Familienvater rechnet mit Taschenrechner nach
Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Riester-Rente: Diese To-Dos stehen für Versicherte bis zum 31.12. an

Wer kennt das nicht: einmal abgeschlossen, verschwindet die Versicherung im Ordner und wird vergessen. Das kann sich bei der Riester-Rente rächen. Doch ohne Antrag gibt es keine Zulagen. Also heißt es für alle, die ihren Riester-Vertrag aktiv besparen: Zulagen beantragen und somit bares Geld sichern. Bis Ende des Jahres ist dafür noch Zeit.

  • Bis Ende des Jahres haben Riester-Sparer noch Zeit, um sich die Förderungen für 2021 für ihren Riester-Vertrag zu sichern.
  • Wenn sich das Einkommen geändert hat, ist es Zeit, die Sparrate anzupassen, um die volle Zulage zu erhalten.
  • Ob alle Zulagen richtig erfasst sind, sehen Verbraucher in der jährlichen Mitteilung über die Guthabenhöhe.

Die Riester-Rente hat zwar nicht den besten Ruf. Das sollte Riester-Sparer aber nicht davon abhalten, sich die Vorteile der staatlich geförderten Altersvorsorge zu sichern. Die Rede ist von den Grund- und Kinderzulagen. Diese erhalten Sparer jedoch nicht automatisch. Sie müssen die Auszahlung beantragen. Die gute Nachricht ist, dass dies für einen Zeitraum von zwei Jahren rückwirkend möglich ist. Bis zum 31. Dezember 2023 haben Riester-Sparer noch Zeit, um die Zulagen für 2021 anzufordern.

Wenn sie schon einmal den Vertrag vor sich haben, lassen sich die Voraussetzungen für den Zulagenanspruch für 2023 gleich in die Wege leiten.

Riester-Zulagen beantragen als Dauerauftrag

Um diese Antrags-Prozedur nicht jedes Jahr wieder vor sich zu haben, können Versicherte einen sogenannten Dauerzulageantrag ausfüllen. Dieses Dokument berechtigt den Riester-Renten-Anbieter, jährlich bei der Zulagenstelle die entsprechenden Anträge im Namen des Versicherten zu stellen. Eine stetige Prüfung, ob alle Angaben noch aktuell sind, ist dennoch empfehlenswert.

Veränderung beim Einkommen? – Sparrate anpassen

Um die Riester-Zulagen in voller Höhe zu erhalten, müssen Versicherte vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in den Vertrag einzahlen. Achtung: Die Zulagen aus dem Riester-Vertrag zählen zu dieser Summe dazu. Das wären:

  • 175 Euro Grundzulage
  • 300 Euro pro Kind (geboren ab 2008)
  • 185 Euro pro Kind (geboren vor 2008)

Beispiel: Wer 2022 39.000 Euro verdient hat, sollte 2023 1.560 Euro in den Riester-Vertrag einzahlen.

Kinderlose Sparer zahlen aus eigenen Mittel 1.385 Euro ein, weil die 175 Euro Grundzulage hinzukommen.

Bei einem Versicherten mit einem zehnjährigen Kind verringert sich der Sparanteil, der 2023 fällig ist, auf 1.085 Euro. Denn er erhält neben der Grundzulage noch die Förderung für ein Kind, also insgesamt 485 Euro – vorausgesetzt der Antrag dafür wird gestellt.

Kam im Jahr 2023 eine Lohnerhöhung auf 40.500 Euro Jahresbrutto, so müssen im nächsten Jahr insgesamt 1.620 Euro in den Riester-Vertrag fließen (inklusive Zulagen), um die volle Förderung zu erhalten.

  • Hinweis: Verbraucher, die aufgrund von Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Krankheit weniger Einkommen bezogen haben, verringern ihre Sparrate für das kommende Jahr entsprechend. Die Kinderzulage fällt weg, wenn Sparer kein Kindergeld mehr beziehen.

Weitere To Dos, um Riester-Vorteile zu sichern

Eine genaue Prüfung der jährlichen Mitteilung zur Höhe des Guthabens ist empfehlenswert. Dieses Dokument schickt der Riester-Anbieter per Post zu. Sollten Zulagen fehlen oder zu niedrig sein, können Versicherte innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Schreibens einen Antrag auf Festsetzung der Zulage stellen.

Übrigens: Bis zu einer Höhe von 2.100 Euro lassen sich die Aufwendungen für den Riester-Vertrag von der Steuer absetzen. Auch diesen Vorteil sollten Verbraucher nutzen.