Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, sichert sich für den Ruhestand monatliche Rentenzahlungen vom Staat. In der Rentenauskunft können Versicherte nachlesen, wie hoch ihre spätere Altersrente sein wird. Aber Achtung: Von der Bruttorente gehen in vielen Fällen Steuern und Sozialabgaben ab.
Jetzt vorsorgenAlle Abzüge im Überblick Was wird von der Rente abgezogen? Wichtiges zu Brutto- und Nettorente
Rentenabzüge verstehen
Brutto- und Nettorente – Mit diesen Abzügen ist zu rechnen
Die Höhe der Altersrente ist von vielen Faktoren abhängig. Höhe der Beitragszahlungen, Anzahl der Beitragsjahre und der Zeitpunkt des Rentenbeginns sind nur einige von ihnen. Rentnerinnen und Rentner, die sich bereits im Ruhestand befinden, bekommen aber nicht die Rente, die sie auf ihrem Rentenbescheid sehen, sondern einen Nettobetrag, der alle Abzüge berücksichtigt.
Nachfolgend geht es um die Frage: Was wird von der Rente abgezogen? Wir geben einfache Antworten und zeigen dir, wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt. Mit welchen Abzügen müssen Rentner rechnen und wie hoch sind sie?
Vier Fakten zum Rentenabzug
- Von der gesetzlichen Altersrente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Wie hoch diese Abzüge sind, hängt von individuellen Lebensverhältnissen, der Krankenversicherung und dem Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
- Ein Teil der Rente muss in vielen Fällen versteuert werden. Manche Rentnerinnen und Rentner müssen allerdings keine Steuern auf ihre Renteneinkünfte bezahlen.
- Für Beamtenpensionen gelten ähnliche Regelungen wie für die Renten der Deutschen Rentenversicherung.
- Ist die gesetzliche Rente mit oder ohne Abzüge nicht hoch genug, um ein finanziell unabhängiges Leben zu führen, sind private Rentenversicherer die Lösung.
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Was möchtest du zum Thema wissen?
- Sozialabgaben bei der Altersrente
- Steuern bei der Bruttorente
- VBL Rente und die Abzüge
- Rente aufbessern leichtgemacht
Kranken- und Pflegeversicherung
01 Was wird von der Rente abgezogen: Sozialabgaben
Sozialabgaben in Form von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sind fester Bestandteil der Abzüge. Bei der Höhe der Beiträge spielt es eine Rolle, ob die Ruheständler privat oder gesetzlich krankenversichert sind und ob es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung um freiwillige Versicherung oder eine Pflichtversicherung handelt.
Krankenversicherungsbeiträge:
- Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen und liegt bei 14,6 Prozent der Bruttorente. Hinzu kommen je nach Krankenkasse bestimmte Zusatzbeiträge.
- Rentenbezieher und Rentenversicherungsträger zahlen jeweils 7,3 Prozent der Beiträge.
- Pflichtversicherte zahlen die Krankenkassenbeiträge lediglich auf die gesetzliche Rente und die Betriebsrente.
- Auf freiwillig Versicherte kann ein deutlich höherer Betrag zukommen, denn sie müssen für weitere Einnahmearten Beiträge zahlen. Dazu zählen Kapital- und Mieteinkünfte sowie Privat- und Riester-Renten.
- Rentner mit einer privaten Krankenversicherung zahlen einkommensunabhängige Beiträge, sodass es sich lohnt, verschiedene Versicherungstarife zu vergleichen.
Beiträge zur Pflegeversicherung:
- Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt automatisch die gesetzliche Pflegeversicherung.
- Kinderlose zahlen dabei einen Beitragssatz von 4,0 Prozent, während für Menschen mit Kindern sowie für alle, die vor 1940 geboren sind, Beiträge in Höhe von 3,4 Prozent gelten.
- Die Pflegeversicherungsbeiträge zahlen die Rentenbezieher in vollem Umfang.
Die folgenden vereinfachten Rechenbeispiele sollen den Unterschied zwischen Brutto- und Nettorente in der Praxis verdeutlichen:
Bruttorente | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Nettorente |
2.000 Euro | 7,3 Prozent + 0,9 Prozent | 3,4 Prozent | 1.768 Euro |
1.600 Euro | 7,3 Prozent + 1,2 Prozent | 4,0 Prozent | 1.400 Euro |
1.300 Euro | 7,3 Prozent + 1,8 Prozent | 3,4 Prozent | 1.137,50 Euro |
Müssen Rentner Steuern zahlen?
02 Besteuerung der gesetzlichen Rente
Bei der Frage danach, was alles von der Rente abgezogen wird, spielt auch die Rentenbesteuerung eine Rolle. Viele Bezieher von Altersrenten müssen für dieses Einkommen Steuern zahlen. Allerdings nicht alle, denn für Rentner mit geringem Einkommen gibt es keine Steuerpflicht. Doch alles der Reihe nach:
- Liegen die gesamten steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag (10.908 Euro im Jahr 2023), ist eine Steuererklärung Pflicht. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz des Beziehers im Jahr des Renteneintritts.
- Welcher Anteil der Rente steuerpflichtig ist und welcher dem Rentenfreibetrag unterliegt, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Während früher ein weitaus höherer Rentenanteil steuerfrei war, sinken die Freibeträge im Laufe der Zeit immer weiter. Im Jahr 2023 sind voraussichtlich 17,5 Prozent des Renteneinkommens frei von der Steuer. Der Rentenfreibetrag sinkt jährlich um ein Prozent, sodass die Rente ab 2058 zu 100 Prozent versteuert werden muss.
Rente für den öffentlichen Dienst
03 VBL Rente und die Abzüge
Anspruch auf die sogenannte VBL Rente haben Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Für solche Beamtenpensionen gibt es ebenfalls spezielle Regeln rund um Abzüge und Steuern. Hier ein Überblick darüber, was von der VBL Rente abgezogen wird:
Auf die Einkünfte aus der VBL Rente sind ebenfalls Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Rentenbezieher müssen die Kosten für diese Vorsorge alleine tragen.
Alle Einkünfte aus de Pensionen für Beamte unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht.
Wie die VBL Rente genau versteuert wird, kommt unter anderem darauf an, in welchem Umfang die zuvor gezahlten Beiträge sowie Umlagen in der Ansparphase versteuert wurden.
Hilfe von Experten
04 Beraten lassen und individuell vorsorgen
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