Altersvorsorgezulage
Förderung nutzen und fürs Alter absichern
- Hohe staatliche Förderung bei der Riester Rente
- Zulagen vom Arbeitgeber bei der Betriebsrente
- Garantierte lebenslange Auszahlung
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Altersvorsorgezulage: Förderung nutzen und für das Alter absichern
Wenn Sie sich für eine Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge entscheiden, können Sie von einer umfassenden Förderung profitieren. Die Riester-Rente bietet Ihnen hohe staatliche Zuschüsse. Bei der betrieblichen Altersvorsorge können Sie eine regelmäßige Altersvorsorgezulage von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Beide Vorsorgeformen zahlen Ihnen eine garantiert lebenslange monatliche Rente. Beide Vorsorgeformen zahlen Ihnen eine garantiert lebenslange monatliche Rente.
Welche Altersvorsorgezulage bietet die Riester-Rente?
Sie können jährlich einen Grundzuschuss von 154 Euro und einen Kinderzuschuss von 185 Euro (300 Euro für ab 2008 Geborene) bekommen. Junge Riester-Sparer können im ersten Beitragsjahr zusätzlich 200 Euro erhalten. Bedingung ist, dass Sie zu Beginn des Jahres noch nicht 25 Jahre alt waren. Möchten Sie die vollen Zulagen bekommen, müssen Sie vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlen, mindestens aber 60 Euro pro Jahr.
Riester-Rente – Rechenbeispiel
Herr W. ist verheiratet und hat zwei Kinder. Pro Jahr verdient er 36.000 Euro und zahlt vier Prozent seines Gehalts (1440 Euro) in seine Riester-Rente ein. Der Staat gibt jährlich 154 Euro Grundzulage und 185 Euro pro Kind hinzu. Daraus ergibt sich eine Altersvorsorgezulage von 524 Euro.
Altersvorsorgezulage bei der Betriebsrente
Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Bruttolohns in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt. Dadurch können sich für Sie umfangreiche Steuervorteile ergeben. Ihr Arbeitgeber kann sich finanziell an Ihrer Altersvorsorge beteiligen.
Betriebliche Altersvorsorge – Rechenbeispiel
Frau M. (Bremen, Lohnsteuerklasse I, Bruttojahresgehalt 36.000 Euro) möchte, dass 200 Euro monatlich eingezahlt werden. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit 100 Euro. Es ergeben sich dann folgende Werte:
• Eigenbeitrag der Arbeitnehmerin: 50,64 Euro
• Arbeitgeberanteil: 100 Euro
• Staatliche Förderung (Einsparung von Sozialbeiträgen und Steuerersparnis): 49,36 Euro
Redaktions-Tipp
Erkundigen Sie sich, ob Sie Anspruch auf eine Riester-Förderung haben und ob Ihr Arbeitgeber eine Altersvorsorgezulage zur Betriebsrente anbietet. Wenn Ihr Ehepartner ein Anrecht auf Riester-Zulagen hat, dann sind Sie ebenfalls zulagenberechtigt.
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