Konsequenzen im Wettbewerbsrecht Abmahnung durch die Wettbewerbs­zentrale: Das musst du wissen

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Ein kurzer Überblick

Das Wichtigste zur Abmahnung der Wettbewerbszentrale

Das Wettbewerbsrecht kann dich als Unternehmer vor Herausforderungen stellen. Um teure Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs zu vermeiden, ist es wichtig, die Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu berücksichtigen.

Bereits vermeintliche Kleinigkeiten können eine Abmahnung zur Folge haben. Dazu gehören unvollständige Angaben im Impressum oder Produktbilder in einem Online-Shop, bei denen das Urheberrecht nicht eindeutig gekennzeichnet ist.

An dieser Stelle greift unter anderem die „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.” ein. Bei der Wettbewerbszentrale können Privatleute Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht melden. Anschließend wird die Beschwerde überprüft und bei einem Verstoß eine Abmahnung übermittelt.

Wie du eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht vermeiden kannst und welche rechtlichen Möglichkeiten du bei einer Abmahnung hast, haben wir dir in diesem Artikel zusammengefasst.

Drei Fakten über Abmahnungen der Wettbewerbszentrale

  1. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung enthält verschiedene Ansprüche. Es kann dabei um die Unterlassung rechtswidrigen Verhaltens gehen oder auch um die Zahlung von Schadensersatz.
  2. Als Konsequenzen einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale drohen wirtschaftliche Einbußen für dein Unternehmen. Es ist möglich, dass du deine Produkte nicht mehr verkaufen darfst.
  3. Die Abmahnkosten im Wettbewerbsrecht können sehr hoch ausfallen. Du musst mit Rechtsanwaltsgebühren und falls nötig mit Kosten für ein Gerichtsverfahren rechnen.

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Deep Dive

01 Wie arbeitet die Wettbewerbszentrale?

Die Wettbewerbszentrale (WBZ) ist ein Wirtschaftsverband, bei dem du als Unternehmer Mitglied werden kannst. Sie finanziert sich durch Beiträge ihrer Mitglieder. Jeder hat die Möglichkeit, Verstöße bei der Wettbewerbszentrale zu melden.

Ziel der Wettbewerbszentrale ist die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Sie betrachtet sich dabei als unabhängige Institution der Wirtschaft. Dabei handelt sie branchenübergreifend und fördert den fairen Wettbewerb der Unternehmen. Nach eigenen Angaben besteht die Wettbewerbszentrale aus mehr als 1.200 Unternehmen sowie circa 600 Verbänden der freien Wirtschaft.

Bei einer Meldung des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht erfolgt eine individuelle Prüfung durch die WBZ. So soll der Schutz gegen rechtswidrige Geschäftspraktiken gewahrt werden. Für den Beschwerdeführer ergibt sich bei solch einem Vorgehen, dass die Beschwerde anonym bleibt.

 

Abmahnungen durch die WBZ basieren auf Paragraf 8 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Demnach dürfen rechtsfähige Verbände Verstöße gegen das Wettbewerbsgesetz geltend machen und das Unterlassen der rechtswidrigen Tätigkeit einfordern. Um jedoch in dieser Funktion aktiv zu werden, muss eine angemessene Anzahl an Unternehmen der gleichen Branche in der WBZ vertreten sein.

Was kostet eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale?

Wenn sich die Beschwerde deines Mitbewerbers gegen dein Unternehmen richtet, musst du mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Eine Abmahnung durch die WBZ beläuft sich auf bis zu 300 Euro.

Die Wettbewerbszentrale fordert mit ihrer Abmahnung darüber hinaus häufig eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, damit der Verstoß zukünftig nicht mehr eintritt.

Im Zuge dieser Forderung musst du mit einer Vertragsstrafe rechnen, die zwischen 2.000 Euro und 4.000 Euro liegen kann. Kleinere Unternehmen können auch diese Summen vor eine Herausforderung stellen.

Unser Tipp: Abmahnungen im Wettbewerbsschutzrecht können für dich schnell teuer werden und dich finanziell überfordern. Sorge lieber dafür, dass du für alle Fälle gut vorbereitet bist und dir mit einer passenden Rechtsschutzversicherung problemlos deinen Rechtsbeistand leisten kannst.

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Abmahnungsgründe

02 Abmahnungen durch Wettbewerbszentrale – Kenne die Risikofaktoren

Eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale kann sehr viele unterschiedliche Gründe haben. Zu den häufigsten Ursachen gehören:

Bei einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale hast du meistens eine Frist von einer Woche, um auf den Sachverhalt zu reagieren. Falls dies nicht möglich sein sollte, kannst du bei der Gegenseite um eine Fristverlängerung bitten.

Anja
Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen

Abmahnungen und Wettbewerbsrechtsschutz

03 Nicht überstürzt handeln: Reaktion auf die Abmahnung der Wettbewerbszentrale

Das Wichtigste bei einer Abmahnung aufgrund von Wettbewerbswidrigkeit ist, dass du zunächst deine Handlungsoptionen prüfst und nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Dies kann die Gefahr von Vertragsstrafen nach sich ziehen, da die Wettbewerbszentrale auch die Einhaltung der Unterlassungserklärung untersucht. Darüber hinaus sind Unterlassungserklärungen nicht selten zu weit gefasst.

Abmahnungen der Wettbewerbszentrale kannst du anwaltlich prüfen lassen. Hierzu brauchst du Fachanwälte, die sich mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auskennen.

Achte bei der Wahl deines Rechtsbeistandes nicht nur auf die Expertise im Bereich des Wettbewerbsverstoßes, sondern auch auf das Verhandlungsgespür sowie auf praktische Erfahrungen, die bereits im Umgang mit der WBZ gemacht worden sind.

Wie kannst du nun konkret auf die Abmahnung reagieren? Zunächst sollte dein Anwalt prüfen, ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht. Wenn sich die Abmahnung als berechtigt herausstellt, kann eine Unterlassungserklärung, die überarbeitet worden ist, gezeichnet werden. Beim erneuten Verstoß droht eine zweite Unterlassungserklärung, die wesentlich höhere Vertragsstrafen beinhaltet. Hier musst du also mit höheren Abmahnkosten rechnen.

Wenn sich die Abmahnung aufgrund von Wettbewerbswidrigkeit als unberechtigt herausstellt, musst du keine Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Alternativ kannst du dich auch für den gerichtlichen Weg entscheiden. Dies lohnt sich vor allem, wenn die Rechtmäßigkeit der Abmahnung infrage gestellt werden soll. Durch dieses Vorgehen können aber nicht unerhebliche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten auf dich zukommen.

 

Neben dem aufgezeigten Weg kannst du dich bei einer Abmahnung auch an eine Einigungsstelle der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer wenden. Der Vorteil ist, dass das Einigungsverfahren gebührenfrei ist.

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Zuletzt aktualisiert am: 15.11.2023

Autor des Beitrags

Anja
Expertin für Rechtsschutzversicherungen