Familienvater rechnet mit Taschenrechner nach
Jenny Gebel

Online-Redakteurin

SPD fordert freie Wahl für Beamte bei der Krankenversicherung

Viele Beamte sind privat krankenversichert. Kein Wunder: Sie erhalten dann staatliche Beihilfe, was ihnen die Entscheidung leicht macht. Ampel-Politiker rufen nun dazu auf, dass Beamte auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung vom Dienstherrn finanziell unterstützt werden. So haben sie eine echte Wahl zwischen PKV und GKV.

  • Aufgrund der staatlichen Beihilfe entscheiden sich viele Beamte für die private Krankenversicherung.
  • Ampel-Politiker fordern jetzt, dass mehr Bundesländer eine pauschale Beihilfe einführen, damit die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte attraktiv wird.
  • Bisher haben nur einzelne Bundesländer ein solches Gesetz eingeführt.

Für viele Menschen gehören die Begriffe Beamte und private Krankenversicherung (PKV) selbstverständlich zusammen. Es ist richtig, dass sich die meisten Beamten bei der Wahl ihrer Krankenversicherung für die PKV entscheiden. Das wundert nicht, denn aufgrund der Beihilfe-Regelungen ist die PKV für Beamte preisgünstig und leistungsstark zugleich.

Im Rahmen der staatlichen Beihilfe zahlt der Dienstherr – das ist je nach Dienstverhältnis das Bundesland oder der Bund – mindestens die Hälfte der anfallenden Arztrechnungen. Den übrigen Teil versichern Beamte über einen Beihilfetarif der PKV ab.

Entscheidet sich ein Staatsdiener für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), muss er auf diese Vorzüge verzichten und den Beitrag für die Versicherung zu 100 Prozent selbst bezahlen. Einen Zuschuss vom Dienstherren gibt es für gesetzlich versicherte Beamte nur in bestimmten Bundesländern. Da die Höhe des Kassenbeitrags vom Einkommen abhängt, wird die Mitgliedschaft in der Gesetzlichen für Staatsdiener schnell ein teures Vorhaben.

Kassen-Revolution: Macht die GKV attraktiver für Beamte!

Ampel-Politiker sprechen sich nun für ein Umdenken aus. Die GKV soll für Beamte ebenso einladend sein wie die PKV. Somit sollen auch Staatsdiener eine echte Wahlmöglichkeit bei der Entscheidung für ihre Krankenversicherung haben.

Gegenüber der Bild erklärte Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, dass Bund und Länder, die bisher den Arbeitgeberanteil für ihre Neubeamtinnen und -beamten noch nicht übernehmen, dies jetzt tun mögen. Dies sei ein Gebot der Gerechtigkeit.

Unterstützung erhielt sie von ihrem Parteikollegen und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Auch er „würde es begrüßen, wenn weitere Länder das Wahlrecht einführen würden.“

In diesen Bundesländern haben Beamte schon die Wahl

Bisher bieten die Bundesländer Hamburg, Brandenburg, Bremen, Berlin, Thüringen und Baden-Württemberg für Beamte die sogenannte pauschale Beihilfe für die GKV an. Diese ergänzt die individuelle Beihilfe für die PKV. Beamte erhalten dabei einen Zuschuss für die GKV in Höhe von 50 Prozent des Krankenkassenbeitrags.

Schleswig-Holstein beschränkt die Regelung bisher auf sogenannte Härtefälle. Sachsen hat bereits die Einführung der pauschalen Beihilfe für Neubeamte ab 2024 angekündigt. Auch Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen werden in nächster Zeit nachziehen. In Niedersachsen steht noch kein Datum fest. In den übrigen Bundesländern ist keine Veränderung geplant.

Diese fehlende Einheitlichkeit ist ein Nachteil und ein weiterer Grund, weshalb sich Beamte am Ende eher privat krankenversichern. Denn bei einem Umzug in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe oder beim Wechsel in eine Bundesbehörde muss der Beamte wieder alle GKV-Kosten selbst tragen.