Autoreifen auf nasser Straße
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Schäden am Auto durch Kastanien und Co: Wer zahlt?

Besonders im Herbst kann der falsche Parkplatz für Autofahrer teuer werden. Nicht nur herunterfallende Äste stellen eine Gefahr dar, auch Kastanien verursachen derzeit Schäden auf vielen Autodächern. Bereits im letzten Jahr wurden viele Autos durch einen der vielen Herbst-Stürme in Mitleidenschaft gezogen. Wie ist das Auto in solchen Fällen abgesichert?

Es gibt im Herbst für Autofahrer wohl nichts ärgerlicheres, als am Morgen zum Auto zu gehen und unzählige Dellen auf dem Autodach vorzufinden. Ein Blick nach oben verrät den Übeltäter: Kastanien. Noch am Vorabend hat man sich darüber gefreut, schnell einen freien Parkplatz gefunden zu haben. Doch diese Freude vergeht nun schnell. Stattdessen fragen sich Autofahrer: Wer zahlt mir den durch die Kastanien entstandenen Schaden? Kann der Besitzer des Kastanienbaums – also beispielsweise der Grundstückbesitzer oder die Stadt – für die Dellen verantwortlich gemacht werden?

Urteile bestätigen: Autofahrer für Kastanien-Schäden selbst verantwortlich

Gerichtsurteile wie das des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 9 U 219/08) nehmen Geschädigten schnell jede Hoffnung. Anders als bei morschen Ästen, die aufs Fahrzeug gekracht sind, können die Besitzer der Bäume nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass herunterfallende Kastanien Schäden am Auto verursachen. Diese Gefahr bezeichnen die Richter als „allgemeines Lebensrisiko“. Ebenso müssen Kommunen keine Warnschilder aufstellen, um auf die Gefahr hinzuweisen, besagt ein Urteil des Landgerichts Aachen (Az. 4 O 350/02). Schließlich können Kfz-Halter erkennen, ob eine Kastanie, Eiche oder ein Walnussbaum viele Früchte trägt. Schäden durch solche sind demnach selbst verschuldet.

Schäden durch Kastanien am Auto: Hilft die Kfz-Versicherung?

Auch die Kfz-Versicherung entschädigt in der Regel keine Schäden durch Kastanien. Die Vollkasko-Versicherung leistet nur, wenn es sich um ein unvorhergesehenes und plötzliches Ereignis handelt, informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Auf die Teilkaskoversicherung können sich Versicherte nur dann verlassen, wenn die Kastanien wegen eines Sturms auf das Auto heruntergeregnet sind. Dabei muss mindestens Windstärke 8 vorherrschen, damit die Versicherung einspringt.

Tipp: Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist jetzt möglich. Sie wollen den Schutz Ihrer Kfz-Versicherung verbessern? Finden Sie mit dem kostenlosen Tarifrechner ein passendes Angebot. In der Regel können Sie Ihren alten Vertrag bis zum 30.11. kündigen und zum neuen Versicherer wechseln.

Herunterfallende Äste und Überschwemmung: Wie ist das Auto bei Sturmschäden versichert?

Generell können sich Versicherte einer Kfz-Versicherung bei Sturm beziehungsweise Unwetterschäden an ihre Teilkaskoversicherung wenden, also beispielsweise auch, wenn das Auto durch Überschwemmung beschädigt wurde. Auf die Vollkasko ist bei Schäden durch Sturm und Orkan Verlass, sie zahlt teilweise sogar bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten. Wer sein Auto nur haftpflichtversichert hat, bleibt jedoch auf den Kosten sitzen. Einzige Ausnahme: Wurde der Schaden zum Beispiel durch herunterfallende Äste oder Dachziegel verursacht, besteht die Möglichkeit, Schadensersatz vom Grundstücks- oder Hausbesitzer zu verlangen. Hat dieser die sogenannte Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt, muss er für den Schaden haften.

Der Nachweis, dass beispielsweise die Ziegel auf dem Dach vor dem Sturm lose oder Bäume morsch waren, ist jedoch nicht immer leicht und kann mit weiteren Kosten, etwa für Sachverständige und Rechtsanwälte, verbunden sein.