Illustration Redaktion
Redaktion

Die Redaktion

Nebenkostenabrechnung zu hoch: Typische Fehler bei den Betriebskosten

Vielen Mietern erscheint ihre Nebenkostenabrechnung zu hoch. Tatsächlich zeigt eine aktuelle Umfrage, dass jeder fünfte Mieter in Deutschland schon einmal die Betriebskostenabrechnung beim Vermieter beanstandet hat. Doch woran erkennen Verbraucher, dass einzelne Posten auf der Abrechnung zu hoch angesetzt sind oder gar nicht zu den Betriebskosten zählen?

Ist die Nebenkostenabrechnung zu hoch, können Mieter Widerspruch einlegen. Sie haben dazu sehr lange Zeit, denn die Widerspruchsfrist bei Betriebskostenabrechnungen beträgt zwölf Monate. Doch viele Betroffene erkennen anhand der Abrechnung des Vermieters gar nicht erst, dass zu hohe Nebenkosten berechnet wurden. Dennoch haben laut einer aktuellen Umfrage von Immowelt bereits 19 Prozent der Mieter in Deutschland mindestens einmal die Betriebskosten beanstandet.

Dabei lohnt sich eine Überprüfung der Abrechnung selbst dann, wenn der Vermieter keine Nachzahlung will, sondern sogar ein Guthaben auszahlt. Denn auch in diesem Fall kann die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft sein. Bei einigen Punkten wird dabei immer wieder geschummelt beziehungsweise schleichen sich Fehler ein.

Nebenkostenabrechnung zu hoch: Darauf sollten Mieter achten

Vermieter dürfen nicht wahllos Gebühren in der Nebenkostenabrechnung aufführen. Die Betriebskostenabrechnung fällt vor allem dann zu hoch aus, wenn Ausgaben auf den Mieter umgelegt werden, die eigentlich der Vermieter zu zahlen hat. So gehören zu den Nebenkosten nur laufende Kosten, wie Beiträge zur Wohngebäudeversicherung, Heiz-und Warmwasserkosten sowie Gartenpflege und Straßenreinigung. Einmalige Ausgaben für Reparaturen müssen hingegen vom Vermieter gezahlt werden.

Schnell entstehen bei dieser Unterteilung aber auch Unsicherheiten, die selbst dem Vermieter nicht immer klar sind. Die Stiftung Warentest hat beispielsweise in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass das Fällen eines kranken Baumes eine einmalige Ausgabe ist und nicht in die Nebenkostenabrechnung gehört. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter laufende Ausgaben für die Gartenpflege hat.

Stolperfallen in der Betriebskostenabrechnung

Es gibt noch weitere Gründe, warum eine Betriebskostenabrechnung zu hoch ausfallen kann. Rechenfehler sind zum Beispiel keine Seltenheit. Daher ist es sinnvoll, nach Erhalt der Abrechnung zum Taschenrechner zu greifen und die Gesamtsumme der einzelnen Posten zu überprüfen. Wichtig ist dabei, auch auf den Verteilerschlüssel und die Gesamtwohnfläche des Hauses zu achten. Nach dem Verteilerschlüssel zahlen Mieter mit einer kleineren Wohnung einer geringeren Anteil an den Nebenkosten – das Verhältnis zwischen der im Mietvertrag angegebenen Wohnungsgröße und der Gesamtquadratmeterzahl sollte mit dem eigenen Anteil an den Betriebskosten und den umlagefähigen Gesamtkosten übereinstimmen.

Beim Vergleich der Nebenkostenabrechnungen aus den letzten Jahren empfiehlt es sich Mietern zudem, auf Unterschiede bei der Gesamtgröße des Hauses zu achten. Findet sich plötzlich eine geringere Quadratmeterzahl, ist die Chance hoch, dass eine Wohnung leer steht und der Vermieter versucht, den entsprechenden Betriebskostenanteil auf die verbliebenen Mieter umzulegen. Das ist nicht zulässig.

Nebenkostenabrechnung falsch? Was nun?

Ist die Nebenkostenabrechnung zu hoch oder haben Mieter berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Aufstellung, dann können sie direkt Widerspruch einlegen oder eine Erklärung des Vermieters beziehungsweise eine Einsicht in die Rechnungen verlangen. Dies ist beispielsweise dann notwendig, wenn die Abrechnung allein nicht ausreicht, um einen Fehler zu beweisen. Verlangt der Vermieter eine Nachzahlung, muss diese bei einem noch nicht geklärten Widerspruch erst einmal beglichen werden. Hier sollten Mieter nur unter Vorbehalt zahlen.

Widerspruch bei falscher Betriebskostenabrechnung reicht nicht immer aus

Weigert sich der Vermieter trotz Fehler in der Abrechnung zu viel gezahlte Betriebskosten zurückzuerstatten, bleibt dem Mieter manchmal nur der Gang vor das Gericht. Eine Rechtsschutzversicherung hilft hier bei der Begleichung der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Jedoch muss der entsprechende Tarif dafür Mietrecht abdecken. Vor einem Vertragsabschluss lohnt es sich daher für Mieter zu überprüfen, welchen Leistungsumfang die verschiedenen Angebote der Rechtsschutzversicherung haben. Dabei kann ein Rechtsschutzversicherung Vergleichsrechner helfen.