Zuzahlungsbefreiung in der Krankenkasse Zuzahlungsbefreiung: Diese Voraussetzungen musst du erfüllen

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Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse

Voraussetzungen der Zuzahlungsbefreiung

Bist du gesetzlich krankenversichert, musst du bei bestimmten Leistungen Zuzahlungen leisten, zum Beispiel für Krankenhausaufenthalte, Hilfsmittel und Medikamente. Um sicherzustellen, dass diese Zuzahlungen dir finanziell zumutbar sind, gibt es individuelle Zuzahlungsbefreiungsgrenzen. Diese liegen bei zwei Prozent deines jährlichen Bruttoeinkommens (oder dem deiner Familie).

Die Grenze der Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke liegt indessen nur bei einem Prozent. Eine chronische Erkrankung kann beispielsweise Diabetes, Asthma, koronare Herzkrankheit, Rheuma oder eine andere langfristige gesundheitliche Beeinträchtigung sein.

Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, hast du die Möglichkeit, einen Antrag bei deiner Krankenkasse zu stellen, um dann von der Befreiung von Zuzahlung zu profitieren.

 Drei Fakten zur Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  1. Die Zuzahlungsbefreiung gilt in der Regel für einen festgelegten Zeitraum, üblicherweise ein Jahr.
  2. Mit einer Zuzahlungsbefreiung profitierst du nur bei gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen. Zusätzliche Leistungen, wie Selbstzahlerleistungen, sind von der Befreiung nicht abgedeckt.
  3. Damit du von der Zuzahlungsbefreiung profitieren kannst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise das Erreichen der individuellen Belastungsgrenze.

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Schritt für Schritt zur finanziellen Entlastung

01 So stellst du den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung

Um eine Zuzahlungsbefreiung bei deiner Krankenkasse zu beantragen, befolge folgende Schritte:

 

Chroniker-Befreiungskarte

Als chronisch Kranker hast du die Möglichkeit, eine sogenannte Chroniker-Befreiungskarte zu beantragen. Die Karte ermöglicht es dir, den Höchstbetrag für Eigenanteile im Voraus zu bezahlen, sodass für das restliche Kalenderjahr keine weiteren Zuzahlungen anfallen.

Die Befreiungskarte steht nicht nur chronisch Kranken, sondern auch anderen Versicherten zur Verfügung. Das Verfahren zur Beantragung ist meist ähnlich: Die vorläufige individuelle Belastungsgrenze wird berechnet und ein Antrag an die Krankenkasse wird gestellt. Die endgültige Belastungsgrenze ergibt sich erst am Jahresende.

Dauer der Zuzahlungsbefreiung

Die Gültigkeit deiner Zuzahlungsbefreiung beträgt ein Kalenderjahr. Nach Ablauf dieser Zeit musst du erneut einen Zuzahlungsbefreiung-Antrag stellen, wenn du weiterhin die Voraussetzungen erfüllst.

Unser Tipp: Die Dauer der Zuzahlungsbefreiung ist bei allen Krankenkassen gleich. Allerdings können sich die Versicherungsleistungen der Krankenkassen unterscheiden: Vergleiche daher eine Vielzahl von Kassen, um deinen optimalen Versicherer zu finden.

Entlastung im Alter

02 Mehr Geld im Portemonnaie: Zuzahlungsbefreiung für Rentner

Insbesondere Rentner sollten die Zuzahlungsbefreiung nutzen. Denn einerseits haben sie nicht nur ein geringeres Einkommen als im Erwerbsleben. Andererseits kommen altersbedingt gesundheitliche Beschwerden hinzu, die zu mehr Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente, Krankenhausaufenthalte und therapeutische Behandlungen führen.

Die Zuzahlungsbefreiung für Rentner gilt wie bei anderen Versicherten in der Krankenkasse und wird durch das Erreichen der individuellen Belastungsgrenze bestimmt. Rentner erhalten auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung, wenn sie mindestens zwei Prozent ihres Bruttojahreseinkommens für Zuzahlungen im Gesundheitswesen geleistet haben. Bist du Rentner und chronisch krank, liegt deine Belastungsgrenze bei einem Prozent.

Nach der Bewilligung durch die Krankenkasse bist du dann für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit und erhältst einen entsprechenden Bescheid, sowie oft einen Befreiungsausweis. Zusätzlich hast du das Recht, bereits geleistete Zuzahlungen, die über die Belastungsgrenze hinausgingen, während des Bewilligungszeitraums von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.

