Familienvater rechnet mit Taschenrechner nach
Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Sozialversicherungen: Was ändert sich 2023 auf dem Lohnzettel?

Jeder Jahreswechsel bringt einige Veränderungen mit sich. Einige zeigen sich in der monatlichen Abrechnung auf dem Lohnzettel. Die Beiträge zur Sozialversicherung steigen beispielsweise an. Welche Änderungen gibt es und welche stehen schon in den Startlöchern? Eine Übersicht zeigt die aktuellen Beitragssätze.

  • Ab 1. Januar 2023 endet die befristete Senkung der Arbeitslosenversicherung.
  • Bei der Pflegeversicherung stehen Beitragsanpassungen 2023 an, um einem Urteil des Bundesgerichtshofs gerecht zu werden.
  • Der Gesamtbeitrag für die Sozialversicherungen erhöht sich dadurch auf mehr als 40 Prozent des Bruttoeinkommens.

Wer von einer Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge redet, also von Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung und Co. – der kommt nicht um das Thema Sozialgarantie herum. Für 2021 hatte die Große Koalition noch eine Sozialgarantie beschlossen und sich damit das Ziel gesetzt, dass der Gesamtbeitrag der Sozialversicherungen stabil bei maximal 40 Prozent feststehen sollte.
Notwendige Mehrausgaben für Gesundheit und Pflege, die aufgrund der Corona-Pandemie aufgekommen sind, sollten aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden.
2023 steigen die Beitragssätze für die Sozialversicherungen jedoch auf 40,45 Prozent an, inklusive Arbeitgeberanteil und Krankenkassen-Zusatzbeitrag.

Ab Januar 2023: Arbeitslosenversicherung geht wieder hoch auf 2,6 Prozent

2,6 Prozent ist der übliche Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung, wie er in § 341 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt ist. Weil die Bundesagentur für Arbeit hohe Rücklagen aufgebaut hatte, wurde der Beitragssatz ab 1. Januar 2020 befristet auf 2,4 Prozent herabgesetzt. Die Verordnung lief am 31.12.2022 aus.
Ab 1. Januar 2023 steigt der Beitragssatz damit wieder um 0,2 Prozentpunkte auf die gesetzlich vorgeschriebenen 2,6 Prozent an.

Bisher keine Änderungen bei der Pflegeversicherung 2023

Der Beitrag für die Pflegeversicherung bleibt 2023 stabil bei 3,05 Prozent für Versicherte mit Kind. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte, sodass jeder 1,525 Prozent zahlt. Nur das Bundesland Sachsen bildet eine Ausnahme. Dort zahlt der Arbeitnehmer 2,025 Prozent und der Arbeitgeber nur 1,025 Prozent. Grund ist der Buß- und Bettag, der in Sachsen ein Feiertag ist.

Für Kinderlose ab 23 Jahren kommt noch ein Zuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,35 Prozentpunkten hinzu. Diesen trägt der Arbeitnehmer jedoch allein.

Bisher bleiben die Beitragsregelungen also beim Alten. Experten erwarten jedoch für 2023 eine Änderung für die Pflegeversicherungsbeiträge. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in einem Urteil vom April 2022 entschieden, dass die Anzahl der Kinder stärker bei der Berechnung berücksichtigt werden müsse. Die Frist für diese Gesetzesanpassung läuft zum 31. Juli 2023 aus (AZ 1 BvL 3/18 und weitere).

Was gibt es Neues bei Krankenversicherung und Rentenversicherung?

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt auch 2023 stabil bei 14,6 Prozent. Nur der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde von 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent angehoben.

Dieser ist jedoch für die Kassen nicht bindend. Die meisten Versicherer haben zwar ihren individuellen Zusatzbeitrag ab 2023 erhöht. Doch nicht jeder Anbieter veranschlagt die gesetzlich empfohlenen 1,6 Prozent. Viele liegen mit ihren Zusatzbeiträgen unter dieser Vorgabe und/oder haben ihren Beitragssatz unverändert gelassen.

Kostenbewusste Verbraucher können durch einen Kostenvergleich und durch einen Kassenwechsel Geld sparen.

Keine Änderung gab es beim Beitragssatz für die Rentenversicherung. Dieser liegt weiterhin bei 18,6 Prozent – unverändert seit 2018.

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2023 insgesamt?

Daraus ergeben sich folgende Beitragssätze für die Sozialversicherungen 2023:

SozialversicherungGesamtbeitragssatzAnteil für Arbeitnehmer
Arbeitslosenversicherung2,6 Prozent1,3 Prozent
Pflegeversicherung3,05 Prozent1,525 Prozent*
Krankenversicherung (allgemeiner Beitrag)14,6 Prozent7,3 Prozent
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (Krankenversicherung)1,6 Prozent0,8 Prozent
Gesetzliche Rentenversicherung18,6 Prozent9,3 Prozent
40,45 Prozent20,225 Prozent
Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose0,35 Prozent0,35 Prozent
40,8 Prozent20,575 Prozent

*Außer Sachsen

Rechnet man mit dem gesetzlich bestimmten, durchschnittlichen Krankenkassenzusatzbeitrag, ist die 40-Prozent-Marke beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag bereits überschritten. Bei dieser Rechnung gehört der Pflegeversicherungszuschlag, den Kinderlose zahlen müssen, noch nicht einmal dazu.

Viel Spielraum für Anpassungen oder Erhöhungen von Beiträgen ist nun nicht drin, wenn die 40-Prozent-Grenze der Sozialgarantie eingehalten werden soll. Und Änderungen stehen an. Neben der schon erwähnten Pflegeversicherung werden auch in der Rentenversicherung Forderungen nach einer Beitragserhöhung laut. Denn es drohen hohe Ausgaben, wenn immer mehr Menschen der geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen.

Allein mit Zuschüssen aus Bundesmitteln werden die vielen Lücken in der Sozialversicherung nicht zu füllen sein.
Ob die 40-Prozent-Grenze bei den Sozialversicherungsbeiträgen weiterhin einzuhalten ist, bleibt daher fraglich. Das Handelsblatt beruft sich auf ein früheres Interview mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vom Mai 2021, in dem dieser bereits zu erkennen gab, dass er diese Begrenzung der Sozialabgaben für wichtig hält, sie aber auch nicht um jeden Preis garantieren will.

Damit könnten Debatten und schließlich weitere Beitragserhöhungen im Bereich der Sozialversicherungen zumindest nicht ausgeschlossen werden. Und der Druck, Reformen umzusetzen, wird entsprechend hoch werden.