Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Krankenversicherung als Privatier: Tarifauswahl, Beiträge, Wechsel

Leben ohne zu arbeiten und trotzdem Geld zu haben – für viele ist das ein großer Traum. Und dieser Traum hat einen Namen: “Privatier”. Privatiers haben kein Einkommen, können aber trotzdem ihr Leben finanzieren. Wovon sie allerdings nicht befreit sind, ist die Versicherungspflicht bei einer Krankenversicherung. Welche Möglichkeiten es gibt und wie hoch die Beiträge sind, erfährst du hier.

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Ein kleiner Überblick

Privatier: Was passiert mit der Krankenversicherung?

Ob nach einer Kündigung oder geplant – immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, ein Privatier zu sein. Eine schöne Vorstellung? Statt zu Arbeiten Hobbys nachzugehen, sich sozial oder kulturell zu engagieren? Dennoch kommen Kosten auf den Privatier zu. Und wie beeinflusst das die Krankenversicherung? Es gibt klare Regeln und Bedingungen, wie ein Privatier krankenversichert ist und auch, wie viel er zahlen muss.

5 Fakten über die Krankenversicherung als Privatier

  1. Ein Privatier hat keinen festen Job und bezieht keine Rente. Für ihn greift dennoch weiterhin die Versicherungspflicht.
  2. Privatversicherte bleiben auch weiterhin als Privatier privat versichert.
  3. Personen, die vorher gesetzlich pflichtversichert waren, können freiwillig gesetzlich versichert bei ihrer GKV bleiben.
  4. Ein Versicherungswechsel von einer GKV zu einer PKV ist möglich.
  5. Ist der Ehepartner bei einer GKV versichert, kann der Privatier in die beitragsfreie Familienversicherung.

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Ein Leben ohne “Arbeit”

01 Was ist ein Privatier?

Finanzielle Unabhängigkeit – das beschreibt einen Privatier wohl am besten. Das aus dem Französischen kommende Wort wird für Menschen verwendet, die ihren Lebensunterhalt eigenständig und ohne Erwerbstätigkeiten sowie ohne Leistungen vom Staat finanzieren. Sie leben also vom eigenen Vermögenen, beziehen weder Gehalt noch Arbeitslosengeld oder eine Rente. Deswegen sind Privatiers auch meistens Personen kurz vor dem Rentenalter. Um Privatier zu werden, braucht es eine sehr gute Strategie, Durchhaltevermögen und manchmal auch etwas Glück.

Beim Thema Lebensunterhalt spielen trotz der “Unabhängigkeit” Versicherungen eine große Rolle, allen voran die Krankenversicherung. Immerhin gibt es weder aktives Einkommen noch einen Arbeitgeber, der Zuschüsse zahlt. Aber die Pflicht, krankenversichert zu sein, macht auch vor Privatiers keinen Halt.

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Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung

02 Krankenversicherung: Optionen für Privatiers

Um in Krankheit und Pflegesituationen geschützt zu sein, braucht jede Person mit Wohnsitz in Deutschland eine Krankenversicherung. Wie aber ist das bei einem Privatier?

Erste Option: Privat versichert

Wer vor dem Leben als Privatier privat versichert war, bleibt auch privat versichert. Der Tarif bleibt ebenfalls der gleiche. Jedoch entfällt der Zuschuss vom Arbeitgeber. Erhöht die PKV die Beitragssätze, bist auch du davon betroffen.

Zweite Option: Freiwillig gesetzlich versichert

Pflichtversicherte in der GKV können weiterhin bei einer GKV bleiben – nur sind sie nicht mehr pflichtversichert, sondern „freiwillig“ gesetzlich. Die Leistungen sind hier die gleichen, aber der Beitrag kann sich ändern. Die Kosten richten sich nach dem Einkommen, wobei es eine Mindesteinkommensgrenze gibt, die auch ohne Einkommen als Grundlage eingesetzt wird. Du hast die Möglichkeit, die GKV zu wechseln.

 

Dritte Option: Familienversichert

Bist du verheiratet, besteht die Möglichkeit, beitragsfrei über deinen Ehepartner versichert zu sein. Bedingungen sind, dass dein Ehepartner arbeitet und gesetzlich versichert ist. Du darfst kein Nebeneinkommen über 505 Euro oder Minijob-Einkommen über 538 Euro haben. Zu den Einkommensarten zählen auch Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen.

