Auto vor Einfamilienhaus
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Schritt für Schritt zur Grundsteuererklärung 2022

Seit 1. Juli können Eigenheimbesitzer ihre Grundsteuererklärung über die Steuerplattform Elster abgeben. Auf dieser Grundlage wird die Grundsteuer neu berechnet. Im Prinzip ist das Ausfüllen der Formulare schnell erledigt – sofern Hausbesitzer alle Angaben etwa zum Bodenrichtwert und zum Flurstück parat haben.

  • Für die Grundsteuererklärung haben Hausbesitzer bis 31. Januar 2023 Zeit.
  • Die Bundesländer stellen häufig alle Daten bereit, sodass das Ausfüllen schnell erledigt sein sollte.
  • Wie hoch die neue Grundsteuer ist, erfahren Eigentümer erst 2025.

Es gibt rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland. Sehr viele Menschen müssen sich daher bis Ende Oktober um ihre Grundsteuererklärung kümmern. Diesem Ansturm war das Steuerportal Elster am Wochenende nicht gewachsen. Die Seite für die Feststellungserklärung war nicht zu erreichen.

Nun läuft Elster wieder. Zudem hat die Bundesregierung für Privatpersonen eine zweite Möglichkeit geschaffen, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Da allerdings nicht alle Bundesländer mitmachen, müssen Eigenheimbesitzer in Hessen, Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hamburg weiter Elster nutzen.

So sind die Formulare zur Grundsteuererklärung auszufüllen

Wer Elster nutzt, wählt unter „Formulare“ erst „alle Formulare“ und dann „Grundsteuer“ aus. Hier wird zwischen fünf Bundesländern und den anderen unterschieden, da die Berechnung anders verläuft. In Hessen, Hamburg, Niedersachsen und Bayern wird beispielsweise auf den Bodenrichtwert verzichtet, in Niedersachsen ist die Angabe des Grundbuchblatts lediglich optional.

Davon abgesehen läuft das Ausfüllen der Formulare ähnlich ab. Zunächst braucht Elster ein Aktenzeichen oder die Steuernummer. Haben Hausbesitzer ein Informationsschreiben von ihrem Finanzamt erhalten, finden sie dort das Aktenzeichen. Ansonsten fahren sie mit ihrer Steuernummer fort.

Auszufüllen sind neben dem Hauptvordruck die Anlage Grundstück (GW 2). Bei beiden Formularen sind jedoch nicht alle Schritte notwendig. Für Privatpersonen reichen beim Hauptvordruck die Schritte 1 bis 4, bei GW2 die Schritte 1, 4 und 5.

Hauptvordruck für Grundsteuererklärung 2022 ausfüllen

Nun geht das eigentliche Ausfüllen los. Zunächst wählen Steuerzahler aus, dass es sich um eine Hauptfeststellung handelt. Danach ist noch die Angabe der Art der wirtschaftlichen Einheit wichtig. In den meisten Fällen dürfte es sich um ein bebautes Grundstück handeln.

Folgende Angaben werden als Nächstes abgefragt:

  • Lage des Grundstücks (Adresse)
  • Gemarkung und Flurstück

Bei der Gemarkung beziehungsweise Flurstück erweist sich das Informationsschreiben des Finanzamts als echte Hilfe. Denn viele Daten, die hier eingetragen werden müssen, entnehmen Hausbesitzer einfach daraus. Dazu zählen Grundbuchblatt, Flur und Fläche.

Sollten Eigentümer wie in Berlin und Hamburg kein Schreiben erhalten haben, können sie die entsprechenden Infos über das Bodenrichtwertportal Boris abfragen. Dort sind alle Bundesländer vertreten, wobei Bürger von Sachsen und Schleswig-Holstein noch etwas Geduld aufbringen müssen. Deren Webseiten sind noch nicht verfügbar. Alternativ können sich Hausbesitzer einen Grundbuchauszug besorgen.

Als letzter Schritt des Hauptvordrucks sind Angaben zum Eigentümer notwendig. Dabei wird unter anderem nach dem Anteil am Grundstück gefragt. Wer alleiniger Besitzer ist, trägt jeweils bei Zähler und Nenner eine „1“ ein.

Wie viel ist mein Haus wert?

Ein- und Zweifamilienhäuser werden nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Dabei spielen die Größe des Grundstücks und die bewohnte Fläche eine Rolle. Wer generell als Eigenheimbesitzer wissen will, was sein Haus wert ist, kann seine Immobilie kostenlos und unverbindlich bewerten lassen.

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Anlage GW2 der Grundsteuererklärung 2022 ausfüllen

Nun folgt die Anlage GW2. Hierfür werden die Angaben zur Fläche und – je nach Bundesland – zum Bodenrichtwert benötigt. Letzteres sollten Steuerzahler über die jeweilige Webseite ihres Bundeslands über das Bodenrichtwertportal Boris ermittelt haben.

Unter „Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert“ müssen Eigenheimbesitzer angeben, wann ihr Haus erstmals bezugsfertig war. Die Jahreszahl finden sie beispielsweise im Kaufvertrag, in den Bauunterlagen oder in den Unterlagen zur Gebäudeversicherung, falls eine abgeschlossen wurde. Danach wird nach Garagen- oder Tiefgaragenstellplätze gefragt, wobei Stellplätze im Freien, etwa Carports, in der Regel nicht berücksichtigt werden müssen.

Als letzten Punkt möchte das Finanzamt die Wohnfläche erfahren. Hier lohnt es sich genauer hinzuschauen. So werden zum Beispiel Flächen mit Dachschrägen nur zur Hälfte berücksichtigt, gleiches gilt bei unbeheizten Wintergärten. Je kleiner die Wohnfläche ist, desto geringer fällt die Grundsteuer aus.

Zum Abschluss können Steuerzahler die Angaben prüfen lassen, ehe sie die Daten ans Finanzamt über „Versenden des Formulars“ abschicken.

Grundsteuer wird vermutlich für viele steigen

Wer nun erwartet, in den nächsten Wochen Post vom Finanzamt mit der neuen Grundsteuer zu bekommen, wird enttäuscht. Bei 36 Millionen Grundstücke brauchen die Behörden mehr als zwei Jahre Zeit. Erst ab dem 1. Januar 2025 wissen Eigenheimbesitzer, wie hoch ihre Grundsteuer ist. Bis dahin wird die Steuer noch auf Grundlage des Einheitswerts erhoben, so das Bundesfinanzministerium.