Senioren sitzen im Kreis
Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Pflegereform: Wie kommt Lauterbachs Gesetzesentwurf an?

Bereits im Februar kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die wichtigsten Änderungen seiner Pflegereform an: höhere Beiträge, aber auch bessere Pflegeleistungen. Doch nicht alle sind von seinen Plänen begeistert. Vor allem Sozialverbände und Krankenkassen finden, die Reform geht nicht weit genug.

  • Am 5. April 2023 verabschiedete das Bundeskabinett das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) – kurz die Pflegereform.
  • Einige Sozialverbände kritisieren, dass die Maßnahmen langfristig keine finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung möglich machen.
  • Ein großer Kritikpunkt sind die fehlenden Bundeszuschüsse, die im Koalitionsvertrag bereits vereinbart sind.

Stetig steigende Kosten und immer mehr pflegebedürftige Menschen sind nur zwei Herausforderungen, mit denen sich die Pflegeversicherung konfrontiert sieht. An einigen Stellen soll die Pflegereform von Gesundheitsminister Lauterbach Verbesserungen bringen.

Am 5. April 2023 hat das Bundeskabinett die Pflegereform beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung vor, die Familien und vor allem kinderlose Beitragszahler betrifft. Auf der anderen Seite stellt die Pflegereform bessere Leistungen in Aussicht. So soll beispielsweise das Pflegegeld für die häusliche Pflege ab Januar 2024 um fünf Prozent steigen. Und auch die Leistungszuschläge für die Pflege im Heim sollen angehoben werden. Dieses Geld erhalten die Pflegeheime von der Pflegeversicherung. Dadurch sinkt der Eigenanteil, den Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen müssen.

Für seinen Entwurf musste Lauterbach einiges an Kritik einstecken. Gesetzliche Krankenkassen sowie eine Reihe von Sozialverbänden kritisieren, dass die geplanten Reformen nicht weit genug gehen.

Krankenkassen finden, die Pflegereform greift zu kurz

Nach Ansicht der Krankenkassen nimmt das jetzt vorliegende Pflegegesetz den Reformbedarf der Pflegeversicherung nur ansatzweise auf.

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, weist im Pressestatement zur Verabschiedung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes auch auf die jährlichen Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen hin, die die Pflegeversicherung für den Bund zahlt, wie etwa die Sozialversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige.
Würden diese Summen durch einen verlässlichen Bundeszuschuss gegenfinanziert, könnten einige Finanzlücken der Pflegeversicherung gestopft werden, und zwar ohne Beitragserhöhung.

SoVD: Pflegereform ist keine langfristige Lösung

Ähnlich kritisch bewertet der Sozialverband Deutschland (SoVD) Lauterbachs Pläne zur Reform der Pflegeversicherung. Eine dauerhafte Finanzierung der Pflegeleistungen werde mit den Gesetzesänderungen nicht erreicht.

„Das Gesetz bringt vor allem eine saftige Beitragssatzanhebung und vermeidet die nötigen, kostenentlastenden Maßnahmen aus Steuermitteln, wie sie auch längst von der Ampel vereinbart waren.“, erklärt Michaela Engelmeier, SoVD-Vorstandsvorsitzende, den Standpunkt des Verbandes.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hält wiederum die Erhöhung des Pflegegeldes um fünf Prozent für unzureichend, um die Kostenexplosion auszugleichen. Innerhalb der letzten fünf Jahre sind die Kosten, die Pflegeheimbewohner tragen müssen, um 40 Prozent gestiegen. Vorstand Eugen Brysch fordert außerdem, dass Pflegebedürftige einen festen Eigenanteil zahlen sollten. Den Rest müsse die Pflegeversicherung übernehmen.

Grüne wollen auf Nachbesserungen drängen

Die Koalitionspartner in der Ampel erkennen an, dass der Gesetzesentwurf die Lage für Pflegebedürftige und Pflegepersonal verbessert. Dennoch sehen sie auch, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten finanziellen Mittel nicht bereitgestellt werden.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Klein-Schmeink und Kordula Schulz-Asche aus dem Gesundheitsausschuss sehen hier Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in der Pflicht. Sie vermissen zudem Maßnahmen zur einfacheren Beantragung von Entlastungsleistungen und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Ihr erklärtes Ziel ist es, in diesen Punkten noch Nachbesserungen einzufordern.

Diese Möglichkeit gibt es, weil das Bundeskabinett erst eine Etappe ist, die der Gesetzesentwurf zur Reform der Pflegeversicherung nun gemeistert hat. Jetzt muss auch der Bundestag die Pflegereform absegnen.