Abmahnung Wettbewerbs­zentrale – Was können Betroffene tun?

Es ist bereits ärgerlich, überhaupt eine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale zu erhalten. Noch ärgerlicher wäre es allerdings, falsch oder überhastet auf sie zu reagieren. Experten empfehlen: Nichts unterschreiben, bevor ein Anwalt auf die Abmahnung geschaut hat.

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Warum sollte ein Rechtsanwalt die Abmahnung der Wettbewerbszentrale prüfen?

Wer eine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale erhält, sollte besonnen und zügig handeln – aber auch nichts überstürzen. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte einem Fachanwalt zur Überprüfung vorgelegt werden.

  • Die juristische Einschätzung der Abmahnung schützt Betroffene vor überhöhten Abmahnungskosten und Vertragsfallen.
  • Der Rechtsexperte prüft nach, ob die in der Abmahnung genannten Sachverhalte wirklich den Tatsachen entsprechen.
  • Er schätzt auch ein, ob die geforderte Strafzahlung angemessen ist und verhandelt die Summe bei Bedarf nach.

Dieser Ratgeber zu Abmahnungen von der Wettbewerbszentrale (WBZ) beantwortet diese Fragen:

Wer genau ist die Wettbewerbszentrale?

Eine der häufigsten Abmahner, mit denen es deutsche Unternehmer, die eine Website betreiben, zu tun bekommen, ist die Wettbewerbszentrale (WBZ). Der offizielle Name der Einrichtung lautet „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V“.

Nach eigener Darstellung handelt sich bei diesem Verein um „die größte und einflussreichste bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb.“ Mehr als 1.000 Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen zählen zu den Mitgliedern. Hinzu kommen etwa 800 Kammern und Verbände der Wirtschaft.

Das Ziel des Vereins ist es, den Wettbewerb zu schützen, im Interesse aller Branchen. Als Lobby- oder Interessenverband sieht sich die WBZ nicht. Vielmehr legt die Einrichtung Wert darauf, dass sie unabhängig von Unternehmen oder deutschen Wirtschaftsinteressen aktiv ist.

Auch als Verbraucherschutzverband sieht sich die Wettbewerbszentrale nicht an, obwohl sie durch ihre Kontrollfunktion über die Einhaltung der Wettbewerbsregeln auch Verbraucherinteressen schützt.

Seine Aufgaben sieht der Verein in folgenden Tätigkeiten:

  • Mitgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts als neutraler Berater
  • Beratung der Mitglieder zu Fragen rund um das Wettbewerbsrecht
  • Informationsdienstleister für Wirtschaft und Öffentlichkeit zu wettbewerbsrechtlichen Themen
  • Schutz des Wettbewerbsrechts und Kontrolle der Einhaltung der Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb

Abmahnungen durch die Wettbewerbszentrale: Wer muss sich besonders in Acht nehmen?

Anders als beispielsweise der IDO-Verein geht die Wettbewerbszentrale nicht gezielt gegen Händler auf Online-Marktplätzen wie eBay oder Amazon vor. Sie mahnt stattdessen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht jeglicher Art ab. Dazu zählen gängige Mängel wie ein unvollständiges Impressum, eine fehlende Widerrufsbelehrung oder ungenaue Preisangaben. Auch unwirksame Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Shops mahnt die Wettbewerbszentrale ab.

Nach Angaben von Fachanwälten gehören in letzter Zeit auch folgende Verstöße zu den Abmahnungsgründen der WBZ:

  • Gekaufte oder bezahlte Bewertungen
  • Gebühren bei Überweisungen per PayPal
  • Irreführende Verwendung von Bewertungssternen bei Hotelwebseiten
  • Marken- und Urheberrechtsverletzungen
  • Verstöße gegen das Datenschutzrecht bei Cookie-Richtlinien

Oft handelt die Wettbewerbszentrale aufgrund einer eingereichten Beschwerde von Konkurrenten.

Welche Ansprüche macht die Wettbewerbszentrale mit ihrer Abmahnung geltend?

Für ihre Tätigkeit als Abmahnverein stützt sich die WBZ auf Paragraf 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Danach ist es rechtsfähigen Verbänden erlaubt, Verstöße gegen das UWG abzumahnen und die Einstellung dieser Gesetzeswidrigkeit zu verlangen.

Voraussetzung ist, dass sich unter den Mitgliedern eine angemessene Anzahl an Unternehmen derselben Branche befindet. Diese Mitbewerber sollten ähnliche Produkte oder Leistungen anbieten. Nur dann kann auch die Wettbewerbszentrale überzeugend argumentieren, dass sie sich im Wettbewerb benachteiligt fühlen und Ansprüche stellen.

In ihrer Abmahnung fordert die Wettbewerbszentrale:

  • die Unterlassung der hervorgebrachten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht – dazu zählt auch Beseitigung oder Korrektur der jeweiligen Angaben auf allen Webseiten und Plattformen, die der Händler betreibt
  • die Abgabe einer Unterlassungserklärung, mit der Verpflichtung bei Vertragsbruch eine festgelegte Summe von mehreren tausend Euro als Strafe zu zahlen
  • die Zahlung der Kosten für die Abmahnung, die sich bei der Wettbewerbszentrale bei etwa 200 bis 300 Euro belaufen.

Rechtsanwälten zufolge sind die Kosten für die Rechtsverfolgung mit etwa 300 Euro relativ günstig. Ein Fachanwalt würde für diese Tätigkeit – je nach Streitwert – deutlich mehr abrechnen und etwa 700 bis 800 Euro in Rechnung stellen.

Hinzu kommt, dass die WBZ in der Abmahnung in der Regel eine Frist von einer Woche setzt, in der der Abgemahnte auf die Vorwürfe reagieren soll.

Weil dieser Zeitraum recht kurz ist und die Abmahnungskosten recht günstig erscheinen, lassen sich manche Personen dazu hinreißen, schnell die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Mahnkosten zu zahlen. So hoffen sie, die Angelegenheit zügig aus der Welt zu schaffen. Das kann vor allem auf Personen zutreffen, die sich nicht als gewerbliche Händler sehen, sondern aus privaten Gründen bei eBay oder Amazon gebrauchte Produkte oder selbstproduzierte Waren verkaufen.

Abmahnungsexperten raten:

Nichts unterschreiben und nichts zahlen, bevor ein Fachanwalt den Sachverhalt geprüft hat. Auch eigene Verhandlungen mit der Wettbewerbszentrale sollten unterbleiben. Ansonsten besteht das Risiko, dass die Aussagen des Abgemahnten gegen ihn verwendet werden können.

Wie ist auf eine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale zu reagieren?

Eine Abmahnung erzeugt immer ein unangenehmes Gefühl, ganz gleich ob es um einen Verstoß gegen die Informationspflichten im Impressum oder um Urheberrechtsverletzungen geht, weil das Produktbild, das die Verkaufsanzeige schmückt, doch nicht für die allgemeine Nutzung gedacht war.

Wichtig sind zwei Dinge:

Die Angelegenheit ernst nehmen: Die abgemahnte Person muss auf das Anschreiben reagieren. Wird diese Aufforderung in der gegebenen Frist versäumt, kann der Wettbewerbsverein eine einstweilige Verfügung anordnen und den Streitpunkt vor das Gericht bringen. Dies kann zu höheren Kosten führen.

Mit Bedacht handeln: Wie bereits angemerkt, sollten Betroffene unbedingt den Rat eines Anwaltes für Internet- oder Wettbewerbsrecht suchen. In einer Beratung schätzt er den Sachverhalt ein und schlägt eine Vorgehensweise vor.

Was kann ein Fachanwalt bei einer WBZ-Abmahnung tun?

  • Der Rechtsexperte prüft, ob die abgemahnten Sachverhalte tatsächlich so stimmen, wie in der Abmahnung beschrieben.
  • Auch die Unterlassungserklärung nimmt der Jurist unter die Lupe. So sind die Passagen zur Vertragsstrafe oft recht weit gefasst. Der Fachanwalt kann ein Schreiben verfassen, dass die Nachteile und Risiken für einen Vertragsbruch verringert.
  • Die Höhe der Zahlungsforderung schätzt der Rechtsanwalt ebenfalls ein und verhandelt die Summe gegebenenfalls nach unten.

Ist die Abmahnung berechtigt, dann muss der Online-Händler die betreffenden Punkte anpassen, sodass die Angaben rechtssicher sind. Um die Zahlung der Abmahnungskosten kommt er dann nicht herum.

Sollte sich herausstellen, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, kann der Rechtanwalt eine Vertretung vor Gericht anbieten. Die Kosten für Streitfälle von Wettbewerbs-, Urheberrecht und ähnlichen Gebieten werden von der Rechtschutzversicherung allerdings nicht gedeckt.

Wie kann eine Rechtsschutzversicherung helfen?

Einige Rechtsschutzversicherer bieten Tarife an, die auch Internet-Recht abdecken. Dies betrifft unter anderem mögliche Vertragsstreitigkeiten zwischen Käufer und Händler. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Verbraucher etwas online bestellt und bezahlt haben, aber die Sendung nicht eintrifft und der Verkäufer nicht zu einer Klärung bereit ist.

Zusätzlich ermöglichen einige Anbieter eine Beratung bei Sachverhalten wie Urheberrechtsverletzung durch Privatpersonen. Eine fachliche Beratung schützt vor überzogenen Abmahnungskosten und tückischen Vertragsfallen, die eine ungeprüft unterschriebenen Unterlassungserklärung mit sich bringen kann.

Für Personen, die in der Freizeit Produkte über eBay, Amazon oder andere Plattformen verkaufen, kann sich eine entsprechende Rechtsschutzversicherung daher lohnen.

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