Frau mit Maske vor Spielplatz
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Neue Gesetze im Februar 2023: Maskenpflicht, Verbandskasten, Energie

Im Februar 2023 treten einige Änderungen und neue Gesetze in Kraft. Die meisten Verbraucher werden dies merken, indem sie deutlich weniger Menschen mit Maske in Bahnen und Bussen sehen werden. Ab Februar soll ein neues Gesetz zudem dafür sorgen, dass schneller Strom durch Windenergie erzeugt wird.

Neue Gesetze im Februar: Keine Maske mehr im Fern- und Nahverkehr

Mit der „Verordnung zur Aufhebung von Verpflichtungen nach § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes“ streicht die Bundesregierung die bundesweite Maskenpflicht in Fernzügen mit dem 2. Februar 2023. Durch den klaren Rückgang im Infektionsgeschehen, ermöglicht durch wirksame Impfstoffe, antivirale Medikamente und einen relativ hohen Immunitätsgrad in der Bevölkerung, muss also künftig keine Maske mehr in Bahnen getragen werden.

Darüber hinaus fällt in den meisten Bundesländern die Maskenpflicht im Nahverkehr, wie die folgende Übersicht zeigt:

  • Sachsen-Anhalt: seit 8. Dezember 2022
  • Bayern: seit 10. Dezember 2022
  • Schleswig-Holstein: seit 1. Januar 2023
  • Sachsen: seit 16. Januar 2023
  • Baden-Württemberg: ab dem 31. Januar 2023
  • Hamburg, Nordrhein-Westfalen: ab 1. Februar 2023
  • Hessen, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland: ab 2. Februar 2023
  • Thüringen: ab 3. Februar 2023

In Hamburg wird zudem ab dem 1. Februar auf die Isolationspflicht nach einer Corona-Infektion verzichtet, in Bremen und Niedersachsen wird dies zum 2. Februar der Fall sein, in Thüringen zum 3. Februar.

Wichtig: In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt die Maskenpflicht weiterhin bis zum 7. April 2023. Möglich bleibt außerdem die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen bis Ende März.

Änderungen im Februar 2023: Keine Coronaschutzbestimmungen mehr am Arbeitsplatz

Mit dem 2. Februar 2023 endet nicht nur die bundesweite Maskenpflicht in Fernzügen, auch für Arbeitgeber gibt es Neuerungen. So laufen die Coronaschutzbestimmungen am Arbeitsplatz zum 2. Februar 2023 aus. Dazu zählen Testangebote, Home-Office-Angebote und einen Überblick über Anzahl von Mitarbeitern in einem Raum. Künftig kann der Chef also nicht mehr in die Verantwortung genommen werden, stattdessen setzt der Gesetzgeber auf die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer.

Neue Gesetze zum 1. Februar 2023: Schneller Windenergie erzeugen

Zum 1. Februar 2023 tritt das vielsagende „Wind-an-Land“-Gesetz in Kraft. Mit ihm sollen nicht nur Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Es sorgt zudem dafür, dass bis 2032 zwei Prozent der Landflächen für Windenergie genutzt werden. Aktuell sind es 0,8 Prozent, wobei nur 0,5 Prozent wirklich zur Verfügung stehen. Sollten die Länder dieses Ziel nicht schaffen, werden Abstandsregeln außer Kraft gesetzt.

Achtung Autofahrer: Verbandskasten überprüfen

Eine letzte kleinere Änderung im Februar 2023 ergibt sich für Autofahrer. Sie müssen nun zwei medizinische Masken im Verbandskasten mitführen. Aussortiert werden können dagegen ein Verbands- und ein Dreieckstuch. Dies schreibt die DIN-Norm 13164-22 vor. Fahrzeugbesitzer müssen sich allerdings nicht zwingend einen neuen Verbandskasten zulegen. Es reicht, den aktuellen einfach aufzustocken. Fällt der unvollständige Kasten bei einer Verkehrskontrolle auf, bedeutet dies ein Verwarnungsgeld von fünf Euro.