Josephien Albrecht
Josephien Albrecht

Content-Managerin

Elterngeldrechner – Ihr Anspruch auf Elterngeld

Sie möchten in Kürze Elterngeld beantragen und schon jetzt wissen, wie viel Geld Sie vom Staat erhalten? Mit dem Elterngeldrechner von finanzen.de bekommen Sie schnell und einfach einen ersten Überblick in Sachen Elterngeld. Hier erfahren Sie in wenigen Sekunden, wie hoch Ihr Anspruch auf Elterngeld voraussichtlich sein wird.

Wie funktioniert der Elterngeldrechner?

Der Elterngeldrechner zeigt Ihnen, wie hoch Ihr möglicher Anspruch auf Elterngeld nach der Geburt Ihres Kindes sein kann. Das geht in drei kurzen Schritten:

Versicherungen für die Familie: Zusätzliche Absicherung fürs Kind treffen

Eltern wollen ihr Kind in jederlei Hinsicht abgesichert wissen. Dazu gehört auch der richtige Versicherungs­schutz. Nach Expertenmeinung sind drei Versicherungen für Familien besonders wichtig: die Haftpflicht­versicherung, die Berufsunfähigkeits­versicherung sowie die Risikolebens­versicherung.

Elterngeld und Elterngeld Plus im Überblick

Das Elterngeld gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2007. Es wurde mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eingeführt und ist für alle Eltern gedacht, die ihre Kinder in den ersten Lebensmonaten selbst betreuen und dafür im Job kürzer treten. Weil sie während dieser Zeit nichts oder zumindest weniger verdienen, erhalten sie das Elterngeld vom Staat als finanzielle Ersatzleistung. Prinzipiell wird damit das entfallende Nettoeinkommen der Eltern ersetzt, die ihr Kind in den Anfangsmonaten nach der Geburt betreuen.

Wie hoch die finanzielle Unterstützung vom Staat ausfällt, hängt dabei vor allem vom bisherigen Einkommen ab. Die Lohnersatzleistung, auch Basiselterngeld genannt, beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Es wird für maximal 14 Monate gezahlt.

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es zudem mit dem Elterngeld Plus, der flexibleren Elternzeit und einem neuen Partnerschaftsbonus weitere Regelungen, welche eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Sie gelten für Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 geboren wurden.

Was hat sich durch die Neuregelungen für Eltern geändert?

Für Eltern, deren Kinder nach dem 1. Juli 2015 geboren wurden, gibt es bessere Möglichkeiten, die Elternzeit flexibler zu gestalten. Die neuen Elterngeld Plus-Leistungen unterscheiden sich von dem bisherigen Elterngeld hauptsächlich darin, dass sich die Zeit des Elterngeldbezuges verdoppelt und die Leistungen halbiert werden. So werden aus einem Elterngeldmonat zwei Elterngeld Plus-Monate – die Leistung kann also maximal 28 Monate bezogen werden.

Beschließen beide Elternteile, nach der Geburt für mindestens vier Monate parallel in Teilzeit zu arbeiten, können sie den Partnerschafts-Bonus nutzen. Dieser bedeutet jeweils vier weitere Elterngeld Plus-Monate, also eine maximale Bezugsdauer von 32 Monaten . Je nach Einkommen beträgt das Elterngeld Plus zwischen 150 Euro und höchstens 900 Euro im Monat.

Durch die Neuregelung müssen Eltern nun genau nachrechnen, welche Variante sich finanziell für sie auszahlt. Für Eltern, die beispielsweise wissen, dass sie nach der Geburt über eine Teilzeitstelle wieder zügig in den Job einsteigen wollen, lohnt sich in der Regel die Kombination von alter und neuer Leistung beziehungsweise der komplette Bezug von Elterngeld Plus. Dies liegt daran, dass das Einkommen der Teilzeitarbeit bei der Berechnung des Basiselterngeldes berücksichtigt wird.

Arbeiten beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden, gibt es sogar nochmals vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate geschenkt. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus ebenfalls zu.

Beispiel:

Verdiente eine Mutter vor der Geburt 1.500 Euro netto monatlich, steht ihr ein monatliches Basiselterngeld von 975 Euro zu. Verdient sie jedoch 800 Euro hinzu, minimiert sich das zu berücksichtigende Einkommen auf 700 Euro (1.500 Euro minus 800 Euro). Das monatliche Elterngeld wird entsprechend auf 455 Euro angepasst. Bei zwölf Monaten Bezugsdauer werden auf diese Weise insgesamt 5.460 Euro ausgezahlt.

Mit dem ElterngeldPlus fällt die Anrechnung des Einkommens jedoch weniger schwer ins Gewicht, solange das reduzierte Elterngeld (455 Euro) geringer ist, als die Hälfte des Basiselterngeldes ohne Hinzuverdienst (im Beispiel: Die Hälfte von 975 Euro Basiselterngeld sind 487,50 Euro). Im Musterfall könnte die Mutter das Elterngeld Plus in Höhe von 455 Euro bis zu 24 Monate beziehen, was in der Summe rund 11.000 Euro bedeutet.

