Vater mit Kindern im Zimmer
Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Kinderkrankengeld: Attest zukünftig erst nach vier Tagen fällig

Ist das Kind krank, können berufstätige Eltern zu Hause bleiben und haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Voraussetzung ist, dass das Attest vom Arzt direkt am ersten Tag vorliegt. Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) will Eltern nun entlasten. Er hat Änderungen der Regelungen für das Kinderkrankengeld angekündigt.

  • Wenn Eltern, die ihr krankes Kind zu Hause betreuen, Kinderkrankengeld erhalten wollen, müssen sie aktuell schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen.
  • Gesundheitsminister Lauterbach will Eltern entlasten und diese Frist auf vier Arbeitstage verlängern.
  • Bereits im Bundestag beschlossen ist die Anpassung der Anzahl der Tage, an denen berufstätige Eltern Kinderkrankengeld beziehen können

Wenn berufstätige Eltern sich von der Arbeit freistellen lassen, weil sie ihr krankes Kind zu Hause pflegen müssen, ist dies oft mit einem Verdienstausfall verbunden. Mütter und Väter können dann Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen. Dies ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, um diese Verdienstlücke zu schließen. Die Krankenkasse zahlt dabei normalerweise 90 Prozent des Nettogehaltes für die Betreuung von erkrankten Kindern bis zwölf Jahre.

Die Regelungen für den Anspruch auf diese Zahlung sind zurzeit relativ strikt. Das liegt vor allem an der sehr kurzen Frist. So müssen Eltern ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen, das die Krankheit des Kindes bestätigt. Im Alltag sieht es dann so aus: Ist das Kind krank, müssen sie so schnell wie möglich zum Kinderarzt. Berufstätigen Eltern wird dann einiges an Organisation und Absprachen abverlangt.

Lauterbach: Frist für Attest zum Kinderkrankengeld wird verlängert

Gesundheitsminister Karl Lauterbach will Eltern in dieser Situation entlasten. In Zukunft soll das Arzt-Attest für den Kinderkrankengeld-Anspruch erst am vierten Krankheitstag fällig sein.

Gegenüber der Bild am Sonntag erklärte der SPD-Politiker: „Wir setzen durch, dass Eltern nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, zum Arzt laufen müssen, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen. Das ist unsinnige Bürokratie und belastet Mütter und Väter. Wir können den Eltern da vertrauen.“

Möglichst noch in diesem Winter soll die Änderung in Kraft treten.

Weitere Änderung: Anzahl der Kinderkrankentage wird ab 2024 angepasst

Gute und schlechte Nachrichten gibt es zur Anzahl der Tage, die Eltern das Kinderkrankengeld beanspruchen dürfen, bevor ein Verdienstausfall droht. Die Sonderregelungen aus der Corona-Zeit laufen Ende 2023 aus. Im Moment haben Eltern Anspruch auf jeweils 30 Kinderkrankentage für ihr gesetzlich versichertes Kind unter zwölf Jahren. Bei mehreren Kindern gilt eine Höchstgrenze von 65 Tagen im Jahr. Alleinerziehende dürfen 60 Tage pro Kind beanspruchen, beziehungsweise maximal 130 Tage im Jahr.

Ab 2024 wird die Anzahl für Eltern von 30 auf 15 Tage und für Alleinerziehende von 60 auf 30 Tage verringert. Die gute Nachricht daran ist: Die Anzahl der Kinderkrankentage sinkt nicht wieder auf das Niveau von zehn Tagen (für Eltern) herab, das vor der Covid-Pandemie galt.

Das neue Gesetz hat der Bundestag in der letzten Woche bereits beschlossen. Nun fehlt noch die Zustimmung des Bundesrats.