Arzt im Gespräch mit Patient
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Rückkehr der telefonischen Krankschreibung: Das gilt nun für Patienten

Einst war sie als Notlösung gedacht, um die Wartezimmer bei den Ärzten während der Corona-Pandemie zu entlasten. Nun kommt die telefonische Krankschreibung wieder. Seit dem 7. Dezember müssen Erkrankte nicht mehr zwingend die Praxis ihres Arztes für eine Krankschreibung aufsuchen. Im Vergleich zur alten Regelung gibt es einige Änderungen.

  • Bei leichten Erkrankungen können sich Patienten seit heute wieder über das Telefon krankschreiben lassen.
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist maximal fünf Tage gültig. Der Patient muss zudem der Praxis bekannt sein.
  • Hausärzte begrüßen die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung.

Gerade in der Winterzeit sind die Wartezimmer bei den Hausärzten voll. Patienten müssen nicht selten lange mit schniefenden und hustenden Menschen um sie herum auf den Termin beim Arzt warten. Während der Corona-Pandemie half die telefonische Krankschreibung, die Arztpraxen zu entlasten und die Infektionsgefahr zu reduzieren. Doch die Sonderregelung lief im April aus.

Jetzt feiert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung via Telefon ihre Rückkehr. Eine entsprechende Anpassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie wurde heute vom Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) beschlossen. Sie gilt ab sofort.

Voraussetzungen für die telefonische Krankschreibung

„Arztpraxen und Versicherte haben während der Corona-Pandemie die befristete Ausnahmeregelung für eine telefonische Krankschreibung als große Entlastung empfunden“, teilt Dr. Monika Lelgemann G-BA mit.

Patienten können nun bei leichten Erkrankungen in ihrer Praxis anrufen und danach auf den Rückruf ihres Arztes warten, der die telefonische Anamnese durchführt. Die erkrankte Person muss dabei der Arztpraxis bekannt sein.

Darüber hinaus darf die telefonische Krankschreibung nur dann ausgestellt werden, wenn keine Videosprechstunde möglich, etwa weil der Arzt diese nicht anbietet oder der Patient selbst dazu nicht in der Lage ist.

Hausärzte versorgen die Patienten „seit vielen Jahren, kennen ihre Krankheitsgeschichte und können daher in der Regel sehr gut einschätzen, wann ein persönlicher Termin notwendig ist, um beispielsweise eine schwerwiegende Erkrankung auszuschließen oder die Medikation anzupassen. Gleichzeitig führt diese persönliche Beziehung dazu, dass das Missbrauchsrisiko, das insbesondere von Arbeitgeberseite immer wieder angeführt wird, gering ist“, erläutert Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands.

Telefonisch maximal fünf Tage krankgeschrieben

Im Vergleich zur alten Regelung deckt die neue telefonische Krankschreibung nicht nur leichte Atemwegserkrankungen ab, sondern alle Krankheitsbilder mit absehbar nicht schwerem Verlauf. „Für den G-BA steht im Vordergrund, dass die medizinische Sorgfalt bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit immer gewährleistet ist“, betont Lelgemann. Daher ist die Bescheinigung nur noch maximal fünf Tage gültig.

Der kürzere Zeitraum im Vergleich zur Videosprechstunde ergibt sich daraus, dass die Untersuchung via Telesprechstunde tiefergehend ist als am Telefon. Dort steht dem Arzt nur die Stimme als Indiz für die Erkrankung zur Verfügung. Die Schwere einer Krankheit lässt sich so nur begrenzt abschätzen.

Hält die Erkrankung länger an, müssen Patienten für die Folgebescheinigung zum Arzt gehen.

Digitale Krankschreibung unterstützt kontaktlosen Prozess

Die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung kommt früher als gedacht. Sie war ursprünglich für Januar 2024 angesetzt. Angesichts steigender Corona-Zahlen kommt die Rückkehr allerdings zur rechten Zeit. Da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit Januar digitalisiert ist, muss sie noch nicht einmal zwingend beim Arzt abgeholt. Dieser zeigt die Krankmeldung direkt bei der Krankenkasse an, wo sie wiederum der Arbeitgeber elektronisch abruft.