Leben ohne zu arbeiten und trotzdem Geld zu haben – für viele ist das ein großer Traum. Und dieser Traum hat einen Namen: “Privatier”. Privatiers haben kein Einkommen, können aber trotzdem ihr Leben finanzieren. Wovon sie allerdings nicht befreit sind, ist die Versicherungspflicht bei einer Krankenversicherung. Welche Möglichkeiten es gibt und wie hoch die Beiträge sind, erfährst du hier.
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Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Krankenversicherung als Privatier: Tarifauswahl, Beiträge, Wechsel
Ein kleiner Überblick
Privatier: Was passiert mit der Krankenversicherung?
Ob nach einer Kündigung oder geplant – immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, ein Privatier zu sein. Eine schöne Vorstellung? Statt zu Arbeiten Hobbys nachzugehen, sich sozial oder kulturell zu engagieren? Dennoch kommen Kosten auf den Privatier zu. Und wie beeinflusst das die Krankenversicherung? Es gibt klare Regeln und Bedingungen, wie ein Privatier krankenversichert ist und auch, wie viel er zahlen muss.
5 Fakten über die Krankenversicherung als Privatier
- Ein Privatier hat keinen festen Job und bezieht keine Rente. Für ihn greift dennoch weiterhin die Versicherungspflicht.
- Privatversicherte bleiben auch weiterhin als Privatier privat versichert.
- Personen, die vorher gesetzlich pflichtversichert waren, können freiwillig gesetzlich versichert bei ihrer GKV bleiben.
- Ein Versicherungswechsel von einer GKV zu einer PKV ist möglich.
- Ist der Ehepartner bei einer GKV versichert, kann der Privatier in die beitragsfreie Familienversicherung.
Die richtige Krankenversicherung für eine unabhängige Gesundheit.
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Privatier und Krankenversicherung: alle Infos auf einen Blick
Ein Leben ohne “Arbeit”
01. Was ist ein Privatier?
Finanzielle Unabhängigkeit – das beschreibt einen Privatier wohl am besten. Das aus dem Französischen kommende Wort wird für Menschen verwendet, die ihren Lebensunterhalt eigenständig und ohne Erwerbstätigkeiten sowie ohne Leistungen vom Staat finanzieren. Sie leben also vom eigenen Vermögenen, beziehen weder Gehalt noch Arbeitslosengeld oder eine Rente. Deswegen sind Privatiers auch meistens Personen kurz vor dem Rentenalter. Um Privatier zu werden, braucht es eine sehr gute Strategie, Durchhaltevermögen und manchmal auch etwas Glück.
Beim Thema Lebensunterhalt spielen trotz der “Unabhängigkeit” Versicherungen eine große Rolle, allen voran die Krankenversicherung. Immerhin gibt es weder aktives Einkommen noch einen Arbeitgeber, der Zuschüsse zahlt. Aber die Pflicht, krankenversichert zu sein, macht auch vor Privatiers keinen Halt.
Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung
02. Krankenversicherung: Optionen für Privatiers
Um in Krankheit und Pflegesituationen geschützt zu sein, braucht jede Person mit Wohnsitz in Deutschland eine Krankenversicherung. Wie aber ist das bei einem Privatier?
01 Option: Privat versichert
Wer vor dem Leben als Privatier privat versichert war, bleibt auch privat versichert. Der Tarif bleibt ebenfalls der gleiche. Jedoch entfällt der Zuschuss vom Arbeitgeber. Erhöht die PKV die Beitragssätze, bist auch du davon betroffen.
02 Option: Freiwillig gesetzlich versichert
Pflichtversicherte in der GKV können weiterhin bei einer GKV bleiben – nur sind sie nicht mehr pflichtversichert sondern “freiwillig” gesetzlich. Die Leistungen sind hier die gleichen, aber der Beitrag kann sich ändern. Die Kosten richten sich nach dem Einkommen, wobei es eine Mindesteinkommensgrenze gibt, die auch ohne Einkommen als Grundlage eingesetzt wird. Du hast die Möglichkeit, die GKV zu wechseln.