Beachte diese speziellen Regelungen

03 Zuzahlungsbefreiung: Welches Einkommen zählt?

Die Entscheidung der Krankenkasse über deine Zuzahlungsbefreiung hängt von der individuellen Belastungsgrenze ab, die sich nicht nur an deinem eigenen Einkommen orientiert, sondern am Familien-Bruttoeinkommen im gemeinsamen Haushalt. Dies umfasst in der Regel deinen Partner und familienversicherte Kinder sowie andere Angehörige, die zum Lebensunterhalt beitragen.

Zu deinem Einkommen zählen sämtliche Einnahmen wie Arbeitsentgelt, Rentenbezüge und Mieteinnahmen. Von diesem Gesamtbetrag werden dann Freibeträge abgezogen, die sich am Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren und jährlich variieren. Im Jahr 2023 beträgt der Freibetrag für den Ehepartner 6.111 Euro und für jedes familienversicherte Kind 8.952 Euro.

 

Dazu mal ein Beispiel:  Du lebst mit deinem Partner und einem gemeinsamen Kind zusammen. Bei einem Jahresbruttoeinkommen des Lebenspartners von 40.000 Euro und eigenem Einkommen von 30.000 Euro ergibt sich ein Familieneinkommen von 70.000 Euro. Nach Abzug der Freibeträge (6.111 Euro für den Partner und 8.952 Euro für euer Kind) wird ein zu berücksichtigendes Einkommen von 54.937 Euro ermittelt. Somit wäre eine Zuzahlungsbefreiung ab 1.098,74 Euro geleisteten Zuzahlungen möglich. Bist du chronisch krank, würde der Betrag bei 549,37 Euro liegen.

Beachte diese speziellen Regelungen

04 Welche Leistungen werden von der Zuzahlungsbefreiung abgedeckt?

Die Zuzahlungsbefreiung bezieht sich auf gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen, die bei bestimmten Leistungen und Medikamenten anfallen. Dazu zählen:

  • Medikamente: Deine Zuzahlungsbefreiung gilt für verschreibungspflichtige Medikamente, die auf der Liste der Medikamente stehen, die von der Zuzahlung befreit werden können.
  • Heilmittel: Hierzu zählen physiotherapeutische Anwendungen, Ergotherapie, Logopädie und podologische Behandlungen.
  • Hilfsmittel: Dazu gehören orthopädische Schuheinlagen, Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle und Sehhilfen.
  • Krankenhausaufenthalte: Für deine stationären Behandlungen in Krankenhäusern fallen Zuzahlungen an, die bei Vorliegen einer Zuzahlungsbefreiung entfallen. Beachte jedoch, dass Zusatzleistungen nicht unter die Zuzahlungsbefreiung fallen.
  • Rehabilitation: Bei einer medizinischen Reha oder Anschlussheilbehandlung können Zuzahlungen anfallen, die durch deine Zuzahlungsbefreiung entfallen.

Jede Krankenkasse hat eine Liste mit zuzahlungspflichtigen und zuzahlungsbefreiten Leistungen, die du auf der Website der Krankenkasse einsehen kannst. Finde die passende gesetzliche Krankenversicherung für dich mit unserem praktischen Krankenkassen-Vergleichsrechner.

Wie nutze ich die Zuzahlungsbefreiung?

Um von der Zuzahlungsbefreiung Gebrauch zu machen, musst du den Leistungserbringern, wie dem Arzt oder der Apotheke, deine Befreiungsbescheinigung oder deinen Befreiungsausweis vorlegen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass du von den Zuzahlungen befreit bist. Die Leistungserbringer sind dann verpflichtet, dir die Leistungen ohne Zuzahlungen anzubieten.

Übrigens: Bist du privat versichert, dann ist in deinem Tarif exakt festgelegt, welche Leistungen du erhältst. Die private Krankenversicherung übernimmt also die Kosten für deine Arzneimittel und weitere Leistungen je nach tariflichem Umfang. Zuzahlungen sind in der privaten Krankenversicherung nicht vorgesehen, wohl aber eine Selbstbeteiligung, die du festlegst. Spielst du mit dem Gedanken, Privatversicherter zu werden, dann lass dich von einem Experten begleiten. So findest du deine ideale Absicherung.

Hast du noch Fragen? Meld dich gerne bei uns.

Zuletzt aktualisiert am: 04.08.2023

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen