Welche Ansprüche macht die Wettbewerbszentrale mit ihrer Abmahnung geltend?
Für ihre Tätigkeit als Abmahnverein stützt sich die WBZ auf Paragraf 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Danach ist es rechtsfähigen Verbänden erlaubt, Verstöße gegen das UWG abzumahnen und die Einstellung dieser Gesetzeswidrigkeit zu verlangen.
Voraussetzung ist, dass sich unter den Mitgliedern eine angemessene Anzahl an Unternehmen derselben Branche befindet. Diese Mitbewerber sollten ähnliche Produkte oder Leistungen anbieten. Nur dann kann auch die Wettbewerbszentrale überzeugend argumentieren, dass sie sich im Wettbewerb benachteiligt fühlen und Ansprüche stellen.
In ihrer Abmahnung fordert die Wettbewerbszentrale:
- die Unterlassung der hervorgebrachten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht – dazu zählt auch Beseitigung oder Korrektur der jeweiligen Angaben auf allen Webseiten und Plattformen, die der Händler betreibt
- die Abgabe einer Unterlassungserklärung, mit der Verpflichtung bei Vertragsbruch eine festgelegte Summe von mehreren tausend Euro als Strafe zu zahlen
- die Zahlung der Kosten für die Abmahnung, die sich bei der Wettbewerbszentrale bei etwa 200 bis 300 Euro belaufen.
Rechtsanwälten zufolge sind die Kosten für die Rechtsverfolgung mit etwa 300 Euro relativ günstig. Ein Fachanwalt würde für diese Tätigkeit – je nach Streitwert – deutlich mehr abrechnen und etwa 700 bis 800 Euro in Rechnung stellen.
Hinzu kommt, dass die WBZ in der Abmahnung in der Regel eine Frist von einer Woche setzt, in der der Abgemahnte auf die Vorwürfe reagieren soll.
Weil dieser Zeitraum recht kurz ist und die Abmahnungskosten recht günstig erscheinen, lassen sich manche Personen dazu hinreißen, schnell die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Mahnkosten zu zahlen. So hoffen sie, die Angelegenheit zügig aus der Welt zu schaffen. Das kann vor allem auf Personen zutreffen, die sich nicht als gewerbliche Händler sehen, sondern aus privaten Gründen bei eBay oder Amazon gebrauchte Produkte oder selbstproduzierte Waren verkaufen.