Geldscheine in einer Hand
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Höherer Rentenfreibetrag rückwirkend zum Januar 2023 geplant

Vor mehr als zwei Jahren hat der Bundesfinanzhof die Regierung aufgefordert, die Rentenbesteuerung anzupassen, um eine drohende Doppelbesteuerung zu unterbinden. Nachdem zum Jahreswechsel eine Maßnahme umgesetzt wurde, könnte nun rückwirkend zum Januar die nächste folgen. Dies würde einen höheren Rentenfreibetrag bedeuten.

  • Mit den Wachstumschancengesetz soll die Rentenbesteuerung angepasst werden.
  • Das Finanzministerium kommt so der Aufforderung des Bundesfinanzhofs nach, Maßnahmen gegen die Doppelbesteuerung zu ergreifen.
  • Verabschiedet werden könnte das Gesetz noch Ende des Jahres.

Mitte Juli hat das Finanzministerium den Gesetzentwurf zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, kurz Wachstumschancengesetz vorgelegt. Mit diesem will sich das Bundeskabinett am 16. August 2023 befassen.

Neben vielen steuerlichen Anpassungen für Unternehmen steckt in dem Gesetz eine wichtige Anpassung für viele Rentner. Es geht um die Doppelbesteuerung der Rente, von der rund ein Viertel der 21 Millionen Senioren potenziell betroffen ist. Ursache ist dabei die Umstellung der Rentenbesteuerung auf die nachgelagerte Besteuerung.

Während Verbraucher seit 2005 ihre Rentenbeiträge in der Einzahlphase immer besser steuerlich absetzen können, werden die Rentenauszahlungen immer mehr besteuert.

Bundesfinanzhof fordert Maßnahmen gegen Doppelbesteuerung

Der Bundesfinanzhof hat 2021 beschlossen, dass die Regierung Maßnahmen umsetzen muss, um eine drohende Doppelbesteuerung zu vermeiden. Sie liegt vor, wenn Personen während ihres Erwerbslebens mehr Steuern auf ihre Rentenbeiträge gezahlt haben, als sie als Rente steuerfrei ausgezahlt bekommen. Genau davor warnt der Bundesfinanzhof ab dem Jahr 2025.

Entsprechend hat die Bundesregierung bereits zum Jahreswechsel beschlossen, dass Steuerzahler ihre Rentenbeiträge ab 2023 komplett von der Steuer absetzen können. Dies war eigentlich erst ab 2025 vorgesehen. Diese Anpassung gilt demnach für die Einzahlungsphase.

Rente soll erst 2058 voll versteuert werden

Für die Auszahlungsphase will die Regierung nun mit dem Wachstumschancengesetz festlegen, dass der prozentuale Anteil der zu besteuernden Rente weniger stark steigt. Personen, die in diesem Jahr erstmals ihre Rente beziehen, müssen davon 83 Prozent besteuern. Bis 2040 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent. Geplant ist nun, dass dies erst 2058 der Fall sein soll. Bis dahin nimmt der Anteil jährlich lediglich ein halbes Prozent zu.

Rückwirkend für dieses Jahr würde das bedeuten, dass 82,5 Prozent der Rente versteuert werden, 2024 83 Prozent, 2025 83,5 Prozent und so weiter. Insgesamt sinkt so das zu versteuernde Einkommen, wie die Beispielrechnung für eine monatliche Rente von 1.500 Euro zeigt:

Besteuerung82,5 Prozent83 Prozent
Steuer­pflichtiger Anteil1.237,50 Euro1.245 Euro
Im Jahr14.850 Euro14.940 Euro
Abzüglich Grund­freitrag– 10.908 Euro– 10.908 Euro
Zu ver­steuerndes Einkommen3.942 Euro4.032 Euro

Das Finanzministerium weist im Gesetzentwurf allerdings darauf hin, dass die aktuellen Änderungen nicht ausreichen werden, um die doppelte Rentenbesteuerung vollständig zu vermeiden. Es sind daher weitere Regelungen erforderlich, „die zeitnah in einem dritten Schritt gesetzlich geregelt werden.“