Mit welchen Kosten müssen Patienten bei einer Zahnbrücke rechnen?
Die Versorgung mit einer Zahnbrücke gilt als Standardtherapie unter der Regelversorgung. Die Krankenkasse bezuschusst daher die Behandlung. Ohne Boni durch ein sorgfältig gepflegtes Bonusheft deckt der Festzuschuss allerdings nur die Hälfte der Kosten der Regelversorgung. Die Gesamtkosten variieren stark nach Befund und aktuellem Gebisszustand.
Hier gibt es weiterführende Informationen zu den Kosten für Zahnersatz
Vorrangig bestimmt die Position der Lücke im Gebiss, was die konkrete Regelversorgung ist. Fehlen die Zähne im sichtbaren Bereich, wird die Brücke teilverblendet. Wenn sich die Lücke im Seitenzahnbereich befindet, verwendet der Zahnarzt dagegen kein Keramik.
Zusätzlich dazu gibt es unterschiedliche sogenannte Verblendungsgrenzen für den Ober- und Unterkiefer. Die Regelversorgung deckt im Oberkiefer bis einschließlich zum fünften Zahn eine Verblendung, im Unterkiefer bis zum vierten Zahn.
Wünschen sich Patienten eine Versorgung, die natürlichen Zähnen in Form und Farbe nichts nachstehen, müssen sie in den meisten Fällen selbst dafür aufkommen oder eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Die Krankenkasse zahlt zwar weiterhin den Festzuschuss. Weicht die Behandlung aber etwa beim Material oder der Verblendung von der Regelversorgung ab, zahlen nur Zusatzpolicen. Je jünger Interessierte beim Abschluss sind, desto günstiger sind die Angebote, wie der Versicherungsvergleich zeigt.