Frau mit Rückenschmerzen
Josephien Albrecht
Josephien Albrecht

Content-Managerin

Lohnfortzahlung: Wann besteht bei neuer Erkrankung erneuter Anspruch?

Bei Rückenschmerzen, einer Nasennebenhöhlenentzündung oder nach einer Operation können Arbeitnehmer schnell mehrere Wochen flachliegen. Arbeitgeber sind für einen gewissen Zeitraum zu Lohnfortzahlungen verpflichtet. Bei anschließender neuer Erkrankung verlängern sich diese Zahlungen jedoch nicht automatisch, wie das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil entschied.

Veröffentlicht am 13. Dezember 2019
Seit 1994 ist die Entgeltfortzahlung in Deutschland bundesweit einheitlich geregelt. Wird ein Angestellter krank und kann daher nicht zur Arbeit erscheinen, wird ihm vorerst dennoch das volle Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt, bevor die Krankenkasse Krankengeld zahlt. Geregelt ist dies im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).

Wie lange wird die Lohnfortzahlung geleistet?

Bei Krankschreibung durch den Arzt zahlt der Arbeitgeber seinem Angestelltem 42 Kalendertage – also sechs Wochen – lang das reguläre Gehalt weiter. Grundsätzlich gilt dies für jede neue Erkrankung. Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise sechs Wochen lang Entgeltfortzahlungen aufgrund einer Bein-OP erhalten und steckt sich am ersten Arbeitstag mit der Grippe an und wird erneut vom Arzt krankgeschrieben, zahlt der Arbeitgeber erneut für maximal sechs Wochen Lohn. Dafür muss die vorherige Erkrankung jedoch vollständig ausgeheilt sein, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun beschloss (Az.: 5 AZR 505/18).

Worum ging es im BAG-Urteil zur Lohnfortzahlung?

Das BAG urteilte im Fall einer Altenpflegerin, die aufgrund psychischer Erkrankung sechs Wochen lang krankgeschrieben war und währenddessen Lohnfortzahlungen erhielt. Einen Tag nach Ablauf ihrer Krankschreibung wurde sie wegen einer anstehenden Gebärmutteroperation erneut krankgeschrieben. Ihr Arbeitgeber verweigerte weitere Lohnfortzahlungen mit dem Argument, dass keine neue Erkrankung vorläge.

Die Altenpflegerin klagte daraufhin gegen ihren Arbeitgeber wegen des Verlustes von rund 3.640 Euro und erhielt in erster Instanz vom Arbeitsgericht Hannover recht, zweite und schließlich dritte Instanz beim Bundesarbeitsgericht teilten jedoch die Meinung des Arbeitgebers. Demnach hatte die Klägerin nicht genügend bewiesen, dass ihre ursprüngliche psychische Erkrankung ausgeheilt war, bevor sie ihre Krankmeldung für die neue Erkrankung einreichte. Beispielsweise nahm sie auch weiterhin Medikamente gegen die psychische Erkrankung ein.

Was bedeutet das Urteil für Arbeitnehmer, die auf Entgeltfortzahlungen angewiesen sind?

Sechs Wochen Entgeltfortzahlung stehen jedem Arbeitnehmer gesetzlich bei Krankschreibung durch den Arzt zu. Wer im direkten Anschluss an die ursprüngliche Erkrankung an einer anderen Sache erkrankt, muss genau belegen können, dass die vorherige Krankheit vor Beginn der neuen Erkrankung auskuriert war. Kann der Arbeitnehmer dies nicht hinreichend beweisen, wird sein Antrag womöglich vom Arbeitgeber abgelehnt.

Was steht Arbeitnehmern nach Beendigung der Entgeltfortzahlungen zu?

Nach den ersten sechs Wochen der Krankschreibung springt die Krankenkasse mit dem monatlichen Krankengeld ein. Dieses ist allerdings geringer als das ursprüngliche Gehalt. Die Höhe ist gesetzlich auf 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes festgesetzt. Es wird ermittelt, welcher der beiden Werte geringer ist, von dem niedrigeren Wert werden schließlich noch die Arbeitnehmerabgaben zur Sozialversicherung abgezogen. Was übrig bleibt, ist das monatliche Krankengeld. Dieses wird innerhalb von drei Jahren bis zu 78 Wochen lang gezahlt, eine Stücklung der Krankengeldbezüge ist ebenfalls möglich.

Voraussetzung für die Zahlung ist, dass der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist. Wichtig in puncto Krankengeld ist außerdem die Einhaltung der einwöchigen Beantragungsfrist ab dem Zeitpunkt der Krankschreibung durch den Arzt. Was Arbeitnehmer zudem häufig nicht wissen: Da in den ersten vier Wochen einer neuen Anstellung noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, muss im Krankheitsfall auch hier Krankengeld bei der Krankenkasse beantragt werden.