Geldscheine auf der Hand
Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Kindergeld, Wohngeld, Bürgergeld: Das ändert sich im Januar 2023

Das Jahr 2023 bringt einige Änderungen mit sich, die sich auch in den Geldbeuteln der Verbraucher bemerkbar machen werden. Vor allem Eltern, Wohngeldbeziehende und Homeoffice-Arbeitende dürfen sich auf den Januar freuen. Ein bisschen rechnen müssen Personen, die Immobilien erben. Denn dort kommt es im nächsten Monat zu deutlich höheren Steuern.

Änderungen bei Einkommenssteuer und Kindergeld 2023

Das Gesetz zum Inflationsausgleich hat die Bundesregierung bereits im November dieses Jahres auf den Weg gebracht. Die ersten Änderungen werden 2023 wirksam.

Zum einen bei der Steuer: Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt 2023 von 10.347 Euro auf 10.908 Euro im Jahr. Eine Einkommenssteuer fällt nur dann an, wenn das Einkommen höher ist als dieser Betrag. Für Paare gilt der doppelte Betrag, also 21.816 Euro im Jahr.

Auch der Kinderfreibetrag je Elternteil wird 2023 um 202 Euro angehoben auf 3.012 Euro.

Zum anderen gibt es mit Beginn des Jahres 2023 Änderungen beim Kindergeld. Es gibt nun keinen Unterschied mehr zwischen den Beträgen für das erste, zweite und dritte Kind. Künftig liegt das Kindergeld für jedes Kind bei 250 Euro.

Änderungen bei der Erbschaftsteuer 2023: Immobilien vererben wird teurer

Ab Januar 2023 steigt die Erbschafts- und Schenkungssteuer für viele Immobilien. Erben von Eigenheimen müssen also höhere Steuern zahlen. Grund ist das Jahressteuergesetz, das seit September 2022 gilt. Darin ist unter anderem die steuerliche Bewertung von Immobilien neu geregelt: Ab 1. Januar 2023 werden Eigenheime und Eigentumswohnungen bei einer Erbschaft oder im Schenkungsfall steuerlich anders bewertet als bisher.

Immobilienwerte sollten sich künftig bei steuerlichen Fragen näher an den Verkaufswerten orientieren. Für die Berechnung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer für Immobilien zieht das Finanzamt die aktuellen Verkaufspreise für Häuser oder Wohnungen in der Region heran.

Durch die höheren Preise auf dem Immobilienmarkt erwarten Experten drastische Steigerungen bei den Steuerforderungen. Der Eigentümerverband „Haus & Grund“ schätzt, dass sich die Erbschafts- und Schenkungssteuer für Immobilien durch das neue Gesetz 2023 um etwa 20 bis 30 Prozent erhöht. Laut Berechnungen anderer Experten können jedoch durchaus Sprünge von 50 bis 60 Prozent nach oben möglich sein.

Demnach kann es zu gravierenden Steuerunterschieden kommen, je nachdem, ob eine Immobilie noch im Dezember 2022 oder erst im Januar 2023 vererbt wird.

Achtung

Die Frist zur Abgabe der der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023. Wer die Daten danach einreicht, dem droht ein Bußgeld.

Homeoffice: Änderungen der Steuer-Pauschale ab 2023

Gleich mehrere Änderungen betreffen die Homeoffice-Pauschale. Steuerpflichtige können sich nun 6 Euro täglich in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen für maximal 210 Tage im Jahr. Damit erhöht sich die maximale Homeoffice-Pauschale von bisher 600 Euro auf 1.260 Euro.

Bisher durften Homeoffice-Arbeitende 5 Euro pro Tag für maximal 120 Tage anrechnen lassen. Diese Regelung sollte ursprünglich nur bis zum 31.12.2022 gelten.

Die Pauschale kann jeder Arbeitnehmer angeben, der an den betreffenden Arbeitstagen von zu Hause arbeitet – egal, ob am Küchentisch oder am Schreibtisch. Der Nachweis eines Arbeitszimmers ist nicht nötig, ebenso wenig wie eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Homeoffice-Tage.

Weitere Änderungen ab 2023: Bürgergeld, Wohngeld und mehr

Lange hat die Ampel-Koalition darum gerungen, doch inzwischen steht fest: Ab 1. Januar ersetzt das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II (ALG II), besser bekannt als Hartz IV. Damit erhalten Bedürftige höhere Bezüge. Der Regelsatz der Grundsicherung für Alleinstehende steigt um rund 50 Euro auf 502 Euro monatlich. Hinzu kommen noch die Kosten für Wohnung und Heizung. Für das Schonvermögen gilt die Freigrenze von 40.000 Euro.

Das Wohngeld wird ab 1. Januar 2023 um rund 190 Euro pro Monat erhöht. Wie viel mehr ein Wohngeldberechtigter erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa dem Einkommen, der Miete und dem Wohnort.

Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke „to go“ werden Pflicht. So müssen Restaurants, Cafés und Bistros in Zukunft diese Alternativen zum Einweg-Plastik für ihre Gäste anbieten. Sie dürfen die Mehrwegverpackungen gegen Pfand herausgeben. Ausnahmen gelten für sehr kleine Unternehmen, etwa Imbissbuden. Diese sollten ihrer Kundschaft die Möglichkeit bieten, Essen und Getränke in mitgebrachte Behälter abzufüllen.

Raucher müssen 2023 mehr für ihre Gewohnheit bezahlen, denn zum 1. Januar 2023 steigt die Tabaksteuer wieder an. Eine 20er-Zigarettenpackung wird künftig rund 20 Cent mehr kosten.