidiges Thema: Warten auf einen Termin beim Arzt

Laut einer Online-Umfrage der KBV klagen sieben von zehn Praxen darüber, dass Patienten Termine einfach ohne Absage verstreichen lassen. Bei vielen betroffenen Praxen liege der Anteil an ausgefallenen Terminen bei 10 bis 20 Prozent.

Viele gesetzlich Versicherte kennen hingegen die Situation, dass sie viel Zeit investieren müssen, um einen Termin bei einem Facharzt zu bekommen. Oft nehmen Ärzte keine neuen Patienten an oder der Termin liegt viele Monate in der Zukunft. Eine Lösung für diese Schwierigkeit sollte die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bieten. Sie unterstützt Bürger dabei, zeitnah einen Arzttermin zu bekommen. Der Anspruch auf einen bestimmten Arzt besteht jedoch nicht.

Für Privatpatienten gestaltet sich die Planung von Arztbesuchen hingegen leichter. Lange Wartezeiten oder eine eingeschränkte bis gar keine Wahl des Arztes kennen sie nicht. Kein Wunder, dass Selbstständige, Beamte oder Angestellte mit entsprechendem Verdienst die private Krankenversicherung oft vorziehen.