Ein paar Zahlen im Detail

03 Beitragssätze und Kosten für gesetzliche und private Krankenversicherungen

Bei Personen ohne Einkommen werden die Beitragssätze für die Krankenversicherung individuell berechnet.

Privatier: Kosten für gesetzliche Krankenversicherung

  • Als Grundlage für den Mindestbeitrag, den du als freiwillig Versicherter in der GKV zahlen musst, wird ein fiktives Mindesteinkommen angenommen. Dieses liegt aktuell bei 1.178,33 Euro (Stand 2024).
  • Das Mindesteinkommen greift nur, wenn keine beitragspflichtigen Einnahmen erwirtschaftet werden, wie Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Miet- und Kapitaleinkünfte, Versorgungsbezüge (Leistungen aus Direktversicherungen, Betriebsrente).
  • Die Verwendung von angespartem Kapital zählt nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.
  • Wird das Mindesteinkommen als Grundlage verwendet, zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus den Zusatzbeitrag (variiert von GKV zu GKV).
  • Die Beitragsbemessungsgrenze (kurz BBG) liegt bei 5.175 Euro brutto/Monat (maximaler Beitragssatz ohne Zusatzbeitrag & Pflegeversicherung = 755,55 €/Monat)
  • Zusätzlich zahlst du einen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Der gesetzliche Beitragssatz beträgt 3,4 Prozent. Kinderlose zahlen noch einen Zuschlag von 0,6 Prozent. Der Maximalbeitrag für die Pflegeversicherung liegt bei daher bei 207 Euro (4 Prozent der BBG).
  • Kosten für Krankenzusatzversicherungen hängen von deinem Tarif ab und sind weiterhin in voller Höhe zu begleichen.

Ein Rechenbeispiel für die Kosten als Privatier bei einer GKV:

Allgemeiner Beitragssatz + individueller Zusatzbeitrag = Gesamtbeitragssatz14,6 % + 1,7 % = 16,3 %
Berechnung des Mindestbeitrags 16,3 % * 1.178,33 € = 192,07 €
Pflegeversicherung (3,4 % + 0,6 % Kinderlosenzuschlg)4 % * 1.178,33 € = 47,13 €
Beitragssatz pro Monat insgesamt192,07 € + 47,13 € = 239,20 €

Beziehst du beitragspflichtige Einkünfte, werden diese mitgerechnet. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben einen Beitragsrechner auf ihrer Webseite, wo du deinen individuellen Beitrag berechnen lassen kannst,

  • Tipp: Es lohnt sich auf jeden Fall, sich Zeit für die richtige Tarifauswahl zu nehmen und einen Vergleich der Krankenkassen hinsichtlich ihrer (Zusatz-)Leistungen und ihrer Zusatzbeiträge durchzuführen.

Privatier: Kosten für private Krankenversicherung

Ein Privatier, der vorher bei einer PKV versichert war, bleibt auch bei der PKV und zahlt in der Regel die gleiche Prämie wie zuvor. Generell gilt bei einer PKV das „Äquivalenzprinzip“: Die Höhe des Beitrags hängt von dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Mehr Leistungen erhöhen den monatlichen Beitragssatz – auch als Privatier. Die Höhe des Einkommens ist irrelevant bei der Berechnung des Beitrags.

Weitere Faktoren, die die Beitragshöhe beeinflussen, sind das Alter sowie persönliche Risikofaktoren und das Krankheitsrisiko. Deswegen führt die PKV mit einer Gesundheitsprüfung eine Abschätzung vor Vertragsabschluss durch. Du solltest also bei der Tarifauswahl auf deine persönlichen Bedürfnisse und den finanziellen Rahmen gleichermaßen achten.

Je nach Leistungen, Alter, Gesundheit und Risikofaktoren kostet eine PKV im Monat zwischen 300 und 1.000 Euro. Und je nachdem, ob du noch Krankenzusatzversicherungen abgeschlossen hast, sind diese auch zu begleichen.

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Krankenversicherung Grundtarife

04 Voraussetzungen für den Basistarif

Private Krankenversicherungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, der in den Leistungen und der Beitragshöhe mit den gesetzlichen Krankenversicherungen vergleichbar ist. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind im Basistarif verboten.

