Mutter und Kind schauen aus Autofenster
Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Neue Gesetze im September 2023: i-Kfz, Steuer-Frist, Energiepauschale

Der September bringt einige neue Gesetze und Änderungen mit. Autobesitzer sind gleich zweifach betroffen: Der Umweltbonus für E-Autos gilt nur noch für Privatpersonen. Die Kfz-Zulassung wird digitaler und einfacher. Außerdem ist September der Monat, in dem einige Fristen rund um Finanzen auslaufen, die vor allem Studierende und Steuerzahler betreffen.

Neu im September 2023: i-Kfz – die digitale Kfz-Zulassung

Einfach und leicht wird es ab 1. September 2023 für alle, die ihr Auto an-, ab- oder ummelden wollen. Das Projekt i-Kfz nimmt Fahrt auf. Verbraucher werden die Fahrzeugzulassung in Zukunft schnell online erledigen können. Neu ist hierbei vor allem die Tatsache, dass sie sofort nach der Onlineanmeldung mit ihrem Auto losfahren können. Der digitale Zulassungsnachweis reicht nun als Zulassungsbescheid aus. Die Stempelplaketten für die Nummernschilder sollen innerhalb von zehn Werktagen per Post eintreffen.

In einzelnen Landkreisen war die digitale Kfz-Zulassung bisher bereits möglich, das Verfahren war jedoch kompliziert. Die Kfz-Halter mussten erst auf die Plaketten warten, ehe sie mit dem Wagen rechtmäßig fahren konnten.

Änderungen im September 2023: Letzter Termin für die Steuererklärung

Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, hat noch den ganzen September Zeit, um die Unterlagen für 2022 zusammenzustellen und beim Finanzamt einzureichen. Die reguläre Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist der 30. September. Da dieser auf einen Samstag fällt, ist es in diesem Jahr in Ordnung, wenn die Dokumente am 2. Oktober, also dem darauffolgenden Montag, beim Fiskus eingehen.

Für Verbraucher, die einen Steuerberater beauftragt haben, gilt eine längere Frist. Sie müssen die Formulare für 2022 erst bis zum 31. Juli 2024 einreichen.

Apropos Steuererklärung: Viele nutzen dafür das Finanzportal ELSTER. Auch hier gibt es ab September eine Änderung. So werden ab 18. September 2023 nur noch die wichtigsten Dokumente dauerhaft gespeichert. Alle anderen Nachrichten werden nach einem Jahr gelöscht. Hier lohnt sich ein Kontrollblick, um nötige Dokumente sicherheitshalber abzuspeichern.

Fachschüler und Studierende: Antrag auf Energiepauschale noch bis Ende September 2023

Die Energiepreispauschale ist eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, die die Bundesregierung während der Energiekrise beschlossen hat. Sie soll Menschen in Ausbildung bei den Energiekosten entlasten. Ausgezahlt wird die Pauschale nur auf Antrag. Fachschüler und Studierende, die dies noch nicht getan haben, können die Energiepreispauschale noch bis zum 30. September 2023 beantragen. Dies geht ganz schnell über die Webseite „Einmalzahlung200“.

Neue Gesetze im September 2023: E-Auto-Förderung nur noch für Privatpersonen

Bisher gab es beim Kauf eines Elektroautos mit dem sogenannten Umweltbonus einen staatlichen Zuschuss. Ab dem 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Gewerblich genutzte E-Autos werden nicht mehr unterstützt. Auch die Möglichkeit, das E-Auto privat zu leasen und gewerblich oder für „selbstständige berufliche Tätigkeiten“ zu nutzen, ist kein Weg, um an den Zuschuss heranzukommen, erläutert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf seiner Webseite.

Die Bundesregierung hat den Kauf von reinen Elektrofahrzeugen seit Januar 2023 mit dem Umweltbonus gefördert. Dieser betrug 4.500 Euro für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Nettolistenpreis zwischen 45.000 und 60.000 Euro.

Ab 1. Januar 2024 ist geplant, die staatliche Förderung für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro auf 3.000 Euro zu senken. Teurere E-Autos werden nicht mehr unterstützt.

Neuregelung ab September 2023: Tierhaltungskennzeichen auf Lebensmitteln

Frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch wird ab September 2023 mit einem Kennzeichen versehen, das die Tierhaltungsform ausweist. Die Kennzeichnung erfolgt für einen Zeitraum von zwei Jahren auf freiwilliger Basis. Danach soll das Label verpflichtend sein. Geplant ist auch, noch weitere Tierarten in die Kennzeichnung aufzunehmen. Begonnen wird mit frischem Schweinefleisch, das gekühlt, gefroren, verpackt oder unverpackt verkauft wird.

Das Kennzeichen informiert die Verbraucher über die fünf Formen der Tierhaltung: Bio, Auslauf/Weide, Frischluftstall, Stall+Platz sowie Stall. Sie sollen so auf den ersten Blick sehen, wie das Tier gehalten wurde, von dem das Fleisch stammt.