
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung Wie sich Privatversicherte gesetzlich versichern.
Wie funktioniert die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet mit ihrem Leistungsplus zwar einen großen Vorteil gegenüber der gesetzlichen Absicherung. Doch wenn der Versicherungsschutz nicht mehr zum eigenen Leben passt, fragen sich Privatversicherte häufig, wie sie in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren können. Ihnen stehen dann sechs Wege offen.
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Immer gut zu wissen
Rückkehr in die GKV für Selbstständige: Selbstständigkeit aufgeben
Wer als Selbstständiger oder Freiberufler tätig ist, kann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, indem er sich eine Festanstellung sucht. Die selbstständige Arbeit kann er dabei nebenberuflich weiterführen.
Wichtig ist, dass das Einkommen im neuen Beruf mindestens 520 Euro pro Monat beträgt. Zudem darf es zum Einstieg die sogenannte Versicherungspflichtgrenze nicht überschreiten. Diese liegt 2023 bei 66.60 Euro im Jahr und ist auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bekannt.

Rückkehr in der GKV für Arbeitnehmer: Einkommen verringern
Angestellte, die sich privat krankenversichert haben, können in die GKV wechseln, wenn sie weniger verdienen. Ihr Einkommen muss unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Sie werden dann automatisch versicherungspflichtig, also müssen sich gesetzlich krankenversichern, und können sich eine passende gesetzliche Kasse aussuchen.
Um den Verdienst zu senken, gibt es mehrere Optionen:
Für Angestellte ab 55 Jahren bringt die Reduzierung des Einkommens unter die Versicherungspflichtgrenze nichts. Sie bleiben privat versichert.
Für Arbeitnehmer, die deutlich über dieser Grenze verdienen, könnte das temporär reduzierte Gehalt zudem ein zu großer Einschnitt sein. Hier empfiehlt es sich, stattdessen über einen Tarifwechsel beim PKV-Versicherer nachzudenken.
Tipp:
Ist das Einkommen ohnehin nah an der Versicherungspflichtgrenze, kann sich Geduld auszahlen. Denn sie wird jährlich angepasst, wobei sie zuletzt stetig gestiegen ist. Mit dem nächsten Jahreswechsel könnte es daher sein, dass Arbeitnehmer automatisch unter die Grenze fallen und somit zurück in die gesetzliche Versicherung müssen.
Fristlose Kündigung der PKV möglich
Wer weniger verdient, als er für die PKV müsste, kann seinem privaten Krankenversicherer mit der schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers über die Einkommenshöhe fristlos kündigen. So ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung unkompliziert möglich.
Arbeitslos melden und zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln
Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat und sich arbeitslos meldet, wird automatisch versicherungspflichtig – muss sich also gesetzlich krankenversichern. Wichtig für Selbstständige: Sie haben nicht generell Anspruch auf das ALG I, sondern müssen sich diesen erst verdienen, etwa indem sie freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Achtung:
Personen im Alter von 55 Jahren und älter bleibt diese Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV verwehrt.
Ins Ausland wechseln und dort pflichtversichern
Wer dauerhaft ins europäische Ausland umzieht, kann sich dort krankenversichern. Bei der Rückkehr nach Deutschland nach mindestens zwölf Monaten ist dann der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Entscheidend ist, dass in dem Land eine Pflichtversicherung gilt.
Zu diesen Staaten zählen:
- Schweden
- Schweiz
- Niederlande
Aktuelles zur Krankenversicherung
In die kostenlose Familienversicherung des Partners wechseln
Sind Privatversicherte verheiratet oder verpartnert und ist ihr Partner Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, können sie in die kostenlose Familienversicherung der GKV wechseln. Voraussetzung ist jedoch, dass nur noch ein Verdienst auf Minijob-Niveau erlaubt ist.
Diese Option ist die einzige, die auch Personen ab 55 Jahren offen steht.
Nachteile des Wechsels bedenken
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Privatpatienten aus der PKV herauswollen. Die Versicherung ist zu teuer geworden, bei Selbstständigen hat sich der Verdienst nicht wie erhofft entwickelt oder die private Krankenversicherung passt einfach nicht mehr zur Lebenslage, etwa weil nun Kinder da sind, die eigenständig versichert werden müssen. Der Wechsel in die GKV sollte dennoch gut abgewägt werden, denn es gibt einen großen Nachteil.
Wechseln Personen erst zu einem späten Zeitpunkt in ihrem Leben von der PKV in die GKV, können sie sich im Alter nur in der Krankenversicherung für Rentner (KVdR) pflichtversichern, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren (sogenannte 9/10-Regelung).
Sind die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung erfüllt, wird die Hälfte des Krankenkassenbeitrags von der Rentenkasse übernommen. Sind sie es nicht, müssen sich Senioren freiwillig krankenversichern und den kompletten Beitrag zahlen.
Dieser wird zudem nicht nur auf Grundlage der gesetzlichen und betrieblichen Rente sowie des Arbeitseinkommens bemessen. Es werden auch andere Einkommen, etwa aus einer privaten Rentenversicherung oder Mieteinnahmen, herangezogen. Freiwillig Versicherte können allerdings bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss für ihre Krankenversicherung beantragen.
Tipp:
Wer nicht wechseln will oder kann, hat jederzeit das Recht auf einen Tarifwechsel bei seinem Anbieter. Hier zahlt sich die Hilfe durch einen Versicherungsexperten aus. Denn er hat den Überblick über die angebotenen PKV-Tarife und unterstützt beim Wechsel.