03 Option: Familienversichert
Bist du verheiratet, besteht die Möglichkeit, beitragsfrei über deinen Ehepartner versichert zu sein. Bedingungen sind, dass dein Ehepartnerarbeitet und gesetzlich versichert ist. Du darfst kein Nebeneinkommen über 365 Euro oder Minijob-Einkommen über 400 Euro haben. Zu den Einkommensarten zählen auch Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen.
Ein paar Zahlen im Detail
03. Beitragssätze und Kosten für gesetzliche und private Krankenversicherungen
Bei Personen ohne Einkommen werden die Beitragssätze von Krankheitskostenversicherungindividuell berechnet.
01 Privatier: Kosten für gesetzliche Krankenversicherung
- Als Grundlage für den Mindestbetrag wird ein fiktives Mindesteinkommen verwendet, das 1131,67 € (Stand 2023) beträgt.
- Das Mindesteinkommen greift nur, wenn keine beitragspflichtigen Einnahmen erwirtschaftet werden, wie Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Miet- und Kapitaleinkünfte, Versorgungsbezüge (Leistungen aus Direktversicherungen, Betriebsrente).
- Die Verwendung von angespartem Kapital zählt nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.
- Wird das Mindesteinkommen als Grundlage verwendet, zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus den Zusatzbeitrag (variiert von GKV zu GKV).
- Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 4987,50 Euro brutto/Monat (maximaler Beitragssatz ohne Zusatzbeitrag = 698,25 €/Monat)
- Zusätzlich zahlst du einen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Mindestbeitrag beträgt 3,05 % vom Mindesteinkommen, aber maximal 152,12 Euro.
- Kosten für Krankenzusatzversicherungen hängen von deinem Tarif ab und sind weiterhin in voller Höhe zu begleichen.
Ein Rechenbeispiel für die Kosten als Privatier bei einer GKV:
Allgemeiner Beitragssatz + individueller Zusatzbeitrag = Gesamtbeitragssatz | 14,6 % + 1,6 % = 16,2 % |
Berechnung des Mindestbeitrags | 16,2 % * 1131,67 € = 183,33 € |
Pflegeversicherung Mindestbeitrag (3,05 %) | 3,05 % * 1131,67 € = 34,51 € |
Beitragssatz pro Monat insgesamt | 176,54 € + 34,51 € = 217,84 € |
Beziehst du beitragspflichtige Einkünfte, werden diese mitgerechnet. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben einen Beitragsrechner auf ihrer Webseite, wo du deinen individuellen Beitrag berechnen lassen kannst,
Tipp: Es lohnt sich auf jeden Fall, sich Zeit für die richtige Tarifauswahl zu nehmen und einen Vergleich der Krankenkassen hinsichtlich ihrer (Zusatz-)Leistungen und ihrer Zusatzbeiträge durchzuführen.
02 Privatier: Kosten für private Krankenversicherung
Ein Privatier, der vorher bei einer PKV versichert war, bleibt auch bei der PKV und zahlt in der Regel die gleiche Prämie wie zuvor. Generell gilt bei einer PKV das “Äquivalenzprinzip”: die Höhe des Beitrags hängt von dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Mehr Leistungen erhöhen den monatlichen Beitragssatz – auch als Privatier. Die Höhe des Einkommen ist irrelevant bei der Berechnung des Beitrags.
Weitere Faktoren, die die Beitragshöhe beeinflussen, sind das Alter und persönliche Risikofaktoren und Krankheitsrisiko. Deswegen führt die PKV eine Abschätzung vor Vertragsabschluss durch. Du solltest also bei der Tarifauswahl auf deine persönlichen Bedürfnisse und den finanziellen Rahmen gleichermaßen achten
Je nach Leistungen, Alter, Gesundheit und Risikofaktoren kostet eine PKV im Monat zwischen 300 und 1.000 Euro. Und je nachdem ob du noch Krankenzusatzversicherungen abgeschlossen hast, sind diese auch zu begleichen.
