Person sitzt auf Sessel und schaut zum Fernseher
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Erbschaftssteuer: Hauserben drohen ab 2023 immens höhere Steuern

500.000 Euro – so hoch ist der Freibetrag beim Erben für den hinterbliebenen Lebens- oder Ehepartner. Diese Summe könnte bald zu niedrig sein. Denn durch eine neue steuerliche Bewertung von Immobilien steigt deren Wert in manchen Fällen deutlich an. Die Erbschaftssteuer erhöht sich so schnell um mehrere zehntausend Euro.

  • Wer ab 2023 eine Immobilie erbt, muss sich auf eine stärkere finanzielle Belastung durch die Erbschaftssteuer einstellen.
  • Denn der Wert der Immobilie könnte durch ein neues Bewertungsverfahren deutlich zunehmen.
  • Damit Erben nicht auf mehreren zehntausend Euro Steuern sitzen bleiben, fordert die FDP eine Erhöhung der Freibeträge.

Für Besitzer von Immobilien, die nach dem Ertragswertverfahren oder nach dem Sachwertverfahren bewertet werden, bringt 2023 eine wichtige Änderung. Sie werden zwar nicht direkt von ihr betroffen sein, jedoch ihre Erben. Denn durch eine Anpassung der Grundbesitzbewertung kann der Wert der Immobilie spürbar anwachsen. Die vererbten Vermögenswerte nehmen dadurch zu, sodass der jeweils geltende Freibetrag für Hinterbliebene eher ausgeschöpft ist – und sie mehr Steuern zahlen müssen.

Im Einzelfall kann sich der Immobilienwert sogar um 50 Prozent erhöhen. Die Erbschaftssteuer liegt dann nicht mehr bei wenigen tausend Euro, sondern mehreren zehntausend Euro.

Anpassungen bei der Erbschaftssteuer 2023: 50.000 Euro Mehrbelastung

Immobilien werden häufig nach dem Vergleichswertverfahren bewertet. Es wird also überprüft, welche Verkaufspreise Immobilien in der Umgebung erzielt haben. Gibt es keine Vergleichsobjekte, wird etwa bei Einfamilienhäusern das Sachwertverfahren angewendet.

Ein Beispiel der Süddeutschen Zeitung verdeutlicht die Auswirkungen der Anpassungen im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022: Der Wert eines 2004 gebauten Einfamilienhauses steigt durch die Neubewertung um 61 Prozent. Statt rund 500.000 Euro ist das Haus nun 785.000 Euro wert. Wird das Haus an das Kind vererbt, fallen dafür fast 50.000 Euro mehr Steuern an.

Wie viel ist Ihr Haus wert?

Sie kennen den Wert Ihrer Immobilie nicht? Wer generell als Eigenheimbesitzer wissen will, was sein Haus wert ist, kann seine Immobilie kostenlos und unverbindlich bewerten lassen.

Kostenlose Immobilienbewertung anfordern

Immobilie vererbt: 500.000 Euro Freibetrag zügig ausgeschöpft

Mit der Anpassung der Bewertungsrichtlinien an die Immobilienwertermittlungsverordnung von 2021 setzt die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006 um. Beschlossen wurde die Neuregelung noch von der schwarz-roten Regierung. Dass dabei die finanzielle Belastung für Erbende im Einzelfall extrem hoch ausfallen könnte, schien weder der damaligen Koalition noch der aktuellen bis vor Kurzem aufgefallen zu sein.

Zumindest die FDP versucht nun kurzfristig höhere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer durchzusetzen. Aktuell sehen diese wie folgt aus:

  • Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkel, deren Eltern verstorben sind: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern eines Verstorbenen: 100.000 Euro
  • Alle übrigen Erben: 20.000 Euro

Übrigens: Keine Erbschaftssteuer entfällt für den hinterbliebenen Lebens- oder Ehepartner, wenn dieser für mindestens zehn Jahr in der Immobilie wohnen bleibt. Für Kinder gibt es ähnliche Regelungen, hier gilt die Befreiung allerdings nur für eine Wohnfläche bis 200 Quadratmetern. Danach wird besteuert.

Erbschaftssteuer berechnen: Wertgewinn der Immobilie von bis zu 50 Prozent

Zu den Faktoren, die bei der Immobilienbewertung angepasst wurden, zählt unter die um zehn Jahre erhöhte Nutzungsdauer. Auch die Senkung der Liegenschaftszinssätze und die Einführung eines Regionalisierungsfaktors gehören zu den wesentlichen Werttreibern. Durch die vielen verschiedenen Stellschrauben könnten Immobilien nach Schätzung des Eigentümerverbands Haus & Grund zwischen 20 und 30 Prozent an Wert gewinnen, in Einzelfällen auch um 50 Prozent. Auf Steuerebene macht dies einen Unterschied in fünf- bis sechsstelliger Höhe aus.