Zahnersatz: Teure Kosten für neue Zähne vermeiden

Wenn Zähne verloren gehen oder so stark beschädigt sind, dass eine Füllung nicht mehr möglich ist, muss der Zahn ersetzt werden. Je nachdem an welcher Stelle und wie viele Zähne fehlen, variieren die Kosten je nach Versorgungsform zwischen 330 Euro und 7.000 Euro. Zahnersatz ist teuer, doch welche Behandlungsformen gibt es und was kosten sie?

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Welche Arten gibt es beim Zahnersatz?

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Zahnersatz. Wenn die zu schließende Lücke klein ist, empfiehlt der Zahnarzt einen festsitzenden Zahnersatz. Dazu zählen Kronen, Brücken und Zahnimplantate. Sollten mehrere Zähne fehlen, wird der Einsatz von herausnehmbarem Zahnersatz notwendig. Dafür nutzen Ärzte Klammer-, Modellguss-, Teleskop- oder Totalprothesen.

Um Zahnersatz gar nicht erst notwendig zu machen, bieten viele Zahnärzte Maßnahmen zur Vorsorge an. Die professionelle Zahnreinigung ist neben der Anleitung zur richtigen Mundhygiene eine Möglichkeit, um frühzeitig Karies und Zahnfleischerkrankungen zu behandeln.

Was darf der Zahnarzt bei Zahnersatz abrechnen?

Was Regelversorgung ist, legt ein Gremium aus Krankenkassen und Zahnärzten jedes Jahr in der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) neu fest. Dabei steht nicht im Vordergrund, welche Form der Behandlung die preiswerteste ist, sondern welche Versorgung hinsichtlich Lebensdauer, Stabilität und Passgenauigkeit die besten Ergebnisse erzielt.

Darüber hinaus regelt die GOZ pro Befund, was Mediziner für ihre Leistung abrechnen dürfen. Dabei können sie den 1-fachen, 2-fachen oder 3-fachen Satz in Rechnung stellen. Dies ist abhängig von mehreren Faktoren wie:

Übersicht der Kosten bei Zahnersatz

Behandlungs­formEigenanteil der Kosten abzüglich des Zuschusses der Krankenkasse
Implantat1.500 Euro bis 3.500 Euro
Brücke670 Euro bis 870 Euro
Krone aus Metall350 Euro
Prothese500 Euro bis 7.000 Euro

Entscheidet sich der Kassenpatient gegen die Regelversorgung, bleibt der Festzschuss der Kasse gleich hoch. Das bedeutet, auch wenn der Zahnersatz beispielsweise 2.000 Euro kostet, da der Patient Wert auf ästhetische Versorgungsformen beziehungsweise Materialien legt, erhält er von der Krankenkasse lediglich den Festzuschuss, der für die Regelversorgung vorgesehen ist. Um auf diesen Kosten nicht sitzen zu bleiben, empfiehlt sich der Abschluss einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung.

Wie setzen sich die Kosten für Zahnersatz zusammen?

Grundsätzlich entscheiden der Befund und die Behandlungsform über die Kosten beim Zahnersatz. Dabei erhalten Kassenpatienten einen Zuschuss von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn sie eine Behandlung mit Standardtherapie, der Regelversorgung wählen.

In diesem Fall übernehmen die Kassen seit Oktober 2020 60 Prozent der Rechnung. Bei einem gepflegten Bonusheft erhöht sich der Zuschuss auf 70 bis 75 Prozent.

Was bedeutet „gepflegtes Bonusheft“?

Damit sich der Festzuschuss mit Bonusheft um 20 Prozent erhöht, muss der Patient die letzten fünf Jahre wenigstens einmal jährlich beim Zahnarzt gewesen sein. Können die Untersuchungen über zehn Jahre lang lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Zuschuss auf 30 Prozent.

Wie erstattet die Kasse die Kosten?

  1. Heil- und Kostenplan: Zunächst erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Idealerweise wird dieser gemeinsam mit einem gut geführten Bonusheft der Krankenkasse vorgelegt.
  2. Genehmigung: Daraufhin berechnet die Krankenkasse den jeweiligen Zuschuss und genehmigt den Plan.
  3. Behandlung: Im Anschluss beginnt die Behandlung durch den Zahnarzt, die sich je nach Art und Umfang auch über mehrere Termine erstrecken kann.
  4. Rechnung für Eigenanteil: Den Zuschuss der Kasse rechnet der Zahnarzt meistens direkt über die elektronische Gesundheitskarte ab. Alle Kosten, die der Patient nun noch selbst tragen muss, stellt der Zahnarzt in Rechnung.
  5. Kostenerstattung: Wer über eine Zahnzusatzversicherung verfügt, kann nach Abschluss der Behandlung die Kosten einreichen.
  6. Garantie: Zahnersatz ist eine Leistung mit Gewähr. Das bedeutet, dass jeder Zahnarzt dazu verpflichtet ist, einen voll funktionsfähigen Zahnersatz nach deutschem Standard einzusetzen. Innerhalb der 24 Monate, in denen die Gewährleistung gilt, muss der Zahnarzt kostenfreie Korrekturen am Zahnersatz vornehmen. Bei andersartigen Versorgungen wie einem Implantat gilt diese Garantie sogar für 36 Monate.

So können Verbraucher sparen:

Zahnzusatzversicherung abschließen

Um nicht auf die obigen Umstände angewiesen zu sein, können gesetzlich Krankenversicherte mit einer Zahnzusatzversicherung vorsorgen. Sie übernimmt bis zu 100 Prozent des Eigenanteils. Laut Stiftung Warentest wird die Qualität der Zahnzusatzversicherungen immer besser. 88 von 249 getesteten Angeboten haben im letzten Vergleich eine sehr gut Bewertung erhalten. Da es jedoch immer noch einige schlechte Tarife gibt, empfiehlt sich ein gründlicher Tarifvergleich.

finanzen.de führte außerdem gemeinsam mit unseren Experten eine Studie zum Vorsorgebedarf durch und stellte fest, dass die meisten Menschen erst handeln, wenn es schmerzt. Im Durchschnitt sind die Verbraucher um die 55 Jahre alt, wenn sie sich für eine Vorsorge interessieren. Statistisch gesehen haben jedoch über die Hälfte der 35- bis 44-Jährigen bereits einen fehlenden Zahn. Ein früher Abschluss lohnt sich daher nicht nur, um frühzeitig bei Zahnproblemen finanziell abgesichert zu sein. Je jünger Verbraucher zudem sind, desto günstiger ist die Zusatzversicherung.

Zuschuss verdoppeln durch die Härtefallregelung

Menschen mit geringem Einkommen können den Festzuschuss zu erhöhen. Beträgt das monatliche Bruttoeinkommen weniger als 1.274 Euro, greift die Härtefallregelung und der Zuschuss verdoppelt sich. Somit zahlt die Kasse beim Basis-Zahnersatz die vollen Kosten. Diese Grenze erhöht sich mit einem Angehörigen auf 1.751,75 Euro. Für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen wird die Grenze um weitere 318,50 Euro erweitert.