Krankenversicherung Grundtarife
04. Voraussetzungen für den Basistarif
Private Krankenversicherungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, der in den Leistungen und der Beitragshöhe mit den gesetzlichen Krankenversicherungen vergleichbar ist. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind im Basistarif verboten.
Was du über den Basistarif und die Voraussetzungen wissen musst:
- Kommt in Frage, wenn du dir den Beitrag für deine PKV nicht mehr leisten kannst.
- Maximalhöhe beträgt wie bei der GKV 808 Euro/Monat; Risikofaktoren spielen keine Rolle bei der Berechnung.
- Wenn du älter als 55 Jahre bist oder nach 2009 der PKV beigetreten, darf dir der Tarif nicht verwehrt werden
- Innerhalb von zwei Jahren kannst du zurück in den regulären Tarif wechseln
- Basistarif wird häufig nur als Notlösung bezeichnet, weil die Leistungen nur einen allgemeinen Versicherungsschutz bieten.
Ist das möglich?
05. Versicherungswechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung
Von der PKV zurück in die GKV zu wechseln, ist nur schwer möglich und nach den gesetzlichen Regelungen sogar ausgeschlossen. Nur wenn sich die Lebensverhältnisseso sehr verändern, dass zum ersten Mal oder erneut eine Versicherungspflicht in der GKV auftritt, kann zu einer GKV gewechselt werden.
Das betrifft laut dem Bundesgesundheitsministerium Personen, die:
- das 55. Lebensjahr vollendet haben und
- in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und
- mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig waren.
Es gibt aber auch ein paar Ausnahmen von dieser Regelung, die für einen Privatier in Frage kommen könnten:
- 1 Monat lang ALG I beziehen (wenn Anspruch besteht)
- 1 Jahr ins europäische Ausland gehen, wo ebenfalls eine Versicherungspflicht besteht und sich dort gesetzlich versichern (z. B. Schweiz, Niederlande)
Das offizielle Arbeitsende
06. Krankenversicherung: Privatier in Rente
Bei Renteneintritt ist ebenfalls die vorherige Versicherungsart entscheidend:
- Privatversicherte bleiben bei der PKV und bezahlen weiterhin die gültige Prämie. Der Rentenversicherungsträger gibt einen Zuschuss von 7,3 % der gesetzlichen Bruttorente dazu bis maximal die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags.
- Versicherte einer GKV wechseln in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wenn sie zwischen Start ins Berufsleben und Start der Rente in der zweiten Hälfte neun Zehntel des Zeitraums bei einer GKV (gesetzlich oder freiwillig gesetzlich) versichert oder beim Ehepartner mitversichert waren. Der Beitragssatz beträgt 8,2 % der gesetzlichen Bruttorente; der Rentenversicherungsträger zahlt einen Anteil von 7,3 %. Beide Anteile werden vom Träger direkt an die KVdR überwiesen (Eigenanteil wird direkt von der Bruttorente abgezogen).
- Wenn die Bedingungen für die KVdR nicht erfüllt sind, bleiben Versicherte der GKV weiterhin freiwillig gesetzlich versichert und die Beiträge müssen selbst gezahlt werden. Die Beiträge setzen sich zusammen aus 15,5 % der gesetzlichen Bruttorente und Versorgungsbezügen plus 14,9 % von weiteren Einkünften aus Zinsen, Mieten und Privatrente. Der Rentenversicherungsträger kann auf Antrag einen Zuschuss von 7,3 % zahlen.
Für versicherte Rentner der KVdR und freiwillig Versicherte gilt die Beitragsbemessungsgrenze, die 2023 bei 59.850 Euro brutto im Jahr liegt (monatlich 4.987,50 Euro).
Du solltest sehr frühzeitig, noch vor dem Privatier-Dasein kalkulieren, ob eine Versicherungslücke besteht und du ggf. als Privatier freiwillig Beiträge in die Rentenkasse einzahlst.
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