Was du über den Basistarif und die Voraussetzungen wissen musst:

  • Kommt in Frage, wenn du dir den Beitrag für deine PKV nicht mehr leisten kannst.
  • Maximalhöhe beträgt wie bei der GKV 843,52 Euro/Monat; Risikofaktoren spielen keine Rolle bei der Berechnung.
  • Wenn du älter als 55 Jahre bist oder nach 2009 der PKV beigetreten, darf dir der Tarif nicht verwehrt werden
  • Innerhalb von zwei Jahren kannst du zurück in den regulären Tarif wechseln
  • Basistarif wird häufig nur als Notlösung bezeichnet, weil die Leistungen nur einen allgemeinen Versicherungsschutz bieten.

Ist das möglich?

05 Versicherungswechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Von der PKV zurück in die GKV zu wechseln, ist nur schwer möglich und nach den gesetzlichen Regelungen sogar ausgeschlossen. Nur wenn sich die Lebensverhältnisse so sehr verändern, dass zum ersten Mal oder erneut eine Versicherungspflicht in der GKV auftritt, kann zu einer GKV gewechselt werden.

Das betrifft laut dem Bundesgesundheitsministerium Personen, die:

  • das 55. Lebensjahr vollendet haben und
  • in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und
  • mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbst­ständig waren.

Es gibt aber auch ein paar Ausnahmen von dieser Regelung, die für einen Privatier infrage kommen könnten:

  • einen Monat lang ALG I beziehen (wenn Anspruch besteht)
  • ein Jahr ins europäische Ausland gehen, wo ebenfalls eine Versicherungspflicht besteht und sich dort gesetzlich versichern (z. B. Schweiz, Niederlande)

Das offizielle Arbeitsende

06 Krankenversicherung: Privatier in Rente

Bei Renteneintritt ist ebenfalls die vorherige Versicherungsart entscheidend:

  • Privatversicherte bleiben bei der PKV und bezahlen weiterhin die gültige Prämie. Auf Antrag gibt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss in Höhe von derzeit 8,15 Prozent der gesetzlichen Bruttorente, maximal jedoch die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags.
  • Versicherte einer GKV wechseln in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Voraussetzung: Sie waren in der zweiten Hälfte des Berufslebens zu 90 Prozent des Zeitraums in einer GKV (egal ob gesetzlich, freiwillig oder familienversichert). Der Beitragssatz beträgt regulär 14,6 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag, der bei durchschnittlich 1,7 Prozent liegt. Der Rentenversicherungsträger zahlt dazu einen Anteil von 8,15 Prozent der Bruttorente. Beide Anteile werden vom Träger direkt an die KVdR überwiesen (Eigenanteil wird direkt von der Bruttorente abgezogen).  Auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten oder Einnahmen aus nebenberuflicher Arbeit muss seit 2020 nur dann ein Kassenbeitrag gezahlt werden, wenn die Betriebsrente die Untergrenze von 176,75 Euro (Stand 2024) überschreitet.
  • Wenn die Bedingungen für die KVdR nicht erfüllt sind, bleiben Versicherte der GKV weiterhin freiwillig gesetzlich versichert. Die Beiträge müssen sie selbst zahlen. Die Beiträge setzen sich zusammen aus dem gesetzlichen Beitrag von 14,6 Prozent der gesetzlichen Bruttorente plus dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (im Schnitt derzeit 1,7 Prozent). Freiwillig Versicherte müssen zudem von Einkünften wie Zinsen (Kapitalvermögen), Verpachtung und Mieten Krankenkassenbeiträge zahlen.

Für versicherte Rentner der KVdR und freiwillig Versicherte gilt die Beitragsbemessungsgrenze, die 2024 bei 61.200 Euro brutto im Jahr liegt (monatlich 5.175 Euro).
Du solltest sehr frühzeitig, noch vor dem Privatier-Dasein kalkulieren, ob eine Versicherungslücke besteht und du ggf. als Privatier freiwillig Beiträge in die Rentenkasse einzahlst.

Hast du noch Fragen? Meld dich gerne bei uns.

Zuletzt aktualisiert am: 09.01.2024

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen