In der jährlichen Steuererklärung kannst du durch Vorsorgeaufwendungen deine Steuerlast mindern. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei deine Krankenversicherung. Wir haben für dich zusammengefasst, wie du deine Beiträge zur Krankenversicherung bei der Steuererklärung berücksichtigst und welcher Höchstbeträge es gibt.
Zum PKV-AngebotVorsorgeaufwendungen und Beitragsvorauszahlung Krankenversicherung und Steuererklärung: Was kannst du absetzen?
Ein kurzer Überblick
Das Wichtigste zur Krankenversicherung & Steuererklärung
Deine Beiträge zur Krankenversicherung sind ein wichtiger Bestandteil der Vorsorgeaufwendungen, die du in deiner Steuererklärung für eine Steuererstattung geltend machen kannst. Neben den Beiträgen zur Krankenversicherung zählen auch die Unfallversicherung, deine Haftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Seit dem Bürgerentlastungsgesetz von 2010 gelten für gesetzlich und privat Versicherte die gleichen Bedingungen. Alle Aufwendungen der Basiskrankenversicherung können steuerlich genutzt werden, egal ob du in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert bist.
Drei Fakten über die steuerliche Berücksichtigung der Krankenversicherung
- Du kannst deine Beitrage zur GKV und PKV in der Steuererklärung geltend machen.
- Beiträge für die Krankenversicherung gelten in der Steuererklärung als Sonderausgaben.
- Bei einer privaten Krankenversicherung oder freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung kannst du durch Beitragsvorauszahlungen steuerlich profitieren.
Inhaltsverzeichnis
Worüber möchtest du mehr erfahren?
- Höchstbetrag in der Steuererklärung für die Krankenversicherung absetzen
- Vorsorgeaufwendungen eintragen: So geht’s
- Was bringen dir Beitragsvorauszahlungen?
Deep Dive
01 Höchstbetrag in der Steuererklärung für die Krankenversicherung absetzen
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurden steuerlich gleiche Bedingungen für die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und für die Krankenkassenbeiträge geschaffen. Als Kassenpatient und als Privatpatient kannst du den kompletten Beitrag, also inklusive individueller Zusatzbeitrag, in der Steuererklärung angeben.
Du kannst zudem die Kosten für eine Reihe weiterer Versicherungen absetzen, sofern diese zusammen mit deinen Aufwendungen für die Basiskrankenversicherung und die Pflegeversicherung den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen:
- Für Arbeitnehmer und Rentner: 1.900 Euro
- Für Selbstständige und Freiberufler: 2.800 Euro
Doch was ist unter dem Begriff Basiskrankenversicherung zu verstehen? Damit sind die Aufwendungen für die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkassen gemeint. Nur die Ausgaben in Höhe der Basiskrankenversicherung werden bei den Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.
Wenn du Anspruch auf Krankengeld hast, wird diese Tatsache ebenfalls steuerlich berücksichtigt. Von den gezahlten Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung zieht das Finanzamt bei der Steuererklärung pauschal vier Prozent für das Krankengeld ab.
Wie wird die Basiskrankenversicherung bei der PKV berücksichtigt?
Wie viel du als privat Versicherter von deinen Beiträgen zur Krankenversicherung steuerlich geltend machen kannst, hängt davon ab, in welchem Umfang Mehrleistungen in deinem bestehenden Tarif enthalten sind. Folgende Mehrleistungen werden zum Beispiel nicht berücksichtigt, da sie über das Leistungsniveau der Basiskrankenversicherung hinaus gehen:
- Behandlungen durch einen Chefarzt
- Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern
- Leistungen vom Kieferorthopäden
- Behandlungskosten für einen Heilpraktiker
- Krankenhaustagegeld
Wie die steuermindernden Beiträge ermittelt werden, gibt die Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO) vor. Deine private Krankenversicherung teilt dir jährlich den Wert mit, den du in deiner Steuererklärung eintragen kannst.
Achtung: Zahlt dir deine private Krankenversicherung Beiträge zurück, weil du keine Leistungen beansprucht hast, zieht das Finanzamt diese Rückzahlung von den Krankenversicherungskosten ab, die du in der Steuererklärung angegeben hast.
Steuererklärung leicht gemacht
02 Vorsorgeaufwendungen eintragen: So geht’s
Einmal jährlich erhältst du eine Lohnsteuerbescheinigung, der du entnehmen kannst, wie viel du an Beiträgen in einem Jahr gezahlt hast. Privat Versicherte erhalten diese Informationen direkt von ihrem Versicherer.
Bei der Angabe der Krankenversicherung in der Steuererklärung solltest du darauf achten, die Beträge an der richtigen Stelle einzutragen. Dazu musst du die Anlage „Vorsorgeaufwand” verwenden. Zunächst trägst du in den Zeilen eins bis drei deinen Namen und die Steuernummer ein.
Für Arbeitnehmer und für freiwillig Versicherte in einem Angestelltenverhältnis, bei dem der Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung abführt, sind die Zeilen 12 bis 16 relevant. Die notwendigen Informationen kannst du deiner Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.
Rentner tragen ihre Daten zur Krankenversicherung in den Zeilen 17 bis 22 ein. Wenn du als freiwillig gesetzlich versicherter Arbeitnehmer deine Beiträge gänzlich selbst trägst, musst du ebenfalls in der Anlage „Vorsorgeaufwand” die Zeilen 17 bis 22 nutzen. Beitragserstattungen werden in den Zeilen 21 bis 22 eingetragen.
Für den Fall, dass du eine private Krankenversicherung hast, sind die Zeilen 24 bis 29 der Anlage wichtig. Die Beiträge sind im Rahmen der Basiskrankenversicherung absetzbar. In Zeile 28 werden zudem die Summen der privaten Krankenversicherung eingetragen, die nicht zur Basisabsicherung gehören.
Steuersparmodell
03 Was bringen dir Beitragsvorauszahlungen?
Als privat Versicherter kannst du deine Beiträge für die Steuererklärung vorauszahlen. Besonders interessant ist diese Option für Freiberufler, Selbstständige, Pensionäre und Beamte. Auch für freiwillig Versicherte besteht diese Möglichkeit, sofern sie ihre Beiträge selbst an die Krankenkasse überweisen.
Das Finanzamt zieht allerdings eine Grenze bei der Einzahlung. Sie darf nicht über dem Dreifachen deines Jahresbeitrags liegen (für die Basisabsicherung).
Im Jahr der Vorauszahlung kannst du keine weiteren Vorsorgeaufwendungen mehr absetzen – dafür aber in den Folgejahren, da dieser Posten nicht mehr durch deine Krankenversicherungskosten belegt ist. Du kannst dann also deine Beiträge zur Arbeitslosen-, Unfall-, Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherung absetzen.
Ob sich die Vorauszahlung auszahlt, solltest du im Vorfeld durchrechnen. Weißt du, dass in einem Jahr mit sehr hoher Steuerlast Jahre mit geringerer Belastung folgen, lohnt sich das Gedankenspiel.
Weitere Fragen
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