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Jenny Gebel

Online-Redakteurin

Versicherungspflichtgrenze 2024 steigt: Wechsel in die PKV erschwert

Ein Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium deutet an, dass die Versicherungspflichtgrenze 2024 deutlich steigen wird. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie noch mehr verdienen müssen, um aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Gleichzeitig werden die Krankenkassen für Gutverdiener teurer.

  • Die Bundesregierung plant eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze ab 2024 von derzeit 66.600 Euro auf 69.300 Euro.
  • Auch die Beitragsbemessungsgrenzen für Krankenversicherung und Rentenversicherung werden 2024 voraussichtlich angehoben.
  • Das bedeutet höhere Kosten für Gutverdienende sowie höhere Einnahmen für die Sozialversicherungen.

 

Die Versicherungspflichtgrenze, auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bekannt, markiert das Einkommen, ab dem gutverdienende Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln dürfen.

Laut einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums, der dem Online-Portal „The Pioneer“ vorliegt, plant die Regierung, die Versicherungspflichtgrenze 2024 anzuheben. Aktuell liegt sie bei einem Jahresbruttoeinkommen von 66.600 Euro beziehungsweise bei 5.550 Euro Monatsbrutto. Ab dem nächsten Jahr muss ein Arbeitnehmer, der in die PKV wechseln will, ein Jahreseinkommen von 69.300 Euro vorweisen.

Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich damit voraussichtlich um 2.700 Euro. Das setzt einen monatlichen Bruttoverdienst von 5.775 Euro voraus, also 225 Euro mehr als bisher.

Tipp: Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, verschafft sich am besten zuerst einen Überblick über aktuelle PKV-Testsieger.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze 2024: Gutverdiener werden zur Kasse gebeten

Die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze ist noch nicht alles. Auch andere Größen der Sozialversicherung steigen an.

So soll die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Kranken- und Pflegeversicherung dem Regierungsentwurf zufolge 2024 nach oben klettern: von derzeit 4.987,50 Euro auf voraussichtlich 5.175 Euro. Sie markiert das maximale Einkommen, das die gesetzlichen Krankenversicherer zur Berechnung des Beitrags heranziehen. Gutverdienende, die mehr als 4.987,50 Euro verdienen, müssen sich daher auf höhere Krankenkassenbeiträge einstellen.

Die folgende Übersicht zeigt, mit welchem Kostenanstieg zu rechnen ist:

20232024
Beitragsbemessungsgrenze4.987,50 Euro(voraussichtlich) 5.175 Euro
Maximaler Beitrag zur Krankenkasse (bei einem Beitragssatz von 16,2 Prozent)807,96  Euro838,35 Euro
Maximale KV-Kosten für Arbeitnehmer (8,1 Prozent)403,99 Euro419,18 Euro
Maximale Pflegeversicherungskosten für Arbeitnehmer (für Kinderlose)114,71 Euro119,03 Euro

Gutverdienende Arbeitnehmer werden etwa 15 Euro mehr pro Monat für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Zusammen mit dem höheren Beitrag für die Pflegeversicherung summieren sich die Mehrkosten auf rund 230 Euro pro Jahr.

Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen ohne Arbeitgeberanteil rechnen. Für sie steigen die Kosten von 807,96 Euro auf 838,35 Euro. Das bedeutet eine Kostenerhöhung von mehr als 360 Euro im Jahr.

Weitere Anpassungen in der Sozialversicherung ab 2024

Nicht zuletzt plant das Bundesarbeitsministerium eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für die alten Bundesländer soll diese von aktuell 7.300 Euro auf 7.550 Euro pro Monat steigen. Für Ostdeutschland erhöht sich die Grenze von 7.100 Euro auf monatlich 7.450 Euro.

Das hat zur Folge, dass nicht nur der Rentenbeitrag für Gutverdiener steigt, sondern sich auch die Lohnnebenkosten erhöhen. Arbeitgeber werden von diesen Aussichten nicht begeistert sein.

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich mit Blick auf die Lohnentwicklung des vergangenen Jahres angepasst. Laut „The Pioneer“ wurde für die Berechnung mit einem Lohnplus von 4,13 Prozent in 2022 kalkuliert.

Der Verordnungsentwurf ist noch nicht offiziell. Erst im Oktober wird das Bundeskabinett darüber entscheiden. Erfahrungsgemäß kommt es jedoch zu keiner Änderung.