EC Karte in der Hand
Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Neue Gesetze im Juli 2023: Rentenerhöhung, Pflegebeitrag, Bürgergeld

Die neuen Gesetze zum 1. Juli 2023 werden alle Bürger im Geldbeutel spüren. Denn die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung steigt. Rentner werden dies weniger stark bemerken, denn zu den Änderungen im Juli zählt auch die Rentenanpassung. Außerdem ergeben sich Neuerungen beim Bürgergeld und bei der Girocard, auch als EC-Karte bekannt.

Bank & Sparkasse: Maestro-Karten werden abgeschafft

Die meisten Verbraucher dürften in den letzten Wochen neue Girokarten (bei den meisten immer noch besser bekannt als EC-Karte) erhalten haben, denn das Maestro-Zahlungsverfahren wird ab Juli eingestellt.

Maestro ist eine Zahlungsfunktion, die Mastercard vor etwa 30 Jahren eingeführt. Sie macht es möglich, dass Kunden mit ihren Girokarten auch außerhalb von Deutschland bargeldlos bezahlen und Geld abheben können. Eine Girokarte ohne eine solche Zusatzfunktion kann ausschließlich in Deutschland verwendet werden.
Inzwischen kaufen aber immer mehr Verbraucher online ein und nutzen digitale Technologie zum Bezahlen – und dies im In- und Ausland.

Das neue Verfahren Debit Mastercard hat einen größeren Funktionsumfang und wird den Erwartungen der Kunden gerecht. Aus diesem Grund stellt Mastercard zusammen mit den Banken und Sparkassen das Zahlungsverfahren schrittweise um: Maestro-Karten werden aus dem Verkehr gezogen – Girokarten mit Debit-Funktion ersetzen sie.

Wer keine neue Karte erhalten hat, braucht dennoch nichts zu tun: Solange die Girokarte gültig ist, funktioniert auch die Zahlung. Maestro wird noch bis 2027 aktiv sein.

Änderungen ab Juli 2023: Erstmals gleich hoher Rentenwert in Ost und West

Rund 21 Millionen Rentner und Rentnerinnen in Deutschland werden ab 1. Juli 2023 mehr Geld auf dem Konto haben. Wie viel mehr, das hängt von ihrer jetzigen Rente und ihrem Wohnort ab.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte diese Rentenerhöhung bereits im März dieses Jahres angekündigt. Demnach steigt die Rente im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent.

Damit einher geht eine Anpassung des Rentenwertes. Dieser wird im Juli in allen Bundesländern auf 37,60 Euro angehoben. Bisher lag der Rentenwert in den alten Bundesländern bei 36,02 Euro. In den neuen Bundesländern galt hingegen ein Wert von 35,52 Euro. Der einheitliche Rentenwert kommt sogar früher als geplant. Vorgesehen war diese Änderung per Gesetz für den 1. Juli 2024.

Anpassungen beim Bürgergeld: Neue Freigrenzen ab 1. Juli 2023

Vor einem halben Jahr hat das Bürgergeld das ungeliebte Hartz IV ersetzt. Nach sechs Monaten stehen weitere Anpassungen auf dem Programm. Dabei geht es unter anderem um Freibeträge für Bürgergeldempfänger, die erwerbstätig sind. Diese werden zum 1. Juli 2023 angehoben. Wer ein monatliches Einkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro erarbeitet, darf ab dem nächsten Monat 30 Prozent behalten. Bisher lag die Freibetragsgrenze bei 20 Prozent.

Auch Bürgergeldempfänger bis 25 Jahre profitieren von den Anpassungen. Sie dürfen von ihrem Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs, aus einer beruflichen Ausbildung beziehungsweise aus dem Freiwilligen Sozialen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst einen Anteil anrechnungsfrei behalten, der der Minijob-Grenze entspricht. Diese liegt aktuell bei 520 Euro.

Neu beim Bürgergeld sind ab 1. Juli außerdem ein Weiterbildungsgeld, ein Bürgergeld-Bonus sowie der Kooperationsplan, der nun die Eingliederungsvereinbarung ablöst.

Zusätzlich wird das Mutterschaftsgeld ab Juli 2023 nicht mehr als Einkommen angerechnet.

Neue Gesetze ab dem 1. Juli 2023: Pflegeversicherung wird teurer

Zu den größten Anpassungen im Juli 2023 gehört die Erhöhung des Beitragssatzes der Pflegeversicherung um 0,35 Prozent. Er steigt damit von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent.
Für Kinderlose ab 23 Jahren kommt noch ein Aufschlag hinzu, der ebenfalls steigt – und zwar von 0,35 Prozentpunkte auf 0,6 Prozentpunkte. Personen ohne Kinder zahlen damit einen Pflegeversicherungsbeitrag von insgesamt 4 Prozent (inklusive Arbeitgeberanteil von 1,7 Prozent).

Mit dieser Änderung wird die Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) umgesetzt, der diese Anpassung bereits im März ankündigte.

Es geht dabei nicht nur darum, dass Verbraucher mehr zahlen müssen. Kinderreiche Familien werden beim Pflegebeitrag in Zukunft entlastet. Das bedeutet, dass Eltern einen reduzierten Beitrag für die Pflegeversicherung zahlen müssen. Die Staffelung erfolgt abhängig von der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren. Bei drei Kindern verringert sich der Arbeitnehmeranteil der Pflegeversicherung bei Eltern von 1,7 Prozent auf 1,2 Prozent. Mit dieser Maßnahme setzt der Gesundheitsminister eine Bestimmung des Bundesverfassungsgerichts um.

Neue Gesetze und Änderungen: Was ändert sich noch ab 1. Juli 2023?

Die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen werden regelmäßig angepasst. Ab Juli 2023 gelten neue Freigrenzen. So wird der Grundfreibetrag von 1.330 Euro erhöht auf 1.402 Euro.

Ab Juli 2023 wird außerdem das E-Rezept flächendeckend in Deutschland eingeführt. Damit können Verbraucher einfach mit ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke ein Rezept einlösen. Wahlweise können sie das elektronische Rezept auch über eine E-Rezept-App oder einen Papierausdruck mit dem Rezeptcode an die Apotheke übermitteln. Im Juli geht es los, bis Januar 2024 soll das E-Rezept Pflicht sein.