Frau schreibt auf ihrem Handy
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Blockieren Krankenkassen Rezepte für digitale Gesundheitsapps?

Seit ein paar Jahren hilft das Smartphone bei der Behandlung und Erkennung von Krankheiten. Denn Ärzte dürfen digitale Gesundheitsapps verschreiben, die beispielsweise bei Problemen mit dem Rücken, bei Schlaflosigkeit und bei Adipositas unterstützen. Doch manche Kasse stehen in der Kritik, den Zugang zu den Apps zu verwehren.

  • Seit rund drei Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die App auf Rezept.
  • Die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa) sollen Therapien unterstützen.
  • Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Doch diese zeigen sich nicht immer kooperativ.

Seit Herbst 2020 sind die Digitalen Gesundheitsanwendungen verfügbar. Damals starteten eine App zur Therapie von Tinnitus (Kalmeda) und eine App, die unter anderem bei Angststörungen hilft (Velibra). Mittlerweile gibt es mehr als 50 zugelassene Medizin-Apps. Diese können entweder von Therapeuten und Ärzte verschrieben werden. Oder Versicherte gehen auf ihre gesetzliche Krankenkasse zu und beschreiben ihre Beschwerden. Im Anschluss werden sie von der Kasse beraten.

Kritik an Krankenkassen: Eingriff in die Therapiehoheit

Im DiGa-Bericht 2022 des GKV-Spitzenverbands ist die Rede von rund 200.000 Gesundheitsapps, die bis Ende September vergangenen Jahres verordnet oder von den Krankenkassen vermittelt wurden. Im Schnitt sind die Personen 45 Jahre alt und mehrheitlich Frauen. In der Zwischenzeit dürfte sich die Zahl der Anwender erhöht haben.

Das Interesse an den Digitalen Gesundheitsanwendungen ist also vorhanden. Doch so einfach, wie es scheint, kommen manche Patienten nicht an die Apps. Demnach berichtet Ippen.Media, dass einige Kassen den Zugang zu bestimmten DiGas behindern, indem sie andere Apps als die verordneten vorschlagen. Dies stellt nicht nur einen Eingriff in die Therapiehoheit der Ärzte dar, sondern hat für die Unternehmen der DiGas, die ursprünglich verschrieben wurden, auch wirtschaftliche Folgen.

Krankenkasse auf Unterlassung verklagt

Für Henrik Emmert, Geschäftsführer von aidhere, einem Unternehmen, das Digitale Gesundheitsanwendungen entwickelt, ist der Eingriff genug Grund zum Klagen, nachdem andere Klärungsversuche mit einer Krankenkasse scheiterten. Das entsprechende Gericht sah das Handeln der Kasse als unrechtmäßig an. Sollte sie nun noch einmal auf eine andere Anwendung als der verordneten hinarbeiten, wird eine Strafe fällig. In einem anderen Fall konnte sich das Unternehmen außergerichtlich einigen.

Doch nicht nur das Umleiten der Verordnung auf eine andere DiGa scheint ein Weg zu sein, wie manche Kassen den Weg zur verschriebenen App behindern. Wie die Frankfurter Rundschau schreibt, sorgen sie auch für Verunsicherung, indem sie „Briefe an Versicherte und ärztliches Personal senden, mit der Bitte um Zusendung weiterer Informationen.“

Warum einige Kassen so handeln, ist offen. Womöglich geht es um die Kosten der Apps. Um wenige Einzelfälle scheint es sich zumindest nicht zu handeln. Denn das Bundesamt für Soziale Sicherung sah sich Mitte des Jahres zu einem Rundbrief gezwungen. „Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass die Krankenkassen bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung nicht berechtigt sind, auf andere, gegebenenfalls preiswertere DiGa umzusteuern“, heißt es in dem Schreiben.