Entscheidet sie sich jedoch, komplett zu Hause zu bleiben, könnte sie für 12 Monate jeweils 975 Euro Basiselterngeld beziehen (insgesamt 11.700 Euro) oder für 24 Monate 487,50 Euro Elterngeld Plus.

Wer hat Anspruch auf die staatlichen Leistungen?

Anspruch auf Elterngeld nach § 1 BEEG haben Eltern beziehungsweise Elternteile, die:

  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • Mit ihrem Kind in einem Haushalt leben
  • Das Kind selbst betreuen und erziehen
  • Keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben

Elterngeldberechtigt sind dabei nicht nur Eltern, die vor der Geburt erwerbstätig waren – etwa als Arbeitnehmer, Beamter oder Selbstständiger. Auch Arbeitslose, Studenten, Schüler oder Hausfrauen, die vor der Geburt kein Erwerbseinkommen hatten, können Elterngeld vom Staat erhalten, wenn sie ihr Kind in den ersten Lebensmonaten überwiegend selbst betreuen.

Elterngeld und Arbeitslosengeld II

Seit 2011 wird Elterngeld wie Kindergeld bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der sogenannten Hartz IV-Leistung, als ein die Leistung minderndes Einkommen berücksichtigt. Diese Regelung ist rechtmäßig und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wie das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden hat.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Die Höhe des Elterngeldes hängt maßgeblich vom Erwerbseinkommen ab, das dem betreuenden Elternteil nach der Geburt entfällt. Wer im Kalenderjahr vor der Geburt ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von 1.240 Euro oder mehr erzielt hat und während der Elternzeit auf dieses Einkommen verzichtet, erhält die Ersatzleistung in Höhe von 65 Prozent. Eltern beziehungsweise Elternteilen, die zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro verdienten, werden 67 Prozent ersetzt. Für Geringverdiener mit einem durchschnittlichen Monatsnetto unter 1.000 Euro kann die Ersatzleistung je nach maßgeblichem Einkommen sogar auf bis zu 100 Prozent steigen.

Eltern, die ihre Arbeitszeit nach der Geburt stundenweise reduzieren und in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis 30 Wochenstunden nicht überschreiten, haben Anspruch auf ein Teilelterngeld. Dieses kann dann bis zu 67 Prozent des Einkommensausfalls ersetzen. Bei der Berechnung werden jedoch höchstens 2.700 Euro als Einkommen vor der Geburt berücksichtigt.

Zusätzlichen Einfluss auf die Höhe der Familienleistung haben zum einen die Anzahl der Neugeborenen , zum anderen die Zahl sowie das Alter älterer Geschwister.

Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?

Eltern können die finanzielle Unterstützung in Form des Basiselterngeldes vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats ihres Kindes erhalten. Ein Elternteil kann für mindestens zwei und maximal zwölf Monate Elterngeld beantragen. Sofern das zweite Elternteil für mindestens zwei Monate in Elternzeit geht und sich während dieser Zeit das Einkommen mindert, kann das Elterngeld um zwei Partnermonate verlängert werden. Die Eltern können die Elterngeldmonate entweder nacheinander, abwechselnd oder auch gleichzeitig in Anspruch nehmen.

Mit dem Elterngeld Plus verlängert sich die Elternzeit auf 24 Monate oder 28 Monate, wenn der Partnerschaftsbonus in Anspruch genommen wird.

Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht oder alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht, die das Elterngeld als Ausgleich für wegfallendes Erwerbseinkommen beziehen, können die zwei Partnermonate für sich beanspruchen und somit 14 Monate lang Elterngeld beziehen. Dies ist dann möglich, wenn der Antragsteller vor der Geburt des Kindes erwerbstätig war.

Auch beim Elterngeld Plus gelten die gleichen Regeln für Alleinerziehende wie für Elternpaare. Den Partnerschaftsbonus können dabei nicht nur Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht nutzen, sondern auch Mütter und Väter, die sich das Sorgerecht teilen.

Kein Anspruch auf Elterngeld bei hohem Einkommen

Die Familienleistung vom Staat gibt es sowohl für leibliche als auch für Adoptiveltern. Allerdings: Wer im Kalenderjahr vor der Geburt als Alleinerziehender ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro oder als Ehepaar von mehr als 500.000 Euro erzielt, für den entfällt der Anspruch.

Wann und wie können Eltern den Antrag auf Elterngeld stellen?

Elterngeld kann erst nach der Geburt eines Kindes beantragt werden. Da es bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt wird, besteht für frisch gebackene Eltern keine Eile. Der Antrag muss bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Welche Stelle für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zuständig ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt hierzu eine Übersicht bereit.

Auswirkungen auf die Krankenversicherung für Eltern

Achtung:

Der Elterngeldrechner bietet Ihnen einen ersten groben Überblick über Ihre finanziellen Ansprüche. Wenn Sie Ihr Elterngeld detaillierter kalkulieren wollen, bietet Ihnen beispielsweise das Bundesfamilienministerium die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Ansprüche in aller Ausführlichkeit zu